zur startseite

weitere infos organspende

 

 

Faktensammlung

Organspende

zusammenstellung: joachim krause, hauptstr. 46, 08393 schönberg, tel. 03764-3140

 

 

fortlaufend aktualisiert
die neuesten Meldungen stehen am Ende farbig gekennzeichnet
(am 7.3.2012 wurde die Zusammenstellung ergänzt um Fakten aus den 1990erJahren, die nun am Anfang stehen (ROT eingefärbt) und vielleicht nicht nur „historisch“ interessant sind)

 

begonnen: 2005
Stand:
7.3.2012

 

 

·         Q: Ludger Weß (Hrsg.) Schöpfung nach Maß: perfekt oder pervers?, Oberursel 1995

- ein Umgang mit Sterbenden, der eine möglichst lebendfrische Entnahme der Organe garantiert
- Organe müssen durch maschinelle Beatmung "lebendig" erhalten werden; lebendfrisch = gut durchblutet
- Tod: eine kulturell und religiös geprägte zentrale Vorstellung wird zunehmend durch naturwissenschaftlich-technische Kalküle ersetzt
- was ist der Hirntote? keine Leiche - nachmenschlich, belebte Materie, biologische Masse,
Restmensch ?
- wenn der Mensch eine Einheit von Geist, Leib und Seele ist, also auch eine Einheit von Hirn und Körper, dann ist der Hirntod eine entscheidende Etappe im Sterbeprozeß, aber nicht identisch mit dem Tod

- Organe werden knapp bleiben: selbst wenn sämtliche für Transplantation geeigneten Organe entnommen würden; bundesweit gibt es nur 2000 Tote pro Jahr, die als Organspender in Frage kommen = 2000 Herzen und Lebern, 4000 Nieren
-
erfreulicher Rückgang schwerster Hirnverletzungen in Deutschland (in letzten 10 Jahren halbiert): verbesserte Schutzmaßnahmen im Straßenverkehr (Anschnall- und Helmpflicht), bessere Intensivmedizin, - Zahl der Transplantationen hat sich im gleichen Zeitraum verdreifacht
-
Medikament zur Unterdrückung der Abwehrfunktion gegen das fremde Organ ist überlebenswichtig, schon eine Erkältung, eine Schramme oder ein eiternder Zahn können zum Verhängnis werden
- Organe
stammen meist von jungen Männern mit schwersten Hirnverletzungen
- ohne
Sauerstoffzufuhr bei leichten Qualitätseinbußen noch verwendbar: Niere 120 Minuten, Herz 15-30, Leber 30
- das Risiko,
Organempfänger zu werden ist 10x höher als selber als Spender in Betracht zu kommen

- in Pittsburgh/USA wurde begonnen, "kontrolliert" verstorbenen Herztoten Organe zu entnehmen; auch lebensmüde Patienten, die Tod wünschen; Absetzen der Beatmung (Entwöhnung);
zweiminütiges Aussetzen des Pulses reicht aus zur Feststellung des Todes
-
Organbank in Illinois: Entnahme von Organen unmittelbar nach "unkontrolliertem Tod" von Menschen in der Notfallabteilung der Kliniken (sofort mit Infusion von Kühlflüssigkeit konservieren, schnelle Zustimmung der Verwandten einholen)

-
Paviane "akzeptieren" die Herzen von Schweinen, weil mit Hilfe eines gentechnischen Tricks die Immunabwehr außer Kraft gesetzt werden konnte

- die
Lebensfunktionen werden bei Hirntoten "nur künstlich" aufrechterhalten...? - andere (intensiv-)medizinische Prothesen: künstlicher Ersatz oder Unterstützung des Blutdrucks, der Atmung, Entgiftungen, Herzschrittmacher
- Hirntod (Harvard): vollständiger und irreversibler Ausfall aller Hirnfunktionen";
genauer
definieren: "irreversibler Ausfall aller meßbaren Hirnfunktionen"

- Einwilligung zur Organspende abhängig machen von umfassender Aufklärung durch einen Arzt (soll mit
unterschreiben)

- Transplantation von fötalem Hirngewebe auf Parkinsonkranke (Botenstoff Dopamin soll wieder produziert
werden) - Identitätsaustausch? ("lächelt der Patient oder der Embryo?"

·         Q: FP 23.2.96
- Dresdner
Herzzentrum 1995 12 Herztransplantationen; derzeit 124 Mill DM Neubau Herzzentrum

·         Q: Organspende - eine gemeinsame Aufgabe, Arbeitskreis Organspende 1994
- Nebenwirkungen von Immunsuppressiva: bösartige Tumore könne sich entwickeln
- 1991 19% der
Angehörigen gegen Organspende, 1992 21%, 1993 25%
- in mitteleuropäischen Ländern nur 3-4% der verpflanzten Nieren von lebenden Spendern, in Norwegen, Griechenland, Japan, USA 20-30% (Dialyse nicht kostenlos, restriktivere Einstellung gegen
Organentnahme nach dem Tode)
- Herztransplantation: 4-5 Stunden konservierbar; Bedingung für Anmeldung eines Patienten: sämtliche Möglichkeiten medikamentöser oder chirurgischer Behandlung sind ausgeschöpft, Lebenserwartung unter 1 Jahr, andere Organe wie Niere, Leber sind funktionstüchtig, Alter sollte 55-60 Jahre
nicht überschreiten
-
Lebertransplantation: bis 20 Stunden konservierbar
- Schritte
vor der Transplantation: Arzt berät vor Gespräch mit Angehörigen mit dem Koordinator des nahegelegenen Tr.-Zentrums; Entnahmeteams kommen ins Krankenhaus;
-
Weitergeltung der DDR-Regelung in den neuen Ländern als Landesrecht?, wird in der Praxis nicht mehr angewendet
-
Informationslösung: Dauer der Bedenkzeit ist zwischen Arzt und Angehörigen zu vereinbaren; ist niemand erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden
- Kosten:
Nierentranspl. 50000 DM, Herz 150000, Leber 210000

·         Q: Sonntag 25.2.96
- Experten halten es für unmöglich, daß ein Organ eines in Lateinamerika geraubten Kindes in den Körper eines Nordamerikaners oder Westeuropäers eingesetzt werden könnte: medizinischer Aufwand,
Transport, geringe Eignung für erwachsenen Körper

·         Gesichtstransplantation: Frankreich 2005;
ein Jahr danach Foto; Patientin hat erkennbar bessere Kontrolle;
Transplantat (Nase, Lippen, Kinnpartie) 2 x fast abgestoßen, aber mit Medikamenten verhindert
(Freie Presse Chemnitz 29.11.06)

·         Laut DSO hatten nur 5,8% der Hirntoten, denen in Deutschland Organe entnommen wurden, ihr Einverständnis zu Lebzeiten schriftlich erklärt; für die anderen Entscheidung der Angehörigen;
Memorandum von 8 Experten:
in Deutschland Widerspruchslösung einführen;
bundesweites Register aller Organspender einrichten;
unzureichende Mitwirkung der Kliniken verbessern (auch höhere Vergütungssätze);
Lebendorganspenden Niere und Leber versicherungsrechtlich besser absichern, evtl. auch Bezahlung einführen (staatliche festgelegte Preise, Aufkaufmonopol für öffentliches Gesundheitssystem) – fairer Marktpreis pro Niere 40.000 Dollar;
(taz 19.5.06)

·         Xenotransplantation Kongress in Berlin;
erste präklinische Studien zur Übertragung von Inselzellen des Schweins (Insulinproduktion bei Diabetes durch Schweinezellen im Körper) laufen in USA, Korea, China; in Mexiko sogar schon  eine experimentelle Übertragung auf den Menschen (keine Insulinfreiheit gebracht, aber auch nicht geschadet); Inselzellen des Schweins, weil beim Insulin nur 1 Baustein anders als beim Menschen;
Probleme:
a) immunologische Abstoßungsreaktion,
b) physiologische Inkompatibilität von Mensch und Tier,
c) Risiko der Übertragung von Mikroorganismen;
zu a) gentechnische Veränderungen am Erbgut der Schweinezellen, damit bestimmte Proteine nicht mehr hergestellt werden, auf die die Immunabwehr des Menschen scharf reagiert;
zu c) Viren bisher zwar noch nie auf Menschen übertragen, aber WHO fordert strenge Richtlinien
(Dtsch. Ärzteblatt 24.6.05 S.A1792)

·         §12 Abs.3 TPG:
Organzuteilung (Allokation) erfolgt durch die Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten. Dabei sind die Wartelisten der Transplantationszentren als eine einheitliche Warteliste zu behandeln.;
… schicksalhaft ungleiche Ausgangschancen …So werden Patienten, die aufgrund medizinischer Merkmale, wie Unverträglichkeiten oder eine seltene Blutgruppe, besonders geringe Chancen haben, ein Transplantat zu erhalten, bei der Organallokation relativ zu anderen Patienten bevorzugt;
Die Chancen auf eine Transplantation müssen von Wohnort, sozialem Status, finanzieller Situation und der Meldung bei einem bestimmten Transplantationszentrum unabhängig sein;
Hohe Dringlichkeit HU (high urgency): Patienten in akut lebensbedrohlicher Situation; Status muss besonders beantragt und begründet werden; gilt für 7 Tage; Als Ausnahme (und Kriterium für HU-Status JK) gilt die akute Re-Transplantation (Zweit-Transplantation JK) bei Transplantatversagen innerhalb der ersten 7 Tage nach Organübertragung;
eine möglichst kurze Transport- und damit Konservierungszeit ist anzustreben und bei der Organallokation zu berücksichtigen;
(Bundesärztekammer: Richtlinie zur Organtransplantation;
Dtsch. Ärzteblatt 3.6.05 S.A1615)

·         (15) potentieller Spenderpool:
verschiedene Erhebungen: 0,39 bis 0,55% aller Todesfälle;
Schätzung:  ca 0,50% aller Todesfälle (dabei eine Ablehnungsrate von Null vorausgesetzt !);
(BzgA: Der Organspendeprozess: Ursachen des Organmangels und mögliche Lösungsansätze, Köln 2001)

·         fast ein Drittel der Patienten, die auf eine Transplantation warten, sterben, bevor sie ein Organ erhalten.;
auf eine neue Niere warten Patienten inzwischen durchschnittlich 6 Jahre;
12000 Menschen hoffen in Deutschland auf eine Transplantation;
im Gegensatz zur Niere entscheidet bei der Lunge die Dringlichkeit und nicht die Position auf der Warteliste;
bei Nieren 16% der Transplantate von lebenden Spendern; USA: rund jede zweite Niere Lebendspende;
Lebendspenden auch bei Leber und Lunge (Abtrennung von einem der fünf Lungenlappen, zwei Spender sind nötig, um eine neue Lunge zusammenzusetzen; erhebliche Komplikationen, wird in Deutschland nicht durchgeführt);
nur jeder 5. Lunge von hirntoten Spendern wird tatsächlich verwendet;
Unterdrückung der Immunabwehr durch Cyclosporin (seit 1982); Nebenwirkung: Krebsrisiko ist bei Patienten dadurch erhöht
(bdw 4/06 S.62)

·         USA: jährlich fast 7000 Lebendspenden (meist Nieren, seltener Leber);
bei 10% der Nierenspender kleinere Komplikationen, bei 1% schwerwiegende Probleme, einige werden selbst Dialysepatienten; drei von 10.000 Spendern sterben (bei Lebern USA einer von 500);
Deutschland 11900 Patienten auf der Warteliste in Leiden; knapp 9500 Patienten warten auf eine Niere, 2004 nur etwa 2500 Transplantationen;
(ZEIT 11.8.05 S.29)

·         wenn keine Willensbekundung des Betroffenen vorliegt, entscheiden die Angehörigen, wobei sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen beachten sollen;
von den befragten Familien lehnen bis zu 45% die Organspende ab;
Umfragen: 82% der Bevölkerung stehen der Organspende positiv gegenüber, 67% würden selbst spenden;
2003 beteiligten sich lediglich 40% aller Krankenhäuser mit Intensivstation durch die Mitteilung wenigstens eines potenziellen Organspenders;
77% der Organspender sind keine Unfallopfer;
absolute Ausschlussgründe für Organspende:
a) nicht kurativ behandelte Malignome mit Neigung zur Metastasierung, Ausnahme sind einige Hirntumoren
b) HIV-Infektionen oder andere aktive, disseminierte und invasive Infektionen
c) Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und andere Prionen-Erkrankungen;
Alter des Patienten ist kein Ausschlusskriterium (Spender 85 Jahre Lebern und Nieren auf 65-jährige Empfänger)
(Dtsch. Ärzteblatt 4.2.05 S.A260)

·         Fall: Arzt hat dem Drängen von Angehörigen eines hirntoten Berliners nachgegeben, die seine Organe nur freigeben wollten, wenn die Ehefrau des Hirntoten, die seit 6 Jahren auf der Warteliste steht, eine seiner Nieren erhält
(Spiegel 7/2006 S.131)

·         Klinik in München kann mit Sondergenehmigung der Deutschen Transplantationsgesellschaft und von Eurotransplant erstmals auch Patienten mit malignen Herztumoren transplantieren;
auch eine HIV-Infektion kein Ausschlusskriterium für Herztransplantation mehr: Voraussetzung: geringe Viruslast und guter Immunstatus
(Dtsch. Ärzteblatt 29.10.04 S.A2932)

·         1968 erste offizielle Hirntoddefinition (Harvard USA);
die Harvard-Kommission zählte in ihrer Definition das zentrale Nervensystem morphologisch zum Gehirn, man fasste Gehirn und Rückenmark noch als eine Einheit auf, also Gehirntod lag dann vor, wenn kein einziger Reflex mehr nachweisbar war; noch im selben Jahr ist diese Definition aufgegeben worden, statt dessen setzte sich die bis heute gültige Definition der irreversiblen Schädigung aller Hirnfunktionen durch, 17 mögliche Bewegungen beim Mann und 14 bei der Frau gelten dabei mit dem Status einer Leiche vereinbar;
es gibt inzwischen weltweit 4 Todesdefinitionen:
Herzkreislauftod, Ganzhirntod, Hirnstammtod (Großbritannien), Tod durch Ausfall des Großhirns;
mit der letzten Unterschrift des Arztes unter das Protokoll der Hirntoduntersuchung „tritt der Tod ein“, als Todeszeitpunkt wird die Uhrzeit der Unterschrift angegeben
(taz 27.12.05)

·         Freistaat Sachsen hat ein „Ausführungsgesetz“ zum Transplantationsgesetz auf den Weg gebracht; so werde festgeschrieben, dass jede Klinik mit Intensivstation oder Beatmungsbetten einen Transplantationsbeauftragten benennen muss; Zuständigkeiten für Aufklärung der Bevölkerung werden neu geregelt
(Freie Presse Chemnitz 21.5.05)

·         China: Exekutionen finden durch Giftspritzen in Wagen statt; den Leichnamen werden dann oft Herz, Leber und Nieren für Transplantationen entfernt
(Spiegel 38/2005 S.103)

·         in Deutschland sind 60.000 schwer nierenkranke Patienten auf regelmäßige Blutwäsche angewiesen
(bdw ???)

·         Ärzten aus Edmonton und Kyoto glückte die erfolgreiche Lebendtransplantation von Inselzellen; sie übertrugen einer 27 Jahre alten Diabetikerin Zellen der lebenden Mutter (dieser vorher Teil der Bauchspeicheldrüse entnommen)
(bdw 7/05 S.27)

·         Tod von zwei Patienten in Deutschland nach Transplantation von Organen von einer Spenderin, die mit Tollwut infiziert war; vorher schon ein ähnlicher Fall in USA;
Restrisiko, das bleibt;
Organspender werden weltweit nicht auf Tollwutviren untersucht (zu langwierig);
Kontraindikationen für Organspende: therapieresistente Sepsis, immunologisch aktive Systemerkrankungen, HIV-Infektion, Krebserkrankungen (deren Behandlung nicht mindestens 3 Jahre zurückliegt), sowie Metastasen und aktueller Drogen- und Alkoholmissbrauch, dazu kommen bei Reisen in Endemiegebiete oder bei Impfkontakten weitere Untersuchungen
(Dtsch. Ärzteblatt 25.2.05 S.A482)

·         eine adäquate Behandlung des potenziellen Organspenders beginnt bereits beim klinischen Eindruck des Hirntodes und nicht erst nach abgeschlossener Diagnostik;
der sorgfältige und „vorausschauende“ Umgang mit dem tief komatösen Patienten … ist eine besondere Pflicht und Aufgabe der Intensivmedizin;
nach der Hirntodfeststellung …. werden die Angehörigen ausführlich informiert. Der Hinweis auf die Möglichkeit der Organspende durch den betreuenden Arzt ist gesetzlicher Auftrag, wobei die Angehörigen – sofern kein Organspendeausweis des Verstorbenen vorliegt – nicht ihre persönliche Einstellung zur Organspende vortragen sollen. Vielmehr muss der gesprächsführende Arzt die Angehörigen als Zeugen befragen, ob sich der Verstorbene zu Lebzeiten zum Thema Organspende geäußert hat und ob er mutmaßlich der Organentnahme zugestimmt hätte.
(Dtsch. Ärzteblatt 4.2.05 S.A281)

·         eine seit 104 Tagen hirntote Mutter hat in Kalifornien einem Jungen das Leben geschenkt; schon 1989 in den USA Geburt 107 Tage nach einem Unfall
(Freie Presse Chemnitz 5.8.1993)

·         geschwächte Immunabwehr bei Transplantierten durch Immunsuppressiva (gegen Abstoßung des Organs verabreicht); etwa 20-30% aller Transplantierten leiden im ersten Jahr mindestens einmal an einer teils schweren Infektion, und die kann im schlimmsten Fall tödlich enden
(bdw 2/05 S.22)

·         Studie der GTZ: Organhandel ist in 12 Ländern ein signifikantes Problem (Lateinamerika, Asien, Afrika, Osteuropa); Käuferseite: USA, Naher Osten, Europa;
Moldawien 50-60 Organfälle;
(taz 15.4.05)

·         (10) rechtliche Regelungen zur Organspende in der EU und den künftigen Beitrittsstaaten:
17 x Widerspruchslösung; 7 x erweiterte Zustimmungslösung;
(21) Prof. Dr. Werner Stroh, evangelischer Krankenhausseelsorger:
Nach christlicher Erkenntnis sind Menschen Diener der Schöpfung und Mithelfer zum Leben. Aufgabe ist und bleibt, dem Tod zu widerstehen und dem Leben die Bahn zu bereiten. Das geschieht in besonderer Weise, wenn Menschen sich als Organspender zur Verfügung stellen ... Durch die Bereitschaft zur Organweitergabe können Menschen ... anderen Menschen, die auf ein Organ warten, zu einer neuen Lebensmöglichkeit verhelfen, weil sie mit ihrem sterblichen Leib oder Teilen davon in der Lage sind, über ihren Tod hinaus Segen zu stiften. ...
Christen tun nichts „Besonderes“, wenn sie sich zur Organweitergabe bereit erklären. Dabei sollte der Begriff der Spende nicht verwendet werden, der immer mit Nächstenliebe und damit auch Hochherzigkeit verbunden ist. ...
Darum reicht der Mensch mit einer Organweitergabe das, was er empfangen hat, dankbar weiter. ...
Mit der Bereitschaft zur Organweitergabe stellen sich Christen zu ihren leidenden Mitmenschen und realisieren christliche Solidarität.;
(28) die Zeit, in der Organe ohne Durchblutung, gekühlt und konserviert überleben können, ist begrenzt; Lungen und Herz müssen innerhalb von 4 bis 6 Stunden transplantiert werden, Leber 8-9 Stunden, Nieren bis 36 Stunden;
(30) Deutschland derzeit 46 Transplantationszentren;
(32,48) Lebendspende von Lebern; dies ist möglich, weil sich Lebergewebe rasch regeneriert und die Leber des Spenders binnen weniger Monate wieder ihr ursprüngliches Volumen hat (selbst nach Entfernung von 70-75% der Lebermasse);
(42) Lebensdauer einer transplantierten Niere heute im Durchschnitt 12-15 Jahre;
(64) etwa 15.000 Fälle pro Jahr, in denen Herzklappen ersetzt werden, entweder durch mechanische oder biologische Prothesen oder zunehmend durch menschliche Herzklappen (Entnahme auch mehrere Stunden nach Kreislaufstillstand möglich);
(Arbeitsgruppe Organspende e.V.; Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Hrsg.): „Organspende und Transplantation“, Handreichung für Lehrkräfte, 2004, 84 Seiten mit Folien und CD; Bezug: AGO, Nonnengasse 4, 86720 Nördlingen)

·         Gewebespende;
mehrere zehntausend Patienten in Deutschland profitieren jedes Jahr von der Verpflanzung kleiner oder großer Einzelteile – neben Knochen auch Augenhornhäute, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Gefäße, Sehnen oder Hautstücke.;
USA 2003: 1,3 Millionen Verpflanzungen;
(ZEIT 15.2.07 S.15)

·         Interview mit Bruno Reichart, berühmter Herzchirurg und Transplantationsmediziner, München;
Verpflanzung von Tierorganen auf Menschen; es gab Einwände von Virologen, die meinten, es könnte möglicherweise zu gefährlichen Entwicklungen kommen, wenn sich Menschenviren und Schweineviren verbinden. Doch inzwischen können wir diese Gefahr ausschließen. Jetzt gibt es vor allem noch einen Knackpunkt: Der menschliche Körper bildet Antikörper gegen die Antigene des Schweins, stößt also das Organ innerhalb von Wochen ab. Es geht darum, das zu verhindern. Ich schätze, in etwa 5 Jahren werden wir so weit sein.
(gentechnische Veränderungen)
(ZEIT 6.6.07 S.15ff)

·         auch in Österreich (Widerspruchslösung) übergehen die Ärzte vor einer Organspende niemals die Angehörigen der Spender – und sie entnehmen keinem Verunglückten aus dem Ausland die Nieren;
Macht die Familie des Verstorbenen glaubhaft, dass dieser die Organentnahme nicht wollte, wird diese Absage respektiert; in allen westlichen Demokratien, jeder Konflikt würde dem Ruf der Transplantationsmedizin enorm schaden;
Ablehnungsquote durch Angehörige in Deutschland 40 %, in Österreich 10 %, in einigen Regionen Spaniens bei Null;
in Österreich ließen sich 0,2 % der Bevölkerung in das Widerspruchsregister eintragen;
Widerspruchsregelung:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen, so können Körperteile zur Transplantation entnommen werden.
In der Praxis haben die Hinterbliebenen immer die Möglichkeit zum Einspruch.
Zustimmungsregelung:
Der Verstorbene muss einer Organentnahme zu Lebzeiten zugestimmt haben, etwa indem er einen Spendeausweis mit sich führt oder bei einem Register gemeldet ist.
Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden (erweiterte Zustimmungsregelung). Grundlage der Entscheidung ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
(ZEIT 3.5.07 S.41)

·         Nationaler Ethikrat schlägt vor, Organe dann zu verwenden, wenn kein Widerspruch vorliegt;;
(9) Empfänger eines Spenderorgans bleiben auch heute noch ihr Leben lang auf Medikamente zur Immunsuppression angewiesen, die nicht nur belastende Nebenwirkungen haben, sondern auch sekundäre Erkrankungen begünstigen können.;
in Deutschland wurden seit 1963 ca. 79.000 Organe transplantiert;
(12) 2005 fast 20% der Nieren Lebendspenden; (14) Leber-Lebendspenden 2005: 8%;
(12ff) Fünf-Jahres-Transplantationsfunktionsrate:
Niere 71% (Lebendspende 84); Leber 60 (Lebendsp. 66); Herz 69; Lunge 54, Pankreas 66;
(17) Dünndarmtransplantationen selten, 2005 2 Eingriffe; experimentelle Form;
(19) Zustimmungsrate durch Angehörige 2005: 61 Prozent;
Entscheidungsgrundlage FÜR Organspende 2005: knapp 6 % vorliegender Spendeausweis; 90 % mündlich geäußerter oder von Angehörigen vermuteter Wille des Verstorbenen; 4 % eigenständige Entscheidung der Angehörigen bei fehlenden Anhaltspunkten für mutmaßlichen Willen;
(24) a) eigene Erklärung des Verstorbenen; b) mutmaßlicher Wille c) Erst in einem dritten Schritt können die Angehörigen eine eigene Ermessensentscheidung auf der Grundlage des Totensorgerechtes treffen;
(33)Dem ethischen Gebot, auf der organisatorischen und der rechtlichen Ebene Möglichkeiten des Helfens und Heilens zu nutzen, entspricht auf der individuellen Ebene die Bei­standspflicht, wie sie sich aus dem elementaren Gebot der Nächstenliebe oder der Mitmenschlichkeit ergibt. Die Bereitschaft zur postmortalen Organspende ist in diesem Sinne als praktische Bewährung jener Solidarität anzuse­hen, die einem von schwerer Krankheit oder dem Tod be­drohten Mitmenschen geschuldet ist. Dieses Zeichen der Hilfsbereitschaft verdient Anerkennung und Hochschät­zung.
(37) Angesichts der Möglichkeit, einem Mitmenschen in der extremen Notlage schwerer Krankheit aussichtsreich und wirksam helfen zu können, kann die Verweigerung der Organspende nicht voll und ganz in das Belieben des ein­zelnen gestellt werden. Ihm ist zumindest zuzumuten, sich selbst Rechenschaft darüber abzulegen, warum er diese Möglichkeit nach reiflicher Überlegung ausgeschlagen hat. Dabei hat er nicht nur zu berücksichtigen, dass die aufgrund des Organmangels nicht nutzbaren Möglichkei­ten der Transplantationsmedizin für viele Menschen schwerwiegende Konsequenzen – im äußersten Fall den Tod – nach sich ziehen können. Er sollte auch Überlegun­gen darüber anstellen, wie er die Möglichkeiten der Transplantationsmedizin beurteilen würde, wenn er ihnen nicht in der Rolle eines potenziellen Spenders, sondern als möglicher Organempfänger gegenüberstünde.

(Nationaler Ethikrat: Stellungnahme „Die Zahl der Organspenden erhöhen – zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland“, 2007; www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html)

·         nur 12 % der Menschen in Deutschland besitzen einen Organspendeausweis; alle Menschen sollten in regelmäßigen Abständen Erklärungen abgeben;
nicht einmal die Hälfte aller Kliniken mit Intensivstation melden potenzielle Organspender; ein Bett auf der Intensivstation ist für ein bis zwei Tage zusätzlich belegt; Ausfall wird nur teilweise erstattet;
Herz muss 4 Stunden nach Entnahme eingepflanzt sein, Niere 24-30 Stunden Zeit
(taz 25.4.07)

·         Deutscher Ärztetag lehnt Änderung des Transplantationsgesetzes ab (Vorschlag des Nationalen Ethikrates); Die Widerspruchslösung sei nicht mit dem deutschen Rechtsgrundsatz „Schweigen ist keine Zustimmung“ vereinbar
(taz 18.5.07)

·         China liefert keine Körperteile von Hingerichteten mehr nach Südkorea;
Niere (nach Kopfschuss) hatte im Sommer 14.000 Euro gekostet; zuletzt auf 20.000 Euro gestiegen;
in Südkorea ist Bereitschaft zur Organspende äußerst gering
(Spiegel 13/2007 S. 135)

·         2006 in Deutschland 1259 Verstorbene für Organspenden, 3925 Organe entnommen; eingepflanzt wurden 4032 Organe (Differenz aus anderen Ländern importiert)
(Sonntag 29.4.07)

·         Handel mit menschlichen Organen blüht; in Brasilien ist Niere für 10.000 Dollar zu haben, in Moldavien kostet sie nur 3000 Dollar
(Die Zeit 28.6.07 S.20)

·         Nach der Widerspruchslösung hat jeder das Recht, einer Organentnahme zu widersprechen. Bei der erweiterten Widerspruchslösung, die wir vorschlagen, haben zusätzlich die Angehörigen das Recht, aufgrund ihres Totensorgerechts einer Organentnahme zu widersprechen.;
dass etwa eine Nierentransplantation einschließlich Nachsorge über einen Zeitraum von 10 Jahren gerechnet etwa 250.000 Euro billiger ist als eine Dialyse während des gleichen Zeitraumes;
in Belgien und Österreich (mit Widerspruchsregelung) werden deutlich über 20 postmortale Organspenden pro Million Einwohner erreicht, in Spanien sogar über 30; in Deutschland stagniert Spenderate bei etwa 15;
Zweistufenmodell:
a) Aufforderung zu einer eigenen Erklärung
b) erst auf 2. Stufe soll Widerspruchsregelung gelten für die, die nicht ausdrücklich JA oder NEIN gesagt haben;
Stellungnahme im NER wurde einmütig (also auch mit Zustimmung der kirchlichen Vertreter JK) verabschiedet
(Nationaler Ethikrat, Infobrief 2/07 S.8ff)

·         Nach weltweiten Protesten soll in China die Entnahme von Organen Hingerichteter für Transplantationen künftig fast vollständig untersagt werden; nur noch Inanspruchnahme durch direkte Verwandte; jeder Handel mit Organen seit 1.5.07 streng verboten;
Vorwurf in Deutschland, dass Privatpatienten bei der Organvergabe bevorzugt werden; Vergabe von Organen an Patienten, die nicht im Bereich von Eurotransplant wohnen?;
(taz 12.10.07)

·         Spezialisierte Teams zur Hirntodfeststellung (mobile Konsiliarteams);
2004 Umgebung Hannover 52 Einsätze: in 21 der Fälle konnten die Fachleute den in der Klinik vermuteten „Hirntod nicht sichern“;
technikgestützte zusätzliche Diagnostik liefert eindeutigere Ergebnisse (in 8 Fällen lagen klinisch die Zeichen des Hirntodes vor, aber zusätzliche apparative Untersuchungen ergaben, dass Erfüllung der Hirntodkriterien nichtr gegeben war
(taz 31.8.07)

·         Seit mehr als eineinhalb Jahren liegt Israels Ex-Premier Scharon im Koma;
wird künstlich ernährt; Atmung funktioniert noch weitgehend normal; ein paar einfache Reflexe funktionieren noch (Händedruck);
“Zemach“ (Pflanze) nennt man auf Hebräisch einen Komapatienten, bei dem nur noch das Stammhirn funktioniert; Das israelische Gesetz erlaubt in solchen Fällen das Abschalten lebenserhaltender Maschinen
(Spiegel 32/2007 S.107)

·         Südkorea: mit Hilfe von Stammzellen (aus dem Knochenmark) erfolgreich Schweine geklont; erfolgreichere Methode als mit Körperzellen (20% höher);
Ziel: Klonen von kleinen Schweinen für Transplantation der Organe auf Menschen
(Freie Presse 28.12.07)

·         Wandernde Stammzellen;
Australien; nach einer Lebertransplantation hat sich bei einer Patientin die Blutgruppe verändert (Rhesus negativ nach Rhesus positiv); neun Monate nach der Transplantation festgestellt; Vermutung: durch Entzündung ausgelöst, Stammzellen aus der Spenderleber ins Knochenmark eingewandert
(taz 25.1.08)

·         (34) Kosten für eine Lebertransplantation 150.000 bis 200.000 Euro
(Stefan Rehder: Gott spielen – Im Supermarkt der Gentechnik, Pattloch, München, 2007)

·         Kosten Lebertransplantation bis zu 137.000 Euro
(ZEIT 10.4.08 S.44)

·         Totes Rattenherz; Gefäße mit Natriumdodecylsulfat durchspült, Auflösung der Zellen, Struktur-Matrix aus Kollagen, Fibronectin und anderen Proteinen sowie Kohlehydraten bleibt erhalten; Zugabe von lebenden, teilungsfähigen Herz- und Endothelzellen aus den Herzen neugeborener Ratten + Nährstoffen; Zellen besiedeln die Matrix; nach 4 Tagen fingen die Herzen plötzlich an zu schlagen, konnten weitere 4 Tag später Flüssigkeit in die Hauptschlagader pumpen (nur 2-5% der vollen Leistungsfähigkeit); Schrittmacher, um Schläge zu synchronisieren, bis zu 40 Tagen nach Abschalten weiter geschlagen;
(Der Spiegel 15-2008 S.146)

·         Bundesärztekammer:
Richtlinien zur Organtransplantation
Transplantationen sind häufig die einzige Erfolg versprechende Behandlung von Organerkrankungen im Endstadium.
Ziel der Ärzteschaft muss es deshalb sein, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Daher müssen bei allen Todesfällen auf Intensivstationen die medizinischen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Organspende geprüft werden.
Die Mitteilung von verstorbenen Patienten, die … als Spender in Frage kommen … gehört zum Versorgungsauftrag des Krankenhauses. …
Die Dringlichkeit postmortaler Organentnahmen für Transplantationen entspricht der von Notfalleingriffen.
(Deutsches Ärzteblatt 7.12.08 S. A3428)

·         Nur 46% der 147 (dafür in Frage kommenden) Krankenhäuser in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stellten 2007 Organe Verstorbener zur Verfügung;
einer der Gründe: Scheu, mit den Angehörigen über eine Organspende zu sprechen
(Freie Presse Chemnitz 6.5.08)

·         Papst Benedikt XVI. hat bereits seit 1980 einen Organspendeausweis, er begreift die Weitergabe der eigenen Organe nach dem Tod als einen „Akt der Liebe, der Zueignung und der Bereitschaft“
(ZEIT 11.9.08 S.41)

·         Singapur: Lebendspender von Organen dürfen seit Mitte März 2009 legal bezahlt werden; neben Organen selbst auch alle Unkosten in Rechnung stellen; zwischen 25.000 und 30.000 Dollar kostet z.B. eine Niere inklusive Operation in China
(GID 193 April 2009 S.40)

·         nur 12 bis 13% der Deutschen besitzen einen Organspendeausweis;
gespendete Organe in Sachsen 2008: Niere 132, Herz 19, Leber 62, Lunge 11, Bauchspeicheldrüse 3, gesamt 227;
in Deutschland gesamt: 2007 4140, 2008 3945 Organe (1198 Spender)
(Freie Presse Chemnitz 4.6.09 S.5)

·         2007 hatten nur 81 der 1313 „Hirntoten“ vorab schriftlich eingewilligt (6,2%); seit Einführung des Transplantationsgesetzes lag die Zustimmungsrate nie höher als 7,3%;
Angehörige entscheiden, obwohl „die überwiegende Mehrheit“ nach einer Untersuchung von IGES angibt, den Willen des potenziellen Spenders gar nicht zu kennen; eine starke Minderheit lehnt ab: 2007 in 530 Fällen (40,4% JK);
bei Gesprächen eines DSO-Koordinators mit den Angehörigen 82,8% Zustimmung, bei Information durch (normale) Ärzte nur 57,4%;
postoperative Komplikationen bei Nieren-Lebendspende 2007: 7,1%;
(taz 22.5.09 S.18)

·         Organspender Deutschland 2007 1313, 2008 1198 (2002 Tiefststand: 1029)
(taz 15.1.09 S.2)

·         Entwicklung eines Kunstherzens im größten Herzzentrum Europas in Bad Oeynhausen;
800 Gramm, Metall, innen Polyurethan, Batterie von außen induktiv aufgeladen; jetzt Erprobung an Schweinen und Kälbern, in zwei Jahren am Menschen; Ziel: 10 Jahre störungsfreier Betrieb im Brustkorb des Patienten
(Der Spiegel 8-2009 S.127)

·         medizinische Hochschule Hannover; präsentierte Patienten, der seit 4 Jahren mit einem künstlichen Herzen lebt; vor vier Jahren starb jeder dritte Kunstherzpatient binnen 90 Tagen, jetzt überleben 9 von 10 Patienten die ersten drei Monate (= 90 Tage)
(taz 10.7.09 S.18)

·         Mann mit transplantierten Armen fährt wieder Fahrrad;
Operation vor 1 Jahr, 40-köpfiges Team in München, 15 Stunden; Arme eines Verstorbenen angenäht; Patient hatte beide Arme 7 Jahre zuvor bei einem Arbeitsunfall mit einem Häcksler verloren;
er kann jetzt an der linken Hand die Finger wieder bewegen; die Nerven sind schneller gewachsen als erwartet
(Freie Presse Chemnitz 23.7.09 S.10)

·         Erlanger Mediziner hielten bei einer Wachkoma-Patientin über fünf Monate eine Schwangerschaft aufrecht und entbanden einen gesunden Jungen;
erst jetzt bekannt geworden; 2007; damals 40-jährige Frau; Herzinfarkt; 13. Schwangerschaftswoche; 156 Tage nach dem Herzinfarkt Junge entbunden; Frau liegt ohne Hoffnung auf Besserung im Pflegeheim;
weltweit sind seit den 1970er Jahren rund 25 Fälle von Schwangeren mit Hirntod oder Koma veröffentlicht worden;
(taz 16.10.09 S.18)

·         Heidelberger Uniklinik; Kunstherz bei einer 50-jährigen Patientin eingepflanzt, das nur 92 Gramm wiegt
(taz 21.8.09 S.18)

·         Handel mit Organen ist in China verboten;
über 1 Million Chinesen warten dringend auf eine fremde Niere, eine Leber, ein Herz; nur etwa 10.000 erhalten jedes Jahr ein Organ;
zwischen 2003 und 2009 erklärten sich nur 130 (!) Bürger bereit, ihre Organe verpflanzen zu lassen; woher kommen die anderen Organe?;
im günstigsten Fall erhalten Patienten ganz legal ihre Niere von lebenden Verwandten (seit 2007 nur noch direkten Verwandten oder Ehepartnern);
Hauptquelle sind jedoch die Hinrichtungsstätten des Landes; 90% der verpflanzten Organe stammen von Exekutierten; Häftlingen dürfen Organe nur entnommen werden, wenn diese vor der Hinrichtung schriftlich zugestimmt haben;
nur lizensierte Ärzte dürfen Organe transplantieren; in 164 anerkannten Kliniken;
Transplantation muss selbst bezahlt werden, mindestens 10.000 Euro;
“Transplantationstourismus“ nach China ist verboten; trotzdem werden immer wieder ausländische Kranke mit falschen Papieren und unter chinesischem Namen aufgenommen;
(taz 10.9.09 S.11)

·         Singapur; Lebendspender von Organen dürfen seit März 2009 legal bezahlt werden; Gesetz verabschiedet; neben den Organen können auch Kosten für Reise und Aufenthalt, Haushaltshilfen, Einkommensausfälle, zukünftige Behandlungen in Rechnung gestellt werden;
zwischen 25.000 und 30.000 Dollar kostet die Verpflanzung einer Niere in China
(GID Nr.193 4-2009 S.40)

·         Das Recht der Gewebespende;
Unter welchen Umständen dürfen Ärzte Verstorbenen Gewebe entnehmen? Grundsätzlich müssen der Betroffene oder seine Angehörigen in die Gewebespende eingewilligt haben. Es reicht nicht aus, wenn der Verstorbene Organspender ist.
Man kann seine eigene Haltung zur Gewebespende zu Lebzeiten auf dem Organspendeausweis dokumentieren (ist genau genommen eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende)
(bild der wissenschaft 8-2009 S.40)

·         der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) zu dem bundesweit mehr als 200 ev. Krankenhäuser und Fachkliniken gehören,  will eine Kampagne zur Förderung der Organtransplantation starten
(Der Sonntag, Kirchenzeitung Sachsen, 23.8.09 S.2)

·         Mehrere CDU-Politiker haben angesichts des Mangels an Spenderorganen gefordert, in Deutschland die Widerspruchsregelung einzuführen; Vizepräsident der Bundesärztekammer widersprach: das würde die Ressentiments in der Bevölkerung verstärken
(Freie Presse Chemnitz 31.8.2010 S.4)

·         12000 Menschen warten in D. auf ein Spenderorgan;
In nur 10% der Fälle haben hirntote Patienten zu Lebzeiten ihren Willen für oder gegen eine Organspende schriftlich niedergelegt
(Freie Presse Chemnitz 14.9.2010 S.3)

·         postmortale Organspenden pro 1 Million Einwohner 2008

Land

Organspenden
pro 1 Mill. Einw.

Spanien

34,2

Belgien

25,2

Frankreich

24,7

Italien

21,2

Österreich

20,3

Tschech. Rep.

19,2

England

14,7

Deutschland

14,7

Niederlande

12,3

Polen

11,2

2008 starben in Deutschland 844.000 Menschen, davon spendeten 1198 ihre Organe, nicht einmal 15 Spender pro 1 Million Einwohner
(bild der wissenschaft 7-2010 S.39)

·         drei Patienten der Medizinischen Hochschule Hannover leben seit rund 5 Jahren mit einem künstlichen Herzen (Heartmate II), das ist laut MHH Europarekord, so lange haben es überhaupt nur zwei andere Menschen auf der Welt geschafft;
Ich denke, die Pumpen könnten noch gut zehn Jahre halten, aber die Schläuche zum Beispiel haben da eher Probleme;
die Patienten müssen ein akkubetriebenes Gerät mit sich tragen, etwa alle 2-3 Stunden muss der Akku gewechselt werden
(taz 29.10.2010 S.18)

·         Zahl der Organtransplantationen 2010 einen Höchststand erreicht; 1296 Spendern nach dem Tod Organe entnommen; 79 mehr als 2009;
verpflanzte Organe 2010: 4.326 (2009: 4.051);
(taz 14.1.2011 S.06)

·         Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich für eine signifikante Erhöhung der Organspendebereitschaft in Deutschland ein;
nach einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegt die Bereitschaft, nach dem Tod Organe und Gewebe zu spenden, bei 67%; gleichzeitig haben nur 17% ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert
(Das Parlament 29.11.2010 S.10)

·         Deutscher Ethikrat diskutiert: Äußerungspflicht zur Organspende?
(http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-09-2010)

·         Organverpflanzungen 2009: 4709; 2010:
Organspenden nach Hirntod 2009: 3897; 2010: 4205
(www.dso.de 31.1.2011)

·         Welche Organe und Gewebe kann man spenden?
Nach dem Hirntod können fast alle Organe und Gewebe entnommen werden, z.B.: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.
Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Nein, die Organspende ist anonym. Auch die Angehörigen de Spenders erfahren nicht, wer das Organ erhält. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.
Bis zu welchem Alter kann man Organe spenden?
Es gibt keine feste Altergrenze.
Ist es möglich, Organe von der Spende auszuschließen?
Ja, man kann im Organspendeausweis festlegen, welche Organe oder Gewebe man spenden würde und welche nicht. Begründen muss man das nicht.
Welche Organe kann man spenden, wenn man noch lebt?
In Deutschland können ein Teil der Leber sowie eine der zweifach vorhandenen Nieren lebend gespendet werden. Allerdings erlaubt das Gesetz die Lebendspende nur für Verwandte ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel für Eltern oder Geschwister, für Ehepartner und Verlobte oder für andere Personen, die dem Spender persönlich sehr nahe stehen,
(Freie Presse Chemnitz, 9.6.2011, S.A5)

·         Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer:
zwölftausend Menschen in Deutschland warten derzeit auf ein Spenderorgan, drei von ihnen sterben täglich;
Der Bundestag will in diesem Jahr die Organspende neu regeln. Künftig könnte jeder Erwachsene verpflichtet werden, den Behörden mitzuteilen, ob er als potenzieller Spender zur Verfügung steht oder nicht, möglich ein soll auch die Angabe „weiß ich nicht“;
Montgomery: Nötig sei eine bessere Koordinierung in den 2000 deutschen Krankenhäusern
(taz 11.6.2011 S.06)

·         durch eine Transplantation in Stockholm wurde einer Frau aus Kalifornien ihre Stimme wiedergegeben; erhielt in 18-stündiger Operation die Luftröhre, den Kehlkopf und die Schilddrüse des Spenders; konnte nach 13 Tagen erstmals wieder seit 11 Jahren einige Worte sprechen
(Freie Presse Chemnitz 25.1.2011 S.8)

·         Gesundheitsminister mehrerer Bundesländer planen eine Gesetzesinitiative, um die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen. Danach soll künftig jeder, der nicht zu Lebzeiten widerspricht, nach seinem Tod als Organspender in Frage kommen. Vorher sollen zwingend die Verwandten des Toten befragt werden und ein Einspruchsrecht bekommen. Eine Mehrheit der deutschen Gesundheitsminister ist nach einem SPIEGEL-Umfrage allerdings gegen die Regelung.;
Postmortale Organspende 2009 (Spender je 1 Million Einwohner):
a) Länder mit Zustimmungsregelung: Großbritannien 15,1; Deutschland 14,9; Schweiz 13,6
b) Länder mit Widerspruchsregelung: Spanien 34,4; Österreich 25,5; Polen 11,0
(taz 30.5.2011, S.06; Der Spiegel 22-2011 S.16)

·         Interview mit Bundesgesundheitsminister Rösler;
Umfragen zufolge wären 74% der Deutschen grundsätzlich bereit, Organe zu spenden. Eine entsprechende Erklärung haben aber nur 25% abgegeben
(Der Spiegel 6-2011 S.44)

·         Forsa-Umfrage: 41% der Befragten für „Entscheidungslösung“ (jeder Bürger würde befragt und das Ergebnis z.B. im Führerschein vermerkt); 23% für „Widerspruchslösung“ (jeder ist Spender, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat); ein Drittel der Befragten bevorzugt die derzeit gültige „Zustimmungslösung“ (potenzieller Spender hat zugestimmt; Organspendeausweis oder positive Äußerung gegenüber Angehörigen)
(taz 1./2.6.2011 S.06)

·         S.3ff. Sabine Müller: Wie tot sind Hirntote?
Die „neurologische“ Todesdefinition wur­de 1968 vorgeschlagen. Anlass war die Ver­urteilung eines Arztes in Japan, der einem hirntoten Patienten Organe zur Transplan­tation entnommen hatte, wegen Mordes. Da­durch war das Problem der Rechtssicherheit in der Organbeschaffung akut geworden. Das daraufhin gegründete Ad Hoc Commit­tee of the Harvard Medical School to Exami­ne the Definition of Brain Death schlug vor, das „irreversible Koma“ als neues Todeskri­terium zu definieren. Als dessen Merkmale wurden festgelegt: (1) keine Rezeptivität und Reaktivität, (2) keine spontanen Bewegungen und Atmung, (3) keine Reflexe und (4) flaches Elektroenzephalogramm (EEG);
Inzwischen wurde der vom Harvard Com­mittee definierte Begriff des irreversiblen Ko­mas durch den Begriff des Hirntods ersetzt.;
Heute gilt in den meisten euro­päischen Ländern der Hirntod als Kriterium für die legale Organentnahme – mit Ausnah­me von Großbritannien: Dort gilt die Hirn­stammtod-Definition.  Ein Patient mit Su­per-Locked-in-Syndrom gilt dort also als tot, obwohl er noch bei Bewusstsein sein kann.;
Einige künstlich beatmete Hirntote zeigen noch eine körperliche Integration: Sie halten ihre Homöostase (Selbstregulierung) durch zahlreiche (endokrine und kardiovaskuläre) Funktionen aufrecht, regulieren selbstständig ihre Körpertemperatur, bekämpfen Infektio­nen (etwa durch Fieber) und Verletzungen, reagieren auf Schmerzreize mit Blutdruckan­stieg, produzieren Exkremente und scheiden diese aus. Hirntote Kinder wachsen und kön­nen sogar ihre Geschlechtsentwicklung fort­setzen.  Hirntote Schwangere können die Schwangerschaft über Monate aufