Faktensammlung
Organspende
zusammenstellung: joachim
krause, hauptstr. 46, 08393 schönberg, tel. 03764-3140
fortlaufend aktualisiert
die neuesten Meldungen stehen am Ende farbig gekennzeichnet
(am 7.3.2012 wurde die Zusammenstellung ergänzt um
Fakten aus den 1990erJahren, die nun am Anfang stehen (ROT eingefärbt) und
vielleicht nicht nur „historisch“ interessant sind)
begonnen: 2005
Stand: 7.3.2012
·
Q: Ludger Weß (Hrsg.) Schöpfung nach Maß: perfekt oder
pervers?, Oberursel 1995
- ein Umgang mit Sterbenden, der eine möglichst lebendfrische Entnahme der
Organe garantiert
- Organe müssen durch maschinelle Beatmung "lebendig" erhalten
werden; lebendfrisch = gut durchblutet
- Tod: eine kulturell und religiös geprägte zentrale Vorstellung wird zunehmend
durch naturwissenschaftlich-technische Kalküle ersetzt
- was ist der Hirntote? keine Leiche - nachmenschlich, belebte Materie,
biologische Masse, Restmensch ?
- wenn der Mensch eine Einheit von Geist, Leib und Seele ist, also auch eine
Einheit von Hirn und Körper, dann ist der Hirntod eine entscheidende Etappe im
Sterbeprozeß, aber nicht identisch mit dem Tod
- Organe werden knapp bleiben: selbst wenn sämtliche für Transplantation
geeigneten Organe entnommen würden; bundesweit gibt es nur 2000 Tote pro Jahr,
die als Organspender in Frage kommen = 2000 Herzen und Lebern, 4000 Nieren
- erfreulicher Rückgang schwerster Hirnverletzungen in Deutschland (in
letzten 10 Jahren halbiert): verbesserte Schutzmaßnahmen im Straßenverkehr
(Anschnall- und Helmpflicht), bessere Intensivmedizin, - Zahl der
Transplantationen hat sich im gleichen Zeitraum verdreifacht
- Medikament zur Unterdrückung der Abwehrfunktion gegen das fremde Organ
ist überlebenswichtig, schon eine Erkältung, eine Schramme oder ein eiternder Zahn
können zum Verhängnis werden
- Organe stammen meist von jungen Männern mit schwersten
Hirnverletzungen
- ohne Sauerstoffzufuhr bei leichten Qualitätseinbußen noch
verwendbar: Niere 120 Minuten, Herz 15-30, Leber 30
- das Risiko, Organempfänger zu werden ist 10x höher als selber als Spender in
Betracht zu kommen
- in Pittsburgh/USA wurde begonnen, "kontrolliert" verstorbenen
Herztoten Organe zu entnehmen; auch lebensmüde Patienten, die Tod wünschen;
Absetzen der Beatmung (Entwöhnung);
zweiminütiges Aussetzen des Pulses reicht aus zur Feststellung des Todes
- Organbank in Illinois: Entnahme von Organen unmittelbar nach
"unkontrolliertem Tod" von Menschen in der Notfallabteilung der
Kliniken (sofort mit Infusion von Kühlflüssigkeit konservieren, schnelle Zustimmung der Verwandten einholen)
- Paviane "akzeptieren" die Herzen von Schweinen, weil mit Hilfe
eines gentechnischen Tricks die Immunabwehr außer Kraft gesetzt werden konnte
- die Lebensfunktionen werden bei Hirntoten "nur
künstlich" aufrechterhalten...? - andere (intensiv-)medizinische
Prothesen: künstlicher Ersatz oder Unterstützung des Blutdrucks, der
Atmung, Entgiftungen, Herzschrittmacher
- Hirntod (Harvard): vollständiger und irreversibler Ausfall aller
Hirnfunktionen";
genauer definieren: "irreversibler Ausfall aller meßbaren
Hirnfunktionen"
- Einwilligung zur Organspende abhängig machen von umfassender Aufklärung durch
einen Arzt (soll mit unterschreiben)
- Transplantation von fötalem Hirngewebe auf Parkinsonkranke (Botenstoff
Dopamin soll wieder produziert werden) - Identitätsaustausch? ("lächelt der
Patient oder der Embryo?"
·
Q: FP 23.2.96
- Dresdner Herzzentrum 1995 12 Herztransplantationen; derzeit 124 Mill
DM Neubau Herzzentrum
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Q: Organspende - eine gemeinsame Aufgabe, Arbeitskreis Organspende
1994
- Nebenwirkungen von Immunsuppressiva: bösartige Tumore könne sich entwickeln
- 1991 19% der Angehörigen gegen Organspende, 1992 21%, 1993 25%
- in mitteleuropäischen Ländern nur 3-4% der verpflanzten Nieren von lebenden
Spendern, in Norwegen, Griechenland, Japan, USA 20-30% (Dialyse nicht
kostenlos, restriktivere Einstellung gegen Organentnahme nach dem Tode)
- Herztransplantation: 4-5 Stunden konservierbar; Bedingung für Anmeldung eines
Patienten: sämtliche Möglichkeiten medikamentöser oder chirurgischer Behandlung
sind ausgeschöpft, Lebenserwartung unter 1 Jahr, andere Organe wie Niere, Leber
sind funktionstüchtig, Alter sollte 55-60 Jahre nicht überschreiten
- Lebertransplantation: bis 20 Stunden konservierbar
- Schritte vor der Transplantation: Arzt berät vor Gespräch mit
Angehörigen mit dem Koordinator des nahegelegenen Tr.-Zentrums;
Entnahmeteams kommen ins Krankenhaus;
- Weitergeltung der DDR-Regelung in den neuen Ländern als
Landesrecht?, wird in der Praxis nicht mehr angewendet
- Informationslösung: Dauer der Bedenkzeit ist zwischen Arzt und
Angehörigen zu vereinbaren; ist niemand erreichbar, dürfen keine Organe
entnommen werden
- Kosten: Nierentranspl. 50000 DM, Herz 150000, Leber 210000
·
Q: Sonntag 25.2.96
- Experten halten es für unmöglich, daß ein Organ eines in Lateinamerika
geraubten Kindes in den Körper eines Nordamerikaners oder Westeuropäers
eingesetzt werden könnte: medizinischer Aufwand, Transport, geringe Eignung für
erwachsenen Körper
·
Gesichtstransplantation: Frankreich 2005;
ein Jahr danach Foto; Patientin hat erkennbar bessere Kontrolle;
Transplantat (Nase, Lippen, Kinnpartie) 2 x fast abgestoßen, aber mit
Medikamenten verhindert
(Freie Presse Chemnitz 29.11.06)
·
Laut DSO hatten nur 5,8% der Hirntoten, denen in
Deutschland Organe entnommen wurden, ihr Einverständnis zu Lebzeiten
schriftlich erklärt; für die anderen Entscheidung der Angehörigen;
Memorandum von 8 Experten:
in Deutschland Widerspruchslösung einführen;
bundesweites Register aller Organspender einrichten;
unzureichende Mitwirkung der Kliniken verbessern (auch höhere Vergütungssätze);
Lebendorganspenden Niere und Leber versicherungsrechtlich besser absichern,
evtl. auch Bezahlung einführen (staatliche festgelegte Preise, Aufkaufmonopol
für öffentliches Gesundheitssystem) – fairer Marktpreis pro Niere 40.000
Dollar;
(taz 19.5.06)
·
Xenotransplantation Kongress in Berlin;
erste präklinische Studien zur Übertragung von Inselzellen des Schweins
(Insulinproduktion bei Diabetes durch Schweinezellen im Körper) laufen in USA,
Korea, China; in Mexiko sogar schon eine
experimentelle Übertragung auf den Menschen (keine Insulinfreiheit gebracht,
aber auch nicht geschadet); Inselzellen des Schweins, weil beim Insulin nur 1
Baustein anders als beim Menschen;
Probleme:
a) immunologische Abstoßungsreaktion,
b) physiologische Inkompatibilität von Mensch und Tier,
c) Risiko der Übertragung von Mikroorganismen;
zu a) gentechnische Veränderungen am Erbgut der Schweinezellen, damit bestimmte
Proteine nicht mehr hergestellt werden, auf die die Immunabwehr des Menschen
scharf reagiert;
zu c) Viren bisher zwar noch nie auf Menschen übertragen, aber WHO fordert
strenge Richtlinien
(Dtsch. Ärzteblatt 24.6.05 S.A1792)
·
§12 Abs.3 TPG:
Organzuteilung (Allokation) erfolgt durch die Vermittlungsstelle nach Regeln,
die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen,
insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten.
Dabei sind die Wartelisten der Transplantationszentren als eine einheitliche
Warteliste zu behandeln.;
… schicksalhaft ungleiche Ausgangschancen …So werden Patienten, die aufgrund
medizinischer Merkmale, wie Unverträglichkeiten oder eine seltene Blutgruppe,
besonders geringe Chancen haben, ein Transplantat zu erhalten, bei der
Organallokation relativ zu anderen Patienten bevorzugt;
Die Chancen auf eine Transplantation müssen von Wohnort, sozialem Status,
finanzieller Situation und der Meldung bei einem bestimmten
Transplantationszentrum unabhängig sein;
Hohe Dringlichkeit HU (high urgency): Patienten in akut lebensbedrohlicher
Situation; Status muss besonders beantragt und begründet werden; gilt für 7
Tage; Als Ausnahme (und Kriterium für HU-Status JK) gilt die akute
Re-Transplantation (Zweit-Transplantation JK) bei Transplantatversagen
innerhalb der ersten 7 Tage nach Organübertragung;
eine möglichst kurze Transport- und damit Konservierungszeit ist anzustreben
und bei der Organallokation zu berücksichtigen;
(Bundesärztekammer: Richtlinie zur Organtransplantation;
Dtsch. Ärzteblatt 3.6.05 S.A1615)
·
(15) potentieller Spenderpool:
verschiedene Erhebungen: 0,39 bis 0,55% aller Todesfälle;
Schätzung: ca 0,50% aller Todesfälle
(dabei eine Ablehnungsrate von Null vorausgesetzt !);
(BzgA: Der Organspendeprozess: Ursachen des Organmangels und mögliche
Lösungsansätze, Köln 2001)
·
fast ein Drittel der Patienten, die auf eine
Transplantation warten, sterben, bevor sie ein Organ erhalten.;
auf eine neue Niere warten Patienten inzwischen durchschnittlich 6 Jahre;
12000 Menschen hoffen in Deutschland auf eine Transplantation;
im Gegensatz zur Niere entscheidet bei der Lunge die Dringlichkeit und nicht
die Position auf der Warteliste;
bei Nieren 16% der Transplantate von lebenden Spendern; USA: rund jede zweite
Niere Lebendspende;
Lebendspenden auch bei Leber und Lunge (Abtrennung von einem der fünf
Lungenlappen, zwei Spender sind nötig, um eine neue Lunge zusammenzusetzen;
erhebliche Komplikationen, wird in Deutschland nicht durchgeführt);
nur jeder 5. Lunge von hirntoten Spendern wird tatsächlich verwendet;
Unterdrückung der Immunabwehr durch Cyclosporin (seit 1982); Nebenwirkung:
Krebsrisiko ist bei Patienten dadurch erhöht
(bdw 4/06 S.62)
·
USA: jährlich fast 7000 Lebendspenden (meist Nieren,
seltener Leber);
bei 10% der Nierenspender kleinere Komplikationen, bei 1% schwerwiegende
Probleme, einige werden selbst Dialysepatienten; drei von 10.000 Spendern
sterben (bei Lebern USA einer von 500);
Deutschland 11900 Patienten auf der Warteliste in Leiden; knapp 9500 Patienten
warten auf eine Niere, 2004 nur etwa 2500 Transplantationen;
(ZEIT 11.8.05 S.29)
·
wenn keine Willensbekundung des Betroffenen vorliegt,
entscheiden die Angehörigen, wobei sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen
beachten sollen;
von den befragten Familien lehnen bis zu 45% die Organspende ab;
Umfragen: 82% der Bevölkerung stehen der Organspende positiv gegenüber, 67%
würden selbst spenden;
2003 beteiligten sich lediglich 40% aller Krankenhäuser mit Intensivstation
durch die Mitteilung wenigstens eines potenziellen Organspenders;
77% der Organspender sind keine Unfallopfer;
absolute Ausschlussgründe für Organspende:
a) nicht kurativ behandelte Malignome mit Neigung zur Metastasierung, Ausnahme
sind einige Hirntumoren
b) HIV-Infektionen oder andere aktive, disseminierte und invasive Infektionen
c) Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und andere Prionen-Erkrankungen;
Alter des Patienten ist kein Ausschlusskriterium (Spender 85 Jahre Lebern und
Nieren auf 65-jährige Empfänger)
(Dtsch. Ärzteblatt 4.2.05 S.A260)
·
Fall: Arzt hat dem Drängen von Angehörigen eines
hirntoten Berliners nachgegeben, die seine Organe nur freigeben wollten, wenn
die Ehefrau des Hirntoten, die seit 6 Jahren auf der Warteliste steht, eine
seiner Nieren erhält
(Spiegel 7/2006 S.131)
·
Klinik in München kann mit Sondergenehmigung der
Deutschen Transplantationsgesellschaft und von Eurotransplant erstmals auch
Patienten mit malignen Herztumoren transplantieren;
auch eine HIV-Infektion kein Ausschlusskriterium für Herztransplantation mehr:
Voraussetzung: geringe Viruslast und guter Immunstatus
(Dtsch. Ärzteblatt 29.10.04 S.A2932)
·
1968 erste offizielle Hirntoddefinition (Harvard
USA);
die Harvard-Kommission zählte in ihrer Definition das zentrale Nervensystem
morphologisch zum Gehirn, man fasste Gehirn und Rückenmark noch als eine
Einheit auf, also Gehirntod lag dann vor, wenn kein einziger Reflex mehr
nachweisbar war; noch im selben Jahr ist diese Definition aufgegeben worden,
statt dessen setzte sich die bis heute gültige Definition der irreversiblen
Schädigung aller Hirnfunktionen durch, 17 mögliche Bewegungen beim Mann und 14
bei der Frau gelten dabei mit dem Status einer Leiche vereinbar;
es gibt inzwischen weltweit 4 Todesdefinitionen:
Herzkreislauftod, Ganzhirntod, Hirnstammtod (Großbritannien), Tod durch Ausfall
des Großhirns;
mit der letzten Unterschrift des Arztes unter das Protokoll der
Hirntoduntersuchung „tritt der Tod ein“, als Todeszeitpunkt wird die Uhrzeit
der Unterschrift angegeben
(taz 27.12.05)
·
Freistaat Sachsen hat ein „Ausführungsgesetz“ zum
Transplantationsgesetz auf den Weg gebracht; so werde festgeschrieben, dass
jede Klinik mit Intensivstation oder Beatmungsbetten einen
Transplantationsbeauftragten benennen muss; Zuständigkeiten für Aufklärung der
Bevölkerung werden neu geregelt
(Freie Presse Chemnitz 21.5.05)
·
China: Exekutionen finden durch Giftspritzen in Wagen
statt; den Leichnamen werden dann oft Herz, Leber und Nieren für
Transplantationen entfernt
(Spiegel 38/2005 S.103)
·
in Deutschland sind 60.000 schwer nierenkranke
Patienten auf regelmäßige Blutwäsche angewiesen
(bdw ???)
·
Ärzten aus Edmonton und Kyoto glückte die
erfolgreiche Lebendtransplantation von Inselzellen; sie übertrugen einer 27
Jahre alten Diabetikerin Zellen der lebenden Mutter (dieser vorher Teil der
Bauchspeicheldrüse entnommen)
(bdw 7/05 S.27)
·
Tod von zwei Patienten in Deutschland nach
Transplantation von Organen von einer Spenderin, die mit Tollwut infiziert war;
vorher schon ein ähnlicher Fall in USA;
Restrisiko, das bleibt;
Organspender werden weltweit nicht auf Tollwutviren untersucht (zu langwierig);
Kontraindikationen für Organspende: therapieresistente Sepsis, immunologisch
aktive Systemerkrankungen, HIV-Infektion, Krebserkrankungen (deren Behandlung
nicht mindestens 3 Jahre zurückliegt), sowie Metastasen und aktueller Drogen-
und Alkoholmissbrauch, dazu kommen bei Reisen in Endemiegebiete oder bei
Impfkontakten weitere Untersuchungen
(Dtsch. Ärzteblatt 25.2.05 S.A482)
·
eine adäquate Behandlung des potenziellen
Organspenders beginnt bereits beim klinischen Eindruck des Hirntodes und nicht
erst nach abgeschlossener Diagnostik;
der sorgfältige und „vorausschauende“ Umgang mit dem tief komatösen Patienten …
ist eine besondere Pflicht und Aufgabe der Intensivmedizin;
nach der Hirntodfeststellung …. werden die Angehörigen ausführlich informiert.
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Organspende durch den betreuenden Arzt ist
gesetzlicher Auftrag, wobei die Angehörigen – sofern kein Organspendeausweis
des Verstorbenen vorliegt – nicht ihre persönliche Einstellung zur Organspende
vortragen sollen. Vielmehr muss der gesprächsführende Arzt die Angehörigen als
Zeugen befragen, ob sich der Verstorbene zu Lebzeiten zum Thema Organspende
geäußert hat und ob er mutmaßlich der Organentnahme zugestimmt hätte.
(Dtsch. Ärzteblatt 4.2.05 S.A281)
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eine seit 104 Tagen hirntote Mutter hat in Kalifornien
einem Jungen das Leben geschenkt; schon 1989 in den USA Geburt 107 Tage nach
einem Unfall
(Freie Presse Chemnitz 5.8.1993)
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geschwächte Immunabwehr bei Transplantierten durch
Immunsuppressiva (gegen Abstoßung des Organs verabreicht); etwa 20-30% aller
Transplantierten leiden im ersten Jahr mindestens einmal an einer teils
schweren Infektion, und die kann im schlimmsten Fall tödlich enden
(bdw 2/05 S.22)
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Studie der GTZ: Organhandel ist in 12 Ländern ein
signifikantes Problem (Lateinamerika, Asien, Afrika, Osteuropa); Käuferseite:
USA, Naher Osten, Europa;
Moldawien 50-60 Organfälle;
(taz 15.4.05)
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(10) rechtliche Regelungen zur Organspende in der EU
und den künftigen Beitrittsstaaten:
17 x Widerspruchslösung; 7 x erweiterte Zustimmungslösung;
(21) Prof. Dr. Werner Stroh, evangelischer Krankenhausseelsorger:
Nach christlicher Erkenntnis sind Menschen Diener der Schöpfung und Mithelfer
zum Leben. Aufgabe ist und bleibt, dem Tod zu widerstehen und dem Leben die
Bahn zu bereiten. Das geschieht in besonderer Weise, wenn Menschen sich als
Organspender zur Verfügung stellen ... Durch die Bereitschaft zur
Organweitergabe können Menschen ... anderen Menschen, die auf ein Organ warten,
zu einer neuen Lebensmöglichkeit verhelfen, weil sie mit ihrem sterblichen Leib
oder Teilen davon in der Lage sind, über ihren Tod hinaus Segen zu stiften. ...
Christen tun nichts „Besonderes“, wenn sie sich zur Organweitergabe bereit
erklären. Dabei sollte der Begriff der Spende nicht verwendet werden, der immer
mit Nächstenliebe und damit auch Hochherzigkeit verbunden ist. ...
Darum reicht der Mensch mit einer Organweitergabe das, was er empfangen hat,
dankbar weiter. ...
Mit der Bereitschaft zur Organweitergabe stellen sich Christen zu ihren
leidenden Mitmenschen und realisieren christliche Solidarität.;
(28) die Zeit, in der Organe ohne Durchblutung, gekühlt und konserviert
überleben können, ist begrenzt; Lungen und Herz müssen innerhalb von 4 bis 6
Stunden transplantiert werden, Leber 8-9 Stunden, Nieren bis 36 Stunden;
(30) Deutschland derzeit 46 Transplantationszentren;
(32,48) Lebendspende von Lebern; dies ist möglich, weil sich Lebergewebe rasch
regeneriert und die Leber des Spenders binnen weniger Monate wieder ihr
ursprüngliches Volumen hat (selbst nach Entfernung von 70-75% der Lebermasse);
(42) Lebensdauer einer transplantierten Niere heute im Durchschnitt 12-15
Jahre;
(64) etwa 15.000 Fälle pro Jahr, in denen Herzklappen ersetzt werden, entweder
durch mechanische oder biologische Prothesen oder zunehmend durch menschliche
Herzklappen (Entnahme auch mehrere Stunden nach Kreislaufstillstand möglich);
(Arbeitsgruppe Organspende e.V.; Bayerisches Staatsministerium für Unterricht
und Kultus (Hrsg.): „Organspende und Transplantation“, Handreichung für
Lehrkräfte, 2004, 84 Seiten mit Folien und CD; Bezug: AGO, Nonnengasse 4, 86720
Nördlingen)
·
Gewebespende;
mehrere zehntausend Patienten in Deutschland profitieren jedes Jahr von der
Verpflanzung kleiner oder großer Einzelteile – neben Knochen auch
Augenhornhäute, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Gefäße, Sehnen oder Hautstücke.;
USA 2003: 1,3 Millionen Verpflanzungen;
(ZEIT 15.2.07 S.15)
·
Interview mit Bruno Reichart, berühmter Herzchirurg
und Transplantationsmediziner, München;
Verpflanzung von Tierorganen auf Menschen; es gab Einwände von Virologen, die
meinten, es könnte möglicherweise zu gefährlichen Entwicklungen kommen, wenn
sich Menschenviren und Schweineviren verbinden. Doch inzwischen können wir
diese Gefahr ausschließen. Jetzt gibt es vor allem noch einen Knackpunkt: Der
menschliche Körper bildet Antikörper gegen die Antigene des Schweins, stößt
also das Organ innerhalb von Wochen ab. Es geht darum, das zu verhindern. Ich
schätze, in etwa 5 Jahren werden wir so weit sein.
(gentechnische Veränderungen)
(ZEIT 6.6.07 S.15ff)
·
auch in Österreich (Widerspruchslösung) übergehen die
Ärzte vor einer Organspende niemals die Angehörigen der Spender – und sie
entnehmen keinem Verunglückten aus dem Ausland die Nieren;
Macht die Familie des Verstorbenen glaubhaft, dass dieser die Organentnahme
nicht wollte, wird diese Absage respektiert; in allen westlichen Demokratien,
jeder Konflikt würde dem Ruf der Transplantationsmedizin enorm schaden;
Ablehnungsquote durch Angehörige in Deutschland 40 %, in Österreich 10 %, in
einigen Regionen Spaniens bei Null;
in Österreich ließen sich 0,2 % der Bevölkerung in das Widerspruchsregister
eintragen;
Widerspruchsregelung:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organentnahme
widersprochen, so können Körperteile zur Transplantation entnommen werden.
In der Praxis haben die Hinterbliebenen immer die Möglichkeit zum Einspruch.
Zustimmungsregelung:
Der Verstorbene muss einer Organentnahme zu Lebzeiten zugestimmt haben, etwa
indem er einen Spendeausweis mit sich führt oder bei einem Register gemeldet
ist.
Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme
entscheiden (erweiterte Zustimmungsregelung). Grundlage der Entscheidung ist
der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
(ZEIT 3.5.07 S.41)
·
Nationaler Ethikrat schlägt vor, Organe dann zu verwenden,
wenn kein Widerspruch vorliegt;;
(9) Empfänger eines Spenderorgans bleiben auch heute noch ihr Leben lang auf
Medikamente zur Immunsuppression angewiesen, die nicht nur belastende
Nebenwirkungen haben, sondern auch sekundäre Erkrankungen begünstigen können.;
in Deutschland wurden seit 1963 ca. 79.000 Organe transplantiert;
(12) 2005 fast 20% der Nieren Lebendspenden; (14) Leber-Lebendspenden 2005: 8%;
(12ff) Fünf-Jahres-Transplantationsfunktionsrate:
Niere 71% (Lebendspende 84); Leber 60 (Lebendsp. 66); Herz 69; Lunge 54,
Pankreas 66;
(17) Dünndarmtransplantationen selten, 2005 2 Eingriffe; experimentelle Form;
(19) Zustimmungsrate durch Angehörige 2005: 61 Prozent;
Entscheidungsgrundlage FÜR Organspende 2005: knapp 6 % vorliegender
Spendeausweis; 90 % mündlich geäußerter oder von Angehörigen vermuteter Wille
des Verstorbenen; 4 % eigenständige Entscheidung der Angehörigen bei fehlenden
Anhaltspunkten für mutmaßlichen Willen;
(24) a) eigene Erklärung des Verstorbenen; b) mutmaßlicher Wille c) Erst in
einem dritten Schritt können die Angehörigen eine eigene Ermessensentscheidung
auf der Grundlage des Totensorgerechtes treffen;
(33)Dem ethischen Gebot, auf der organisatorischen und der rechtlichen Ebene
Möglichkeiten des Helfens und Heilens zu nutzen, entspricht auf der
individuellen Ebene die Beistandspflicht, wie sie sich aus dem elementaren
Gebot der Nächstenliebe oder der Mitmenschlichkeit ergibt. Die Bereitschaft zur
postmortalen Organspende ist in diesem Sinne als praktische Bewährung jener
Solidarität anzusehen, die einem von schwerer Krankheit oder dem Tod bedrohten
Mitmenschen geschuldet ist. Dieses Zeichen der Hilfsbereitschaft verdient
Anerkennung und Hochschätzung.
(37) Angesichts der Möglichkeit, einem Mitmenschen in der extremen Notlage
schwerer Krankheit aussichtsreich und wirksam helfen zu können, kann die
Verweigerung der Organspende nicht voll und ganz in das Belieben des einzelnen
gestellt werden. Ihm ist zumindest zuzumuten, sich selbst Rechenschaft darüber
abzulegen, warum er diese Möglichkeit nach reiflicher Überlegung ausgeschlagen
hat. Dabei hat er nicht nur zu berücksichtigen, dass die aufgrund des
Organmangels nicht nutzbaren Möglichkeiten der Transplantationsmedizin für
viele Menschen schwerwiegende Konsequenzen – im äußersten Fall den Tod – nach
sich ziehen können. Er sollte auch Überlegungen darüber anstellen, wie er die
Möglichkeiten der Transplantationsmedizin beurteilen würde, wenn er ihnen nicht
in der Rolle eines potenziellen Spenders, sondern als möglicher Organempfänger
gegenüberstünde.
(Nationaler Ethikrat: Stellungnahme „Die Zahl der Organspenden erhöhen –
zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland“, 2007; www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html)
·
nur 12 % der Menschen in Deutschland besitzen einen
Organspendeausweis; alle Menschen sollten in regelmäßigen Abständen Erklärungen
abgeben;
nicht einmal die Hälfte aller Kliniken mit Intensivstation melden potenzielle
Organspender; ein Bett auf der Intensivstation ist für ein bis zwei Tage
zusätzlich belegt; Ausfall wird nur teilweise erstattet;
Herz muss 4 Stunden nach Entnahme eingepflanzt sein, Niere 24-30 Stunden Zeit
(taz 25.4.07)
·
Deutscher Ärztetag lehnt Änderung des
Transplantationsgesetzes ab (Vorschlag des Nationalen Ethikrates); Die
Widerspruchslösung sei nicht mit dem deutschen Rechtsgrundsatz „Schweigen ist
keine Zustimmung“ vereinbar
(taz 18.5.07)
·
China liefert keine Körperteile von Hingerichteten
mehr nach Südkorea;
Niere (nach Kopfschuss) hatte im Sommer 14.000 Euro gekostet; zuletzt auf
20.000 Euro gestiegen;
in Südkorea ist Bereitschaft zur Organspende äußerst gering
(Spiegel 13/2007 S. 135)
·
2006 in Deutschland 1259 Verstorbene für Organspenden,
3925 Organe entnommen; eingepflanzt wurden 4032 Organe (Differenz aus anderen
Ländern importiert)
(Sonntag 29.4.07)
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Handel mit menschlichen Organen blüht; in Brasilien
ist Niere für 10.000 Dollar zu haben, in Moldavien kostet sie nur 3000 Dollar
(Die Zeit 28.6.07 S.20)
·
Nach der Widerspruchslösung hat jeder das Recht,
einer Organentnahme zu widersprechen. Bei der erweiterten Widerspruchslösung,
die wir vorschlagen, haben zusätzlich die Angehörigen das Recht, aufgrund ihres
Totensorgerechts einer Organentnahme zu widersprechen.;
dass etwa eine Nierentransplantation einschließlich Nachsorge über einen
Zeitraum von 10 Jahren gerechnet etwa 250.000 Euro billiger ist als eine
Dialyse während des gleichen Zeitraumes;
in Belgien und Österreich (mit Widerspruchsregelung) werden deutlich über 20
postmortale Organspenden pro Million Einwohner erreicht, in Spanien sogar über
30; in Deutschland stagniert Spenderate bei etwa 15;
Zweistufenmodell:
a) Aufforderung zu einer eigenen Erklärung
b) erst auf 2. Stufe soll Widerspruchsregelung gelten für die, die nicht
ausdrücklich JA oder NEIN gesagt haben;
Stellungnahme im NER wurde einmütig (also auch mit Zustimmung der kirchlichen
Vertreter JK) verabschiedet
(Nationaler Ethikrat, Infobrief 2/07 S.8ff)
·
Nach weltweiten Protesten soll in China die Entnahme
von Organen Hingerichteter für Transplantationen künftig fast vollständig
untersagt werden; nur noch Inanspruchnahme durch direkte Verwandte; jeder
Handel mit Organen seit 1.5.07 streng verboten;
Vorwurf in Deutschland, dass Privatpatienten bei der Organvergabe bevorzugt
werden; Vergabe von Organen an Patienten, die nicht im Bereich von
Eurotransplant wohnen?;
(taz 12.10.07)
·
Spezialisierte Teams zur Hirntodfeststellung (mobile
Konsiliarteams);
2004 Umgebung Hannover 52 Einsätze: in 21 der Fälle konnten die Fachleute den
in der Klinik vermuteten „Hirntod nicht sichern“;
technikgestützte zusätzliche Diagnostik liefert eindeutigere Ergebnisse (in 8
Fällen lagen klinisch die Zeichen des Hirntodes vor, aber zusätzliche
apparative Untersuchungen ergaben, dass Erfüllung der Hirntodkriterien nichtr
gegeben war
(taz 31.8.07)
·
Seit mehr als eineinhalb Jahren liegt Israels
Ex-Premier Scharon im Koma;
wird künstlich ernährt; Atmung funktioniert noch weitgehend normal; ein paar
einfache Reflexe funktionieren noch (Händedruck);
“Zemach“ (Pflanze) nennt man auf Hebräisch einen Komapatienten, bei dem nur
noch das Stammhirn funktioniert; Das israelische Gesetz erlaubt in solchen
Fällen das Abschalten lebenserhaltender Maschinen
(Spiegel 32/2007 S.107)
·
Südkorea: mit Hilfe von Stammzellen (aus dem
Knochenmark) erfolgreich Schweine geklont;
erfolgreichere Methode als mit Körperzellen (20% höher);
Ziel: Klonen von kleinen Schweinen für Transplantation der Organe auf Menschen
(Freie Presse 28.12.07)
·
Wandernde Stammzellen;
Australien; nach einer Lebertransplantation hat sich bei einer Patientin die
Blutgruppe verändert (Rhesus negativ nach Rhesus positiv); neun Monate nach der
Transplantation festgestellt; Vermutung: durch Entzündung ausgelöst, Stammzellen
aus der Spenderleber ins Knochenmark eingewandert
(taz 25.1.08)
·
(34) Kosten für eine Lebertransplantation 150.000
bis 200.000 Euro
(Stefan Rehder: Gott spielen – Im Supermarkt der Gentechnik, Pattloch, München,
2007)
·
Kosten Lebertransplantation bis zu 137.000 Euro
(ZEIT 10.4.08 S.44)
·
Totes
Rattenherz; Gefäße mit Natriumdodecylsulfat durchspült, Auflösung der Zellen,
Struktur-Matrix aus Kollagen, Fibronectin und anderen Proteinen sowie
Kohlehydraten bleibt erhalten; Zugabe von lebenden, teilungsfähigen Herz- und
Endothelzellen aus den Herzen neugeborener Ratten + Nährstoffen; Zellen
besiedeln die Matrix; nach 4 Tagen fingen die Herzen plötzlich an zu schlagen,
konnten weitere 4 Tag später Flüssigkeit in die Hauptschlagader pumpen (nur
2-5% der vollen Leistungsfähigkeit); Schrittmacher, um Schläge zu
synchronisieren, bis zu 40 Tagen nach Abschalten weiter geschlagen;
(Der Spiegel 15-2008 S.146)
·
Bundesärztekammer:
Richtlinien zur Organtransplantation
Transplantationen sind häufig die einzige Erfolg versprechende Behandlung von
Organerkrankungen im Endstadium.
Ziel der Ärzteschaft muss es deshalb sein, die Zahl der Organspenden zu
erhöhen.
Daher müssen bei allen Todesfällen auf Intensivstationen die medizinischen und
die rechtlichen Voraussetzungen für eine Organspende geprüft werden.
Die Mitteilung von verstorbenen Patienten, die … als Spender in Frage kommen …
gehört zum Versorgungsauftrag des Krankenhauses. …
Die Dringlichkeit postmortaler Organentnahmen für Transplantationen entspricht
der von Notfalleingriffen.
(Deutsches Ärzteblatt 7.12.08 S. A3428)
·
Nur
46% der 147 (dafür in Frage kommenden) Krankenhäuser in Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen stellten 2007 Organe Verstorbener zur Verfügung;
einer der Gründe: Scheu, mit den Angehörigen über eine Organspende zu sprechen
(Freie Presse Chemnitz 6.5.08)
·
Papst
Benedikt XVI. hat bereits seit 1980 einen Organspendeausweis, er begreift die
Weitergabe der eigenen Organe nach dem Tod als einen „Akt der Liebe, der
Zueignung und der Bereitschaft“
(ZEIT 11.9.08 S.41)
·
Singapur: Lebendspender von Organen dürfen seit
Mitte März 2009 legal bezahlt werden; neben Organen selbst auch alle Unkosten
in Rechnung stellen; zwischen 25.000 und 30.000 Dollar kostet z.B. eine Niere
inklusive Operation in China
(GID 193 April 2009 S.40)
·
nur 12 bis 13% der Deutschen besitzen einen
Organspendeausweis;
gespendete Organe in Sachsen 2008: Niere 132, Herz 19, Leber 62, Lunge 11,
Bauchspeicheldrüse 3, gesamt 227;
in Deutschland gesamt: 2007 4140, 2008 3945 Organe (1198 Spender)
(Freie Presse Chemnitz 4.6.09 S.5)
·
2007 hatten nur 81 der 1313 „Hirntoten“ vorab
schriftlich eingewilligt (6,2%); seit Einführung des Transplantationsgesetzes
lag die Zustimmungsrate nie höher als 7,3%;
Angehörige entscheiden, obwohl „die überwiegende Mehrheit“ nach einer
Untersuchung von IGES angibt, den Willen des potenziellen Spenders gar nicht zu
kennen; eine starke Minderheit lehnt ab: 2007 in 530 Fällen (40,4% JK);
bei Gesprächen eines DSO-Koordinators mit den Angehörigen 82,8% Zustimmung, bei
Information durch (normale) Ärzte nur 57,4%;
postoperative Komplikationen bei Nieren-Lebendspende 2007: 7,1%;
(taz 22.5.09 S.18)
·
Organspender Deutschland 2007 1313, 2008 1198 (2002
Tiefststand: 1029)
(taz 15.1.09 S.2)
·
Entwicklung eines Kunstherzens im größten
Herzzentrum Europas in Bad Oeynhausen;
800 Gramm, Metall, innen Polyurethan, Batterie von außen induktiv aufgeladen;
jetzt Erprobung an Schweinen und Kälbern, in zwei Jahren am Menschen; Ziel: 10
Jahre störungsfreier Betrieb im Brustkorb des Patienten
(Der Spiegel 8-2009 S.127)
·
medizinische
Hochschule Hannover; präsentierte Patienten, der seit 4 Jahren mit einem
künstlichen Herzen lebt; vor vier Jahren starb jeder dritte Kunstherzpatient
binnen 90 Tagen, jetzt überleben 9 von 10 Patienten die ersten drei Monate (=
90 Tage)
(taz 10.7.09 S.18)
·
Mann
mit transplantierten Armen fährt wieder Fahrrad;
Operation vor 1 Jahr, 40-köpfiges Team in München, 15 Stunden; Arme eines
Verstorbenen angenäht; Patient hatte beide Arme 7 Jahre zuvor bei einem
Arbeitsunfall mit einem Häcksler verloren;
er kann jetzt an der linken Hand die Finger wieder bewegen; die Nerven sind
schneller gewachsen als erwartet
(Freie Presse Chemnitz 23.7.09 S.10)
·
Erlanger
Mediziner hielten bei einer Wachkoma-Patientin über fünf Monate eine
Schwangerschaft aufrecht und entbanden einen gesunden Jungen;
erst jetzt bekannt geworden; 2007; damals 40-jährige Frau; Herzinfarkt; 13.
Schwangerschaftswoche; 156 Tage nach dem Herzinfarkt Junge entbunden; Frau
liegt ohne Hoffnung auf Besserung im Pflegeheim;
weltweit sind seit den 1970er Jahren rund 25 Fälle von Schwangeren mit Hirntod
oder Koma veröffentlicht worden;
(taz 16.10.09 S.18)
·
Heidelberger
Uniklinik; Kunstherz bei einer 50-jährigen Patientin eingepflanzt, das nur 92
Gramm wiegt
(taz 21.8.09 S.18)
·
Handel
mit Organen ist in China verboten;
über 1 Million Chinesen warten dringend auf eine fremde Niere, eine Leber, ein
Herz; nur etwa 10.000 erhalten jedes Jahr ein Organ;
zwischen 2003 und 2009 erklärten sich nur 130 (!) Bürger bereit, ihre Organe
verpflanzen zu lassen; woher kommen die anderen Organe?;
im günstigsten Fall erhalten Patienten ganz legal ihre Niere von lebenden
Verwandten (seit 2007 nur noch direkten Verwandten oder Ehepartnern);
Hauptquelle sind jedoch die Hinrichtungsstätten des Landes; 90% der
verpflanzten Organe stammen von Exekutierten; Häftlingen dürfen Organe nur
entnommen werden, wenn diese vor der Hinrichtung schriftlich zugestimmt haben;
nur lizensierte Ärzte dürfen Organe transplantieren; in 164 anerkannten
Kliniken;
Transplantation muss selbst bezahlt werden, mindestens 10.000 Euro;
“Transplantationstourismus“ nach China ist verboten; trotzdem werden immer
wieder ausländische Kranke mit falschen Papieren und unter chinesischem Namen
aufgenommen;
(taz 10.9.09 S.11)
·
Singapur; Lebendspender von Organen dürfen seit März
2009 legal bezahlt werden; Gesetz verabschiedet; neben den Organen können auch
Kosten für Reise und Aufenthalt, Haushaltshilfen, Einkommensausfälle,
zukünftige Behandlungen in Rechnung gestellt werden;
zwischen 25.000 und 30.000 Dollar kostet die Verpflanzung einer Niere in China
(GID Nr.193 4-2009 S.40)
·
Das Recht der Gewebespende;
Unter welchen Umständen dürfen Ärzte Verstorbenen Gewebe entnehmen?
Grundsätzlich müssen der Betroffene oder seine Angehörigen in die Gewebespende
eingewilligt haben. Es reicht nicht aus, wenn der Verstorbene Organspender ist.
Man kann seine eigene Haltung zur Gewebespende zu Lebzeiten auf dem
Organspendeausweis dokumentieren (ist genau genommen eine Erklärung zur Organ-
und Gewebespende)
(bild der wissenschaft 8-2009 S.40)
·
der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV)
zu dem bundesweit mehr als 200 ev. Krankenhäuser und Fachkliniken gehören, will eine Kampagne zur Förderung der
Organtransplantation starten
(Der Sonntag, Kirchenzeitung Sachsen, 23.8.09 S.2)
·
Mehrere
CDU-Politiker haben angesichts des Mangels an Spenderorganen gefordert, in
Deutschland die Widerspruchsregelung einzuführen; Vizepräsident der
Bundesärztekammer widersprach: das würde die Ressentiments in der Bevölkerung
verstärken
(Freie Presse Chemnitz 31.8.2010 S.4)
·
12000
Menschen warten in D. auf ein Spenderorgan;
In nur 10% der Fälle haben hirntote Patienten zu Lebzeiten ihren Willen für
oder gegen eine Organspende schriftlich niedergelegt
(Freie Presse Chemnitz 14.9.2010 S.3)
·
postmortale
Organspenden pro 1 Million Einwohner 2008
|
Land |
Organspenden |
|
Spanien |
34,2 |
|
Belgien |
25,2 |
|
Frankreich |
24,7 |
|
Italien |
21,2 |
|
Österreich |
20,3 |
|
Tschech.
Rep. |
19,2 |
|
England |
14,7 |
|
Deutschland |
14,7 |
|
Niederlande |
12,3 |
|
Polen |
11,2 |
2008
starben in Deutschland 844.000 Menschen, davon spendeten 1198 ihre Organe,
nicht einmal 15 Spender pro 1 Million Einwohner
(bild der wissenschaft 7-2010 S.39)
·
drei
Patienten der Medizinischen Hochschule Hannover leben seit rund 5 Jahren mit
einem künstlichen Herzen (Heartmate II), das ist laut MHH Europarekord, so
lange haben es überhaupt nur zwei andere Menschen auf der Welt geschafft;
Ich denke, die Pumpen könnten noch gut zehn Jahre halten, aber die Schläuche
zum Beispiel haben da eher Probleme;
die Patienten müssen ein akkubetriebenes Gerät mit sich tragen, etwa alle 2-3
Stunden muss der Akku gewechselt werden
(taz 29.10.2010 S.18)
·
Zahl
der Organtransplantationen 2010 einen Höchststand erreicht; 1296 Spendern nach
dem Tod Organe entnommen; 79 mehr als 2009;
verpflanzte Organe 2010: 4.326 (2009: 4.051);
(taz 14.1.2011 S.06)
·
Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages setzt sich für eine signifikante Erhöhung der
Organspendebereitschaft in Deutschland ein;
nach einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegt die
Bereitschaft, nach dem Tod Organe und Gewebe zu spenden, bei 67%; gleichzeitig
haben nur 17% ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert
(Das Parlament 29.11.2010 S.10)
·
Deutscher
Ethikrat diskutiert: Äußerungspflicht zur Organspende?
(http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-09-2010)
·
Organverpflanzungen
2009: 4709; 2010:
Organspenden nach Hirntod 2009: 3897; 2010: 4205
(www.dso.de 31.1.2011)
·
Welche
Organe und Gewebe kann man spenden?
Nach dem Hirntod können fast alle Organe und Gewebe entnommen werden, z.B.:
Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie
die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes,
des Knorpelgewebes und der Sehnen.
Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Nein, die Organspende ist anonym. Auch die Angehörigen de Spenders erfahren
nicht, wer das Organ erhält. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die
Transplantation erfolgreich verlaufen ist.
Bis zu welchem Alter kann man Organe spenden?
Es gibt keine feste Altergrenze.
Ist es möglich, Organe von der Spende auszuschließen?
Ja, man kann im Organspendeausweis festlegen, welche Organe oder Gewebe man
spenden würde und welche nicht. Begründen muss man das nicht.
Welche Organe kann man spenden, wenn man noch lebt?
In Deutschland können ein Teil der Leber sowie eine der zweifach vorhandenen
Nieren lebend gespendet werden. Allerdings erlaubt das Gesetz die Lebendspende
nur für Verwandte ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel für Eltern oder
Geschwister, für Ehepartner und Verlobte oder für andere Personen, die dem
Spender persönlich sehr nahe stehen,
(Freie Presse Chemnitz, 9.6.2011, S.A5)
·
Montgomery,
Präsident der Bundesärztekammer:
zwölftausend Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan, drei
von ihnen sterben täglich;
Der Bundestag will in diesem Jahr die Organspende neu regeln. Künftig könnte
jeder Erwachsene verpflichtet werden, den Behörden mitzuteilen, ob er als
potenzieller Spender zur Verfügung steht oder nicht, möglich ein soll auch die
Angabe „weiß ich nicht“;
Montgomery: Nötig sei eine bessere Koordinierung in den 2000 deutschen
Krankenhäusern
(taz 11.6.2011 S.06)
·
durch
eine Transplantation in Stockholm wurde einer Frau aus Kalifornien ihre Stimme
wiedergegeben; erhielt in 18-stündiger Operation die Luftröhre, den Kehlkopf
und die Schilddrüse des Spenders; konnte nach 13 Tagen erstmals wieder seit 11
Jahren einige Worte sprechen
(Freie Presse Chemnitz 25.1.2011 S.8)
·
Gesundheitsminister
mehrerer Bundesländer planen eine Gesetzesinitiative, um die Zahl der
Organspender in Deutschland zu erhöhen. Danach soll künftig jeder, der nicht zu
Lebzeiten widerspricht, nach seinem Tod als Organspender in Frage kommen.
Vorher sollen zwingend die Verwandten des Toten befragt werden und ein
Einspruchsrecht bekommen. Eine Mehrheit der deutschen Gesundheitsminister ist
nach einem SPIEGEL-Umfrage allerdings gegen die Regelung.;
Postmortale Organspende 2009 (Spender je 1 Million Einwohner):
a) Länder mit Zustimmungsregelung: Großbritannien 15,1; Deutschland 14,9;
Schweiz 13,6
b) Länder mit Widerspruchsregelung: Spanien 34,4; Österreich 25,5; Polen 11,0
(taz 30.5.2011, S.06; Der Spiegel 22-2011 S.16)
·
Interview
mit Bundesgesundheitsminister Rösler;
Umfragen zufolge wären 74% der Deutschen grundsätzlich bereit, Organe zu
spenden. Eine entsprechende Erklärung haben aber nur 25% abgegeben
(Der Spiegel 6-2011 S.44)
·
Forsa-Umfrage:
41% der Befragten für „Entscheidungslösung“ (jeder Bürger würde befragt und das
Ergebnis z.B. im Führerschein vermerkt); 23% für „Widerspruchslösung“ (jeder
ist Spender, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat); ein Drittel der
Befragten bevorzugt die derzeit gültige „Zustimmungslösung“ (potenzieller
Spender hat zugestimmt; Organspendeausweis oder positive Äußerung gegenüber
Angehörigen)
(taz 1./2.6.2011 S.06)
·
S.3ff.
Sabine Müller: Wie tot sind Hirntote?
Die „neurologische“ Todesdefinition wurde 1968 vorgeschlagen. Anlass war die
Verurteilung eines Arztes in Japan, der einem hirntoten Patienten Organe zur
Transplantation entnommen hatte, wegen Mordes. Dadurch war das Problem der
Rechtssicherheit in der Organbeschaffung akut geworden. Das daraufhin
gegründete Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the
Definition of Brain Death schlug vor, das „irreversible Koma“ als neues
Todeskriterium zu definieren. Als dessen Merkmale wurden festgelegt: (1) keine
Rezeptivität und Reaktivität, (2) keine spontanen Bewegungen und Atmung, (3)
keine Reflexe und (4) flaches Elektroenzephalogramm (EEG);
Inzwischen wurde der vom Harvard Committee definierte Begriff des
irreversiblen Komas durch den Begriff des Hirntods ersetzt.;
Heute gilt in den meisten europäischen
Ländern der Hirntod als Kriterium für die legale Organentnahme – mit Ausnahme
von Großbritannien: Dort gilt die Hirnstammtod-Definition. Ein Patient mit Super-Locked-in-Syndrom
gilt dort also als tot, obwohl er noch bei Bewusstsein sein kann.;
Einige künstlich beatmete Hirntote zeigen noch eine körperliche
Integration: Sie halten ihre Homöostase (Selbstregulierung) durch zahlreiche
(endokrine und kardiovaskuläre) Funktionen aufrecht, regulieren selbstständig
ihre Körpertemperatur, bekämpfen Infektionen (etwa durch Fieber) und
Verletzungen, reagieren auf Schmerzreize mit Blutdruckanstieg, produzieren
Exkremente und scheiden diese aus. Hirntote Kinder wachsen und können sogar
ihre Geschlechtsentwicklung fortsetzen. Hirntote
Schwangere können die Schwangerschaft über Monate aufrechterhalten und von
gesunden Kindern entbunden werden; so wurden bis 2003 zehn erfolgreiche
Schwangerschaften von Hirntoten dokumentiert.;
Wie der Philosoph Ralf Stoecker bemerkt, ist die entscheiden-de Frage
unbeantwortet geblieben, nämlich ob hirntote Menschen auch tatsächlich tot
sind. Kaschiert worden sei dieser
Umstand dadurch, dass die Bundesärztekammer die Deutungshoheit an sich gezogen
und konsta-tiert habe, dass „mit dem Hirntod naturwis-senschaftlich-medizinisch
der Tod des Men-schen festgestellt“ sei.
De facto gilt seitdem der Hirntod (definiert als Ausfall von Groß-hirn,
Kleinhirn und Hirnstamm) als Kriterium für eine legale Organentnahme.;
Die Bundesärztekammer hat 1998 den fol-genden Ablauf für die Feststellung des
Hirn-todes vorgeschrieben: Im ersten Schritt ist zu prüfen, welche Art von
Hirnschädigung vorliegt. Dabei sind bestimmte Befunde, de-ren Symptome denen
des Hirntods ähneln, aber reversibel sind, auszuschließen (wie In-toxikation,
Relaxation, metabolisches Koma, Hypothermie, Hypovolämie, postinfektiöse
Polyneuritis). Im zweiten Schritt muss fest-gestellt werden, dass Koma (im
Sinne einer tiefen Bewusstseinsstörung), Areflexie (Re-gungs- und Reflexlosigkeit)
und Atemstill-stand vorliegen. Im dritten Schritt ist die Irreversibilität der
Hirnschädigung festzu-stellen. Apparative Diagnostik ist dafür nur bei Kindern
bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr
sowie bei primärer Schädigung in der hinteren Schädelgrube zwingend vorgeschrieben.
Andernfalls reicht eine Beobachtungszeit von 12 bis 72 Stunden (je nach Art
der Hirnschädigung). Die Bundesärztekammer legt explizit fest: „Der Hirntod
kann in jeder Intensivstation auch ohne ergänzende apparative Diagnostik
festgestellt werden.“;
Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen den Richtlinien zur
Hirntoddiagnostik verschiedener Staaten. Diese betreffen vor allem Grenzwerte
für die diagnostischen Tests (wie zum Pupillenreflex, zum Atemstillstand und zur
Kerntemperatur) sowie Bestimmungen, unter welchen Bedingungen apparative
Diagnostik eingesetzt werden muss. Während in vielen Staaten (wie in Norwegen,
Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden, Mexiko und Argentinien) apparative Zusatzdiagnostik
vorgeschrieben ist, gilt das in Deutschland nur in
den oben genannten Spezialfällen.;
In der Schweiz ist Vollnarkose für
hirntote Patienten zur Organentnahme vorgeschrieben – in Deutschland nicht.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hält eine Narkose für „überflüssig“,
schreibt aber vor, dass „der Organspender zur Optimierung der chirurgischen
Tätigkeit sowie zur Vermeidung dieser spinalen Reflexe relaxiert und ein
Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg durch entsprechende Medikamente (z. B.
Opiate) behandelt“ wird.;
Der President’s Council on Bioethics (das US-amerikanische
Pendant zum Deutschen Ethikrat) hat im Dezember 2008 das Grundlagenpapier Controversies
in the Determination of Death publiziert. Darin konstatiert er, dass der
anhaltende Dissens zum Hirntodkriterium sowie neue empirische Ergebnisse zum
integrierten Funktionieren des Körpers von Hirntoten eine erneute Debatte über
den Hirntod erforderten. Der Rat räumt ein, dass das integrierte Funktionieren
des Körpers nicht unbedingt kurz nach Eintritt des Hirntodes aufhört ❙28 – die Annahme des engen zeitlichen
und kausalen Zusammenhangs war bisher das Hauptargument für die Gleichsetzung
von Hirntod und Tod.;
1. Option: Neudefinition von Leben und Tod: Um
am Hirntodkriterium festhalten zu können, hat der Rat eine neue „philosophische“
Definition des lebenden Organismus formuliert. Danach wird als notwendiges
Kriterium für das Leben eines Organismus die Arbeit der Selbsterhaltung durch
Auseinandersetzung mit der Umwelt bestimmt. Diese setze drei fundamentale
Fähigkeiten voraus: (1) Offenheit für die Welt, (2) die Fähigkeit, auf die
Welt einzuwirken, und (3) die gefühlte Notwendigkeit, die zum Handeln
antreibt, um zu erlangen, was man braucht und als verfügbar erkennt. Diese
Fähigkeiten zeigten sich in Anzeichen von Bewusstsein oder Wachheit, in
Schmerzreaktionen und im spontanen Atmen. Dies entspricht genau den Kriterien
des Hirntod-Konzepts.;
2. Option: Abschaffung der Tote-Spender-Regel: Dieter
Birnbacher, Philosoph und Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer,
stellt fest, dass „der Hirntod als Kriterium des organismischen Todes
klarerweise ungeeignet“ ist. „Bei der Explantation von Organen von Hirntoten
werden (…) diese Organe einem lebenden menschlichen Individuum entnommen.“
Statt Hirntote entgegen der empirischen Evidenzen für tot zu erklären, fordert
Birnbacher, die Tote-Spender-Regel aufzugeben, das heißt die Vorschrift, dass
nur aus Toten lebensnotwendige Organe entnommen werden dürfen. Dennoch
plädiert Birnbacher für die Beibehaltung des Hirntodkriteriums: In ethischer
Hinsicht habe das bewusste Leben einen höheren Wert und eine höhere
Schutzwürdigkeit als das unbewusste. Das Hirntodkriterium sei geeignet, den
Bewusstseinstod festzustellen und daher pragmatisch gerechtfertigt, um den
Zeitpunkt für einen Behandlungsabbruch und gegebenenfalls eine
Organexplantation zu bestimmen.;
Wenn hirntote Patienten als lebend
anerkannt würden und dennoch die zum Tod führende Organentnahme aus ihnen
legalisiert werden sollte, bedürfte dies einer höchstrichterlichen Entscheidung
– und einer ethischen und gesellschaftlichen Debatte.
3. Option: Verbot von
Organentnahme aus hirntoten Patienten: Soll am absoluten Tötungsverbot
festgehalten werden, muss die Explantation von Organen aus hirntoten Patienten
verboten werden. Die Organentnahme wäre dann nur noch zu erlauben, wenn
Hirntod und Herzstillstand nachgewiesen worden sind. Das hätte allerdings zur
Folge, dass die „besten Organe“ nicht mehr für Transplantationen zur Verfügung
stünden, insbesondere keine Herzen. …
Es sollte sicher ausgeschlossen werden, dass potenzielle Organspender gegen
ihren Willen durch die Organentnahme getötet werden und dabei leiden. Daher
sollten EEG, Angiographie und in ungeklärten Fällen funktionelle Bildgebung
zur Sicherung der Hirntoddiagnose sowie Vollnarkose für die Entnahme
gesetzlich vorgeschrieben werden. Eine Organentnahme sollte nur erlaubt sein,
wenn ein schriftliches Einverständnis vorliegt. Das bedeutet, dass die derzeit
in Deutschland geltende erweiterte Zustimmungslösung durch die enge
Zustimmungslösung ersetzt werden sollte.;
S.10ff.: Anna Bergmann: Organspende – tödliches Dilemma oder ethische Pflicht?
Auch Ärzte haben Anstrengungen unternommen, um das Organaufkommen zu optimieren:
2008 wurde in den USA der Spenderkreis um eine vom Hirntod unabhängige
Patientengruppe erweitert, die mittlerweile auch in einigen europäischen
Ländern (Österreich, Schweiz, Niederlanden, Belgien, Spanien) als Organspender
dient: die non heart-beating donors. Hierbei handelt es sich um
Patienten mit einem Herzstillstand, der durch eine medizinische Behandlung
durchaus reversibel sein kann. Dennoch wird ohne Reanimationsbemühungen mit
der Organentnahme bei diesen Patienten schon zwei bis zehn Minuten nach der
Todesfeststellung begonnen, wobei der Körper durch Beatmung und Herzmassage
weiterhin für den Transplantationszweck versorgt wird.;
Bis 2005 machten in Deutschland 60 Prozent
aller Krankenhäuser mit Intensivstationen keine Meldungen von hirntoten
Patienten. Die klinische Beteiligung konnte auch bis 2009 kaum gesteigert
werden.;
Wenn der Herztod eingetreten ist, wird in der Regel noch Gewebe
entnommen: Augen, Knochen und selbst eine Häutung kann erfolgen.;
So verfügt der Spenderkörper zwar weiterhin über Zeichen des Lebens, aber der
„Tote“ hat die ihm bisher zugeschriebenen Wesensmerkmale verloren, denn Stillstand
der Atmung und des Herzens, Leichenblässe,
Verwesung, Totenstarre und -flecken sind seit der Einführung der Hirntodkriterien
im Jahre 1968 keine zwingenden Todeszeichen mehr. Das Herz von Hirntoten
schlägt, ihre Lungen atmen mit technischer Hilfe, sie verdauen, scheiden aus,
werden bis zu ihrem Herztod medizinisch genährt und gepflegt – und sind von der
Erscheinung her nicht von anderen Komapatienten zu unterscheiden.;
S.15ff.: E. Nagel / K. Alber / B. Bayerl: Transplantationsmedizin zwischen
Fortschritt und Organknappheit
Nicht beherrschbare Abstoßungsreaktionen blieben aber weiterhin
das Grundproblem der Transplantationsmedizin, da adäquate Methoden der
Immunsuppression nach wie vor fehlten. Die nicht zufriedenstellenden
klinischen Ergebnisse führten dazu, dass die Transplantationsmedizin Anfang
der 1970er Jahre wieder stagnierte. ❙4 Erst durch die Entwicklung und
klinische Einführung des Arzneistoffs Cyclosporin A gelang im Jahr 1981 ein
Durchbruch in der Transplantationsmedizin. Durch dieses Immunsuppressivum
können Abstoßungsreaktionen reduziert und die Transplantatüberlebensraten
deutlich verlängert werden. Durch die verbesserten Möglichkeiten der Immunsuppression
stieg die Zahl der Transplantate, die länger als drei Jahre überlebten, bei
der Nierentransplantation von 45 Prozent im Zeitraum von 1966 bis 1970 auf 84
Prozent im Zeitraum von 1996 bis 2000. Heute gilt die Transplantation von Spenderorganen als
Goldstandard-Therapie bei terminalem Organversagen. So sind alleine in
Deutschland von 1963 bis 2010 insgesamt 103 125 Organe transplantiert worden.;
Für Deutschland wird die Allokation von Spenderorganen von der
Eurotransplant International Foundation, eine private, gemeinnützige Stiftung
niederländischen Rechts mit Sitz in Leiden, durchgeführt. Eurotransplant, das
auf Initiative verschiedener Transplantationsmediziner 1967 gegründet wurde,
war bereits vor dem Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes ohne
formale Rechtsgrundlage für die
Vermittlung von Organen an Patienten in deutschen Transplantationszentren
zuständig. Ein Vertrag im Sinne von Paragraf 12 Absatz 1 und 2 TPG berechtigt
Eurotransplant nun offiziell mit der Vermittlung von Organen im Geltungsbereich
des Transplantationsgesetzes.
Eurotransplant vermittelte zu Beginn ausschließlich
Spendernieren, dehnte seine Aktivitäten dann auf Leber-, Herz- und Pankreastransplantationen,
mittlerweile auch auf Lungen- und Zwölffingerdarmtransplantationen aus. Am
Eurotransplant-Programm nehmen neben den deutschen außerdem noch die
Transplantationszentren aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Slowenien, Österreich
und Kroatien teil.;
Die Feststellung des Todes eines potenziellen Spenders ist einer der zentralen
Prozesse in der Transplantationsmedizin. Die diesbezügliche Diagnostik ist
dabei keineswegs unumstritten. Grundsätzlich darf die Bestimmung des Todes
nicht auf technisch-medizinische Erkenntnisse reduziert werden. Es spielen
immer kulturelle, religiöse und soziale Faktoren eine Rolle, die das
Verständnis des Todes oder des Sterbeprozesses prägen.
In Deutschland gilt das Hirntodkriterium, um den Tod festzustellen. Diese Perspektive
auf den Tod des Menschen etablierte sich weltweit durch einschlägige Arbeiten
an der Harvard Medical School in den USA im Jahr 1968. Dieses gilt auch als
Voraussetzung für die Entnahme und Transplantation von Organen in Deutschland.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte 1991 den Hirntod
als den „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des
Kleinhirns und des Hirnstamms“ und legt in seiner Fortschreibung 1997 dar,
dass „mit dem Hirntod (…) naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des
Menschen festgestellt“ ist.
Anders als in Deutschland dürfen beispielsweise in Österreich,
Belgien und den Niederlanden Organe von sogenannten non heart-beating
donors entnommen werden. Doch diese Herztoddiagnose gilt in vielen Ländern
als überholt, da durch die Möglichkeit der künstlichen Beatmung das Herz-Kreislauf-System
aufrechterhalten werden kann. Das deutsche Transplantationsgesetz fordert
deshalb die Diagnose des Hirntodes als Todesfeststellung für eine
Organentnahme. Dies hat zur Folge, dass
Eurotransplant keine Organe, die Patienten mit Herz- und Kreislaufstillstand
entnommen wurden, nach Deutschland vermitteln darf.;
In einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BzgA) waren im Jahr 2010 beispielsweise 74 Prozent der Befragten
grundsätzlich damit einverstanden, dass
man ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnimmt. Gleichzeitig hatten nur 25
Prozent der Befragten einen Organspendeausweis. Die Hälfte aller Befragten
fühlte sich eher schlecht über das Thema Organ- und Gewebespende informiert.
Vor diesem Hintergrund wird in Deutschland immer wieder über eine Änderung der
gesetzlichen Regelungen zur Organspende diskutiert. Nach den Paragrafen 3 und 4
des Transplantationsgesetzes kann die Entnahme von Organen und Geweben bei
toten Spendern in Deutschland entweder mit direkter Einwilligung des Spenders
(wie durch einen Organspendeausweis) erfolgen oder über die Zustimmung von nächsten
Angehörigen, die dann verpflichtet sind, den mutmaßlichen Willen des Organ-
beziehungsweise Gewebespenders zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es die
Möglichkeit der Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern. Der
Spender muss nach Paragraf 8 TPG hierbei volljährig und entsprechend aufgeklärt
sein. Voraussetzung für die Lebendspende ist zudem eine positive ärztliche
Beurteilung. Sie ist außerdem nur zulässig, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt kein
Spenderorgan eines verstorbenen Organspenders zur Verfügung steht.;
Die momentan in Deutschland herrschende erweiterte Zustimmungslösung ist
darauf angelegt, dass Angehörige im Todesfall gefragt werden müssen und damit
auch eine Antwort geben müssen, sei sie nun positiv oder negativ. Wenn für
Betroffene eine Äußerungspflicht besteht, so ist es eigentlich nur
folgerichtig, dass von jedem selbst eine solche Entscheidungspflicht abverlangt
werden kann.;
S.28ff.: Ingrid Schneider: Kann ein regulierter Organmarkt den Organmangel
beheben – und zu welchem Preis?
Eine Studie an 305 Nierenverkäufern in Chennai (Indien), die sechs Jahre nach
der Operation befragt wurden, ergab folgende Resultate: 71 Prozent der
Nierenverkäufer waren Frauen, teilweise wurden sie vom Ehemann zur Veräußerung
gedrängt; fast alle Personen waren durch Überschuldung der Familie in den
Verkauf getrieben worden; durchschnittlich erhielt jede Person 1070 US-Dollar
für ihr Organ; drei Viertel der Befragten blieben weiterhin verschuldet, die
Zahl derer, die unter der Armutsgrenze lebten, nahm zu; 86 Prozent berichteten
von einem verschlechterten Gesundheitszustand nach der Nierenentnahme; die
meisten (79 Prozent) rieten vom Verkauf einer Niere ab.;
Iran ist das einzige Land weltweit, das ein staatlich organisiertes Ankaufsystem
für die Nierenabgabe seit Ende der 1980er Jahre institutionalisiert hat.
Jährlich werden rund 1500 solcher bezahlten Nierentransplantationen
durchgeführt. Neben einer staatlich festgelegten Summe von rund 900 Euro
erhalten Nierenverkäufer ein Jahr lang freie Gesundheitsversorgung sowie in
der Regel nach der Operation einen verhandelbaren Betrag vom Empfänger.;
S.35ff.: E. Küttel-Pritzer / R. Tönjes: Tierorgane und Gewebezüchtung als
Alternativen zum Spenderorgan?
In Deutschland liegt die jährliche Sterberate von Patienten, die auf ein Herz
warten, bei 17,1 Prozent. Die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere
beträgt fünf Jahre, was die Aussichten für Nierenpatienten erheblich
reduziert, da die Transplantatüberlebenszeit nach länger andauernder Dialyse
deutlich sinkt. Es wurden im Jahr 2010 2937 Patienten Nieren transplantiert,
während etwa 8000 Patienten auf der Warteliste verblieben, es gab 393
Herztransplantationen, während mehr als 700 Patienten für die Transplantation
neu gemeldet waren, und 298 Lungen wurden transplantiert, während sich 420
Patienten neu registrierten. In den USA zeigen die Daten für alle Organe, dass
im Jahr 2010 von 14 505 Spendern insgesamt 28 664 Organtransplantationen
durchgeführt wurden. Demgegenüber standen jedoch im März 2011 110 521 Patienten
auf der Warteliste.;
Dem sogenannten anthropozentrischen steht der biozentrische Ansatz gegenüber.
Während der erste Ansatz die Natur insgesamt auf den Menschen aufgrund seiner
„Geistbegabung“ hin ausgerichtet sieht, lehnt der biozentrische Ansatz eine
Wertabstufung zwischen Tieren und Menschen grundsätzlich ab. Im Gegensatz zur
anthropozentrischen Betrachtungsweise wird Tieren der gleiche Wertstatus wie
dem Menschen eingeräumt. In Deutschland wird mehrheitlich ein integratives
Konzept vertreten, das beiden Ansätzen Rechnung trägt. Dem Menschen kommt
eine besondere Stellung innerhalb der Natur zu. Tiere werden als Mitgeschöpfe
mit eigener Würde und einem Anrecht auf deren Respektierung betrachtet, deren
Wohl durch den Menschen in bestmöglicher Weise zu wahren und zu fördern ist.
Wenn es jedoch um Erhaltung, Schutz und Rettung von menschlichem Leben geht,
ist die Nutzung von Tieren zu Versuchen und auch deren Tötung unter Beachtung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erlaubt.;
S.40ff.: Dominik Groß: Zum Wandel im Umgang mit der menschlichen Leiche …
Lässt die Erdbestattung bereits eine zunehmende Zahl von Wahlmöglichkeiten zu,
so gilt dies für die Feuer- beziehungsweise Urnenbestattung in weit
größerem Maße. 1998 lag der Prozentsatz der Feuerbestattungen bei knapp 40
Prozent; in östlichen und nördlichen Bundesländern beträgt er inzwischen über
50 Prozent.;
In jüngster Zeit werden im Rahmen von Naturbestattungen auch schnell
abbaubare Urnen eingesetzt; manchmal wird sogar ganz auf Urnen verzichtet.
Findet die Beisetzung im Wurzelbereich von Bäumen statt, spricht man von Baumbestattung.
Vor der amerikanischen Ostküste wird mittlerweile auch eine Korallenriff-Bestattung
angeboten. Bei der Almwiesenbestattung wird die Asche des
Verstorbenen an einer bestimmten Stelle auf einer Almwiese in der Schweiz in
die Erde eingebracht. Einer zunehmenden Beliebtheit unter den Bestattungsformen
erfreut sich die Naturverstreuung. So besteht beispielsweise in der
Schweiz die Möglichkeit, die Asche auf ausgewiesenen Aschestreuwiesen zu
verstreuen. Bei der Himmelsbestattung ❙9 wird die Asche aus der Luft
verstreut. Im Rahmen einer Seebestattung wird die Asche des
Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben. Die Übergabe
erfolgt in der Regel in gesondert ausgewiesenen Gebieten in der Nord- oder
Ostsee, auf speziellen Wunsch aber auch in allen Meeren der Welt. Die Zahl der
Seebestattungen lag in Deutschland am Ende des 20. Jahrhunderts bei etwa 5000
jährlich.;
Eine größere quantitative Bedeutung kommt der Verwahrung der Asche im
Privatbereich zu. Zwar verbietet der Friedhofszwang in Deutschland die
Möglichkeit, die Asche ei-nes Verstorbenen im Privatbereich aufzube-wahren,
doch steigt die Zahl der Menschen, die diese Regelung umgehen. Die
Einäsche-rung muss hierbei entweder im Ausland vor-genommen werden, oder dem
deutschen Krematorium geht eine ausländische Urnen-anforderung zu. Das
Krematorium verschickt daraufhin die Asche in der Regel ohne weite-re
Formalitäten per Post ins Ausland. Wird von den lokalen Behörden zur
Ausstellung der Bestattungserlaubnis der Nachweis ei-ner Grabstätte im Ausland
gefordert, werden oftmals kostengünstige ausländische Ver-streuungsgrabstätten
angegeben. Anschlie-ßend holen Angehörige die Asche entweder selbst im Ausland
ab oder sie wird ihnen vom ausländischen Bestatter per Post zugeschickt.
Aufgrund der beschriebenen Praxis gewinnt die Verwahrung der Totenasche im
Privatbe-reich zunehmend an Bedeutung – auch vor dem Hintergrund der Tatsache,
dass die Kos-ten für diese Art der privaten „Bestattung“ vergleichsweise
niedrig sind. Von der Ver-wahrung der Asche in einer Schmuckurne im
Wohnzimmer, über die Beisetzung im eigenen Garten bis zur
Aufbewahrung eines Teils der Asche in einem Amulett eröffnen sich hier
vielfältige Optionen.
(Bundeszentrale für politische Bildung; Aus Politik und Zeitgeschichte;
20-21/2011 16.5.2011: „Organspende und Selbstbestimmung“; http://www.bpb.de/files/4PRV56.pdf)
·
Seit
dem Inkrafttreten des TPG im Jahr 1997 wird kritisiert, dass trotz der
erzielten Rechtssicherheit für alle Beteiligten keine wesentliche Steigerung
der Organ- und Gewebespenden zu verzeichnen ist. Insofern ist bei der
TPG-Novellierung auch zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, die
Spenderzahlen zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit der Transplantationsmedizin
weiter zu fördern. ;
In Wahrnehmung dieser Verantwortung hat sich die Ständige Kommission
Organtransplantation auf Veranlassung des Vorstands der Bundesärztekammer in
intensiven und zum Teil kontroversen Diskussionen wiederholt mit den
Beschlüssen des 110. und des 113. Deutschen Ärztetags befasst und um eine
Lösung gerungen, die die positiven Aspekte sowohl der Zustimmungs- wie auch der
Widerspruchslösung konstruktiv aufgreift und zusammenführt. Im Ergebnis der
dazu veranstalteten Klausurtagung wurde das Modell einer
Selbstbestimmungslösung mit Information und Erklärungspflicht entwickelt.
Das Modell ist darauf ausgerichtet, die Information der Bürgerinnen und Bürger
dauerhaft so zu intensivieren und zu institutionalisieren, dass sich diese in
Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechts möglichst im Sinne einer
Zustimmungslösung zur Organ- und Gewebespendebereitschaft erklären. Wird dieses
Recht nicht zu Lebzeiten wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor,
können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch
Einbeziehung der Angehörigen Organe und/oder Gewebe entnommen werden. Der 114.
Deutsche Ärztetag fordert dieses Modell einer Selbstbestimmungslösung mit
Information und Erklärungspflicht zur Einwilligung in die Organ-
und/oder Gewebespende.
(Beschluss-Protokoll des 114. Deutschen Ärztetages, Kiel 31.5.-3.6.2011,
Organspende S. I-03; http://baek.de/downloads/114Beschlussprotokoll20110608.pdf
)
·
78%
der Menschen, die auf hospizliche oder palliative Begleitung angewiesen wären,
haben derzeit keinerlei Zugang zu entsprechenden Angeboten, und das, obwohl sie
einen Rechtsanspruch darauf haben. Nach der Deutschen Hospiz Stiftung betrifft
das jedes Jahr knapp 400.000 Menschen
(taz 3.3.2011 S.12)
·
bei
der angestrebten Neuregelung der Organspende unterstützt die katholische Kirche
die sogenannte Erklärungslösung … Bischof Fürst, der die Unterkommission
Bioethik der katholischen Bischöfe leitet, bezeichnete Organspende als „Akt der
Nächstenliebe“
(Der Sonntag, Sachsen, 16.10.2011 S.2)
·
Jährlich
warten in Deutschland 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, aber nur 3.000
können eines bekommen. Pro Tag sterben deswegen drei Menschen. Zugleich sagen
in Umfragen 75 Prozent der Deutschen Ja zur Organspende, aber nur 25 Prozent
haben einen Spenderausweis.
Wie also die Zahl der Spendewilligen erhöhen? Als fraktionsübergreifender
Konsens zeichnet sich eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes ab. Danach
soll jeder Bürger künftig alle fünf Jahre von seiner Krankenkasse zu seiner
Organspendebereitschaft befragt werden und mit "Ja", "Nein"
oder "Möchte mich noch nicht entscheiden" antworten können.
Gespeichert werden soll das auf der Gesundheitskarte. Bislang war das Tragen
eines Organspendeausweises freiwillig.
Eine Pflicht zu antworten soll es nicht geben. Diese würde dem
verfassungsrechtlichen Grundsatz widersprechen, wonach das Recht auf
Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich nicht zu verhalten. Wer sich
jedoch enthält oder noch nicht entscheiden will, muss damit rechnen, dass seine
Angehörigen im Todesfall über eine etwaige Organentnahme entscheiden
(taz 29.9.2011 S.6)
·
Nach
monatelangem politischem Ringen ist der Weg für eine gesetzliche Neuregelung
der Organspende frei. Die Spitzen aller Bundestagsfraktionen und
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einigten sich am Donnerstag in
Berlin darauf, dass künftig jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig darüber
Auskunft geben soll, ob er im Fall seines Hirntods zur Organspende bereit ist.
Ein entsprechender, fraktionsübergreifender Gesetzentwurf werde bis Jahresende
von den Ethikexperten der Fraktionen erarbeitet. Damit verbunden ist die
Hoffnung, dass die Zahl potenzieller Organspender steigt.
Die Abfrage solle künftig etwa beim Versand der Versichertenkarte erfolgen, und
zwar "mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu
erzwingen oder Sanktionen auszuüben", heißt es in der Erklärung von Union,
SPD, FDP und Linkspartei. Wer nicht antwortet, wird also auch nicht bestraft.
Mit der Neuregelung wird die heutige im Transplantationsgesetz verankerte
"erweiterte Zustimmungslösung" ersetzt, nach der Organe nur entnommen
werden dürfen, wenn der Verstorbene vor seinem Tod zugestimmt hat oder seine
Angehörigen in eine Transplantation einwilligen. Künftig soll die
"Erklärungslösung" gelten, nach der der Staat die Bürger zu einem
Votum anhalten darf.
(taz 25.11.2011 S.7)
·
Sterben
ist ein Prozess. Der Hirntod ist der Nachweis des Todes nicht durch den
Stillstand des Kreislaufs, sondern durch den kompletten Ausfall des Hirnorgans.
Dies ist der Fall, wenn das Hirn … länger als 8 Minuten nicht durchblutet (mit Sauerstoff versorgt JK) ist. Dann
ist das Gehirngewebe irreversibel geschädigt. … Es geht beim Hirntod um den
Zeitpunkt, an dem der Sterbeprozess unumkehrbar ist. Das ist nicht Hokuspokus.
(taz 4.10.2011 S.4)
·
Im
Jahr 2009 wurden 1888 potentielle Organspender gemeldet, in 565 Fällen (29,9%)
lehnten die Angehörigen die Spende ab;
(Der Spiegel 39-2011 S.46)
·
In
einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages sagte Bischof Huber,
es gebe „eine ethische Entscheidungspflicht“ jedes Einzelnen, die von der
Gesellschaft einzufordern sei.
(taz 8.7.2011 S.18)
·
Interview
mit dem Organspende-Kritiker Richard Fuchs;
Derzeit gilt die "erweiterte Zustimmungslösung". Spender müssen zu
Lebzeiten schriftlich oder mündlich ihre Einwilligung geben, liegt keine Willenserklärung
für oder gegen vor, haben die Verwandten das letzte Wort (rund 90 Prozent aller
Organspender werden, mangels Einwilligung zu ihren Lebzeiten, von den
Angehörigen freigegeben).;
Der kritische Kardiologe und Internist Paolo Bavastro übrigens spricht nicht
von Hirntod, er nennt den Begriff eine arglistige Täuschung, weil es sich zwar
um einen schwer hirngeschädigten Patienten handelt, der sozusagen ein
Sterbender ist, aber noch nicht tot.;
veröffentlichte die Bundesärztekammer eine Erklärung, die besagte: "Nach
dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod
bei Organentnahme keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (z. B. Narkose) nötig;
(Hirntote) sind ja noch lebende Patienten, die schwitzen, sich bewegen, ihre
Wunden könnten verheilen, Frauen können noch ein Kind austragen, Männer könnten
im Prinzip noch ein Kind zeugen. Es sind Lebende bzw. Sterbende, die letztlich
durch die Organentnahme - ich sage es mal so schlicht - getötet werden. Die,
bis das letzte Organ entnommen ist, beatmet werden. Erst dann sind sie wirklich
tot;
Also im Land der ,ungebremsten Möglichkeiten' (USA), in dem ja sozusagen der
Hirntod ins Leben gerufen wurde, ist er nach 30 Jahren zwar nicht begraben,
aber doch stark relativiert worden. Seit 2008 der Nationale Bioethikrat bekannt
gab, dass der Hirntod doch nicht der wirkliche Tod des Menschen zu sein
scheint, und 2010 die American Academie of Neurology ihm die
naturwissenschaftliche Begründung absprach, haben sich viele wissenschaftliche
Stimmen gegen die Hirntoddefinition ausgesprochen.
Das hatte aber nur zur Folge, dass man in den USA nun darüber nachdachte, wie
man das Problem löst, wie man das Hirntodkonzept umfirmiert, indem man sagt:
,JUSTIFIED KILLING' also ,gerechtfertigtes Töten'. Das stößt natürlich auf
ethische und rechtliche Probleme. In den USA ist übrigens, wie auch in einigen
europäischen Ländern, die Organentnahme bei Herztoten - den sogenannten
Non-heart-beating-donors - erlaubt, wo man dann 2 bis5 Minuten nach
Herzstillstand explantiert.;
Die Transplantationen werden ja, wie alle Krankenhausleistungen, über
Fallpauschalen abgerechnet. Ich habe mir mal Pauschalen für 2011 besorgt. Da
kostet in NRW beispielsweise eine Transplantation von Leber, Herz, Lunge samt
Knochenmark oder Stammzellinfusion und 999 Stunden Beatmung schon mal bis zu
215.000 Euro, aufgerundet. Eine Lungentransplantation mit Beatmung 140.000
Euro. Oder eine Nierentransplantation mit Komplikationen - postoperatives
Versagen - kostet etwa 25.000 Euro;
Die Organempfänger benötigen ihr Leben lang immunsuppressive Medikamente, damit
das fremde Organ nicht abgestoßen wird.; Es gibt eine Statistik, was der Konsum
dieser Mittel kostet, und das liegt bei 1 Milliarde 600 Millionen im Jahr (nicht klar, ob auf Deutschland bezogen JK)
(taz 26.9.2011 S.15)
·
Beitrag
von Prof. Eckhard Nagel;
In einer repräsentativen Umfrag der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung waren im Jahr 2010 74% der Befragten grundsätzlich damit
einverstanden, nach ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden. Gleichzeitig hatten
weniger als 25% der Befragten einen Organspendeausweis.;
Im Rahmen der Definitionsaufgabe des Transplantationsgesetzes wurde 1997 durch
alle medizinisch-naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften in der
Bundesrepublik festgestellt, dass „mit dem Hirntod …
naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt“ werden
kann.
Damit verbunden ist die Aussage, dass es sich um ein sicheres Todeszeichen
handelt und ein irreversibler Eintritt des Todes auch medizinisch festgestellt
werden kann. Dies ist strittig bei der reinen Herztod-Diagnose, so dass in
Deutschland eine Organentnahme von Mensche, deren Herztod festgestellt worden
ist, nicht erlaubt ist. Sogenannte „non heart-beating donors“ sind aber nach
den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, Belgien und den Niederlanden
möglich. Dies hat zur Folge, dass über die europäische Organverteilungszentrale
in Leiden (Eurotransplant) Organe, die Verstorbenen nach einem
Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen wurden, inicht nach Deutschland vermittelt
werden dürfen.;
Auch für die freiwillige Entscheidung zur Organspende gilt die „Goldene Regel“,
in der Jesus das Gebot der Nächstenliebe zusammenfasst: Alles, was ihr von
anderen erwartet, das tut auch ihnen (Mt. 7,12)
(Evangelische Verantwortung, Heft 9+10/2011 S.13ff.)
·
Bericht über eine Frau in Belgien,
die im Zusammenhang mit aktiver Sterbehilfe ihre Organe spendet;
… der Fall von Carine liegt besonders. Sie will nicht nur sterben, sondern auch
ihre Organe spenden. Deshalb verbringt sie ihre letzten Stunden in der Klinik
statt in der eigenen Wohnung. Carine wird die tödliche Injektion im
Operationssaal erhalten.
Carines Fall ist eine Weltpremiere. Nie zuvor haben Ärzte einen Patienten aktiv
getötet und ihm sofort danach Organe entnommen.
Von dieser Premiere soll die Welt allerdings vorerst nichts wissen. Die
beteiligten Ärzte vereinbaren Stillschweigen, als sie Carine am 29. Januar 2005
gegen 13.30 Uhr töten und ihr dann die Nieren, die Leber und die
Bauchspeicheldrüse entnehmen. Erst 2009 erscheint die erste Publikation über
diesen Fall – und drei weitere – in der medizinischen Fachpresse;
In den USA haben Chirurgen todgeweihten Neugeborenen 75 Sekunden nach dem
Herzstillstand die Herzen entnommen, um sie anderen Säuglingen zu transplantieren.
In Spanien bringen Rettungsteams Menschen, deren Lage aussichtslos ist, in
Kliniken, in denen sie unablässig weiter reanimiert werden – um die Organe zu
retten. In den Niederlanden wird bewusstlosen Schwerstkranken gemäß ihrem
mutmaßlichen Willen das Atemgerät abgeschaltet, sodass Chirurgen wenige Minuten
nach dem Herzstillstand die Organe entnehmen können.
Warum sollten belgische Euthanasiepatienten nicht ihre Organe spenden dürfen,
wenn sie es doch wünschen? Von Carines Tod, versichert Wyffels der ZEIT, hätten
fünf Kinder profitiert. Vier Organe wurden entnommen, die Leber wurde geteilt.;
(Patrick Cras) ist Vorsitzender jener Ethikkommission an der Universitätsklinik
Antwerpen, die entscheiden musste, ob die weltweit erste Organentnahme nach
aktiver Sterbehilfe zulässig sei. Patiententötungen sind für ihn nichts
Ungewöhnliches. Rund 50-mal war er nach eigener Schätzung daran beteiligt.
Dennoch versichert er: »Euthanasie fühlt sich nicht richtig an für einen Arzt,
sie hinterlässt immer eine Narbe.«;
Aber darf man einen Menschen töten, der an seiner Behinderung verzweifelt? Das
belgische Euthanasiegesetz schließt diese Möglichkeit nicht aus. 2002 erklärte
Belgien als zweiter Staat der Welt nach den Niederlanden die Tötung auf
Verlangen unter bestimmten Umständen für straffrei. Auch Patienten, deren Tod
nicht absehbar ist, können Euthanasie beantragen. So starb 2008 der
international angesehene Schriftsteller Hugo Claus durch eine tödliche
Injektion, weil er das Fortschreiten seiner Alzheimer-Erkrankung nicht erleben
wollte. Das Töten ist bei einem Patienten, der nicht im Sterben liegt,
allerdings an besonders strenge formale Vorgaben gebunden. Er muss
entscheidungsfähig sein, unerträglich leiden, ohne Aussicht auf Besserung, und
seinen Sterbewunsch wiederholt äußern. Und all das muss von drei Ärzten geprüft
werden – bei Sterbenskranken nur von zwei;
Eigentlich müsste es eine Kontrolle gegen Missbrauch geben. Jeder
Sterbehilfefall in Belgien muss einer Kommission aus Ärzten, Krankenschwestern,
Psychologen und Juristen gemeldet werden, damit diese überprüfen kann, ob die
gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Doch nur jeder zweite Fall von
geschätzt 1.040 Fällen im Jahr 2007 wird der Kommission überhaupt bekannt, so
eine Untersuchung im Landesteil Flandern, die im angesehenen British Medical
Journal veröffentlicht wurde. Und bei 17 Prozent der gemeldeten Tötungen fehlt
sogar die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten. Die Kommission
könnte zweifelhafte Fälle zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft
weiterleiten. Sie hat es nach Auskunft ihres Vorsitzenden in neun Jahren nicht
ein einziges Mal getan;
Der Hausarzt malt das Szenario aus: »Diese extrem reichen Menschen, die eine
Bauchspeicheldrüse brauchen, und dann ist da jemand, der ein passendes Organ
hat und nicht sterbenskrank ist... Vielleicht würden sie mir zehn Millionen
Euro zahlen, um den Patienten zu überreden, seine Organe zu spenden.«;
In Belgien wurden bislang acht Patienten nach einer Tötung auf Verlangen zu
Organspendern. Cras versichert der ZEIT, die Frage nach der Spende müsse stets
von den Patienten gestellt werden, nicht von den Ärzten;
Die belgischen Ärzte schätzen das Potenzial zusätzlicher Organspenden hoch ein.
2008 wurden 705 belgische Patienten auf ihren Wunsch hin getötet. 141 davon,
also rund ein Fünftel, hatten neuromuskuläre Erkrankungen – solche Patienten
wären als Organspender infrage gekommen.
(DIE ZEIT 20.10.2011 S.17ff. - http://www.zeit.de/2011/43/DOS-Euthanasie
)
·
Max
Siegel ist das Kind einer hirntoten Mutter. Seine Existenz verdankt er der
Entschlossenheit von Ärzten, die vor 20 Jahren noch nicht ahnten, dass sie ein
ethisches Minenfeld betreten.;
Gaby war eben nicht "tot", nur weil die Ärzte keine Hirnaktivität
mehr nachweisen konnten - so zumindest sieht es Karl-Eugen Siegel. Denn wie
sollte ein toter Körper das Wunder einer Schwangerschaft vollenden können?
Diese Geschichte hat mein Leben so auf den Kopf gestellt, dass kein Stein auf
dem anderen geblieben ist", sagt Paolo Bavastro. Er ist Internist, 62
Jahre alt, ein hochgewachsener Mann mit dichtem weißem Haar, der das R tief
rollt, ein Überbleibsel seiner italienischen Herkunft. Damals, 1991, erlebte er
als Arzt die letzten Wochen von Gaby Siegel vor der Geburt. Seitdem beherrscht
ein Satz sein Leben: "Hirntot ist nicht gleich tot.";
Der Arzt sagt, der Sauerstoffmangel habe ihr Gehirn schwer geschädigt. Sofort
denkt Karl-Eugen an das Kind: "Bitte, tun Sie alles Erdenkliche für
beide!" In den folgenden Tagen scheint es aufwärtszugehen. Gaby beginnt
wieder selbst zu atmen, die Ärzte wollen sie sogar von der Beatmungsmaschine
entwöhnen. Sie öffnet die Augen, manchmal glaubt Karl-Eugen, sie lächle - doch
ihre Augen blicken ins Leere.
Die Ärzte sagen, dass sie wegen der Schwangerschaft wichtige Medikamente nicht
geben könnten, und wollen das Kind abtreiben. Karl-Eugen ist empört - Gaby und
er sind aktive Mitglieder in der neuapostolischen Kirche. "Schon der
Gedanke an Abtreibung - nie hätte Gaby dem zugestimmt", sagt er. Am Morgen
des 14. Juli, zehn Tage nach Gabys Zusammenbruch, reagieren ihre Pupillen nicht
mehr auf Licht. Ein Anzeichen für ein Koma des Stadiums vier, die tiefste Form
der Bewusstlosigkeit.
Der Sauerstoffmangel hat die Membranen der hochempfindlichen Nervenzellen
geschädigt. Gewebswasser strömt ein, Gabys Gehirn saugt sich voll wie ein
trockener Schwamm. Aber es kann sich nicht weit ausdehnen, stößt an die starren
Schädelknochen. Schließlich tritt der Super-GAU der Intensivmedizin ein: Gabys
Hirnstamm wird eingeklemmt und dauerhaft geschädigt. Jetzt sind lebenswichtige
Funktionen betroffen.
Drei unendlich erscheinende Tage Hoffen und Bangen, dann schickt ein Neurologe
Karl-Eugen vor die Tür und prüft, ob Gabys Hirnstamm noch intakt ist. Mit einem
Spatel fährt er in ihren Mund, bestreicht ihren Gaumen und die Luftröhre -
sogar Menschen im tiefen Koma reagieren darauf mit dem Würge- und Hustenreflex,
Gaby nicht. Er klebt Elektroden auf ihren Kopf und misst die elektrische
Aktivität des Gehirns - doch das EEG zeigt nur eine Nulllinie.
Vorgeschrieben wäre jetzt noch, die Beatmungsmaschine abzustellen und zu
kontrollieren, ob die Patientin spontan zu atmen beginnt - aber diesen letzten
Test, das haben die Ärzte vorher abgesprochen, soll er nicht durchführen, weil
der Sauerstoffmangel den Fötus gefährden könnte.
Die Ärzte einigen sich auf Hirntod. Soll die Schwangerschaft jetzt noch
fortgeführt werden? "Gaby ist ja jetzt wohl ein menschlicher Brutkasten,
sagte ein Arzt zu mir", erzählt Karl-Eugen Siegel.;
Normalerweise erfordert es großen intensivmedizinischen Aufwand, die
Körperfunktionen hirntoter Menschen auch nur einige Tage lang
aufrechtzuerhalten. Denn ihr Körper strebt dem Tod entgegen. Oft stellt das
Gehirn seine Hormonproduktion ein und koordiniert lebenswichtige
Körperfunktionen nicht mehr: Blutdruck, Wasserhaushalt und Körpertemperatur
können gefährlich entgleisen, manche Patienten bekommen Fieber, das auf kein
Medikament anspricht, andere scheiden bis zu zehn Liter Urin am Tag aus.
"Gaby Siegels Körper aber hat sich über lange Zeit weitgehend selbst
reguliert", sagt Meyer.;
Unheimlich wird denjenigen, die Zeugen der täglichen Musiktherapie sind. Denn
Gaby zeigt Reaktionen: Wenn ihr Puls rast und der Blutdruck gefährliche Spitzen
erreicht, legt die Musiktherapeutin Monica ihre Hände auf die Brust ihrer
Patientin und summt - der Kreislauf beruhigt sich. Täglich, wiederholbar,
erzählt der Anästhesist, der damals die Patientin während dieser Phasen per
Hand mit einem Beutel beatmet.
Erklären kann diese Reaktionen niemand - manche Ärzte und Wissenschaftler
meinen später, vielleicht sei Gaby Siegel noch gar nicht hirntot gewesen,
schließlich habe niemand den Atemtest durchgeführt.;
Das bisherige Hirntod-Konzept besagt, dass der Körper nach dem endgültigen Absterben
des Gehirns unweigerlich und rasch in seine Einzelteile zerfällt, weil das
zentrale Steuerungsorgan, das Gehirn, fehlt. Diese Vorstellung ist schwer zu
vereinbaren mit den mittlerweile 30 Fällen von hirntoten Schwangeren, die zum
Teil monatelang am Leben gehalten wurden.
Der Bioethikrat der USA erklärte deshalb bereits 2008 das traditionelle
Hirntod-Konzept für widerlegt. Trotzdem bekannte sich damals die Mehrheit der
beteiligten US-Wissenschaftler dazu, dass es so etwas wie den Hirntod zumindest
gibt. Sie versuchten diesen aber nicht mehr streng naturwissenschaftlich,
sondern eher philosophisch zu begründen. Demnach fehlen einem Hirntoten drei
fundamentale Fähigkeiten des lebenden Menschen: die Empfänglichkeit für Reize
aus der Umgebung, die Fähigkeit, auf die Welt einzuwirken, sowie der Drang des
Organismus, seine Bedürfnisse zu befriedigen - zum Beispiel Hunger durch Essen
zu stillen. Dieses neue Hirntod-Konzept ist jedoch unter Medizinethikern sehr
umstritten.;
Am 26. September 1991, 84 Tage nach Gaby Siegels Zusammenbruch, setzen morgens
vorzeitige Wehen ein. Ihr Blutdruck sinkt bedrohlich ab. Die Gebärmutter kann
nicht ausreichend durchblutet werden.
Medikamente versagen, mittags entscheiden sich die Ärzte für einen
Kaiserschnitt.;
Ein Jahr nach Max' Geburt verunglückt die 18-jährige Marion P. bei einem
Verkehrsunfall. Diagnose: Hirntod. Sie ist in der 14. Woche schwanger. Die
Ärzte der Erlanger Uni-Klinik überreden die Eltern, die Tochter am Leben zu
erhalten, bis der Fötus entbunden werden kann.
Fünf Wochen später stirbt das Ungeborene durch eine Infektion der Mutter.;
Der Anästhesist Johannes Meyer hat einen anderen Weg beschritten - heute ist er
Transplantationsbeauftragter der Filderklinik und trägt selbst einen
Organspendeausweis. "Ich halte ,Hirntod' für ein unglückliches Wort, für
mich sind Menschen wie Gaby Siegel irreversibel Sterbende. Aber mit dem Ablauf
einer Organtransplantation habe ich kein Problem." Denn unbestritten ist
für alle Wissenschaftler, Kritiker wie Befürworter, dass es für einen hirntoten
Menschen keinen Weg zurück ins Leben gibt.
Die Frage, ob das Hirntod-Konzept haltbar sei, hat mittlerweile auch die
Bundesärztekammer erreicht. Gerade hat sich ihre Zentrale Ethikkommission mit
ihr befasst. Sie kommt zum Schluss, dass es unabdingbar sei, "sich einer
öffentlichen Debatte über das Hirntod-Konzept zu stellen".
(Der Spiegel 25-2011 S.112 - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79051538.html
)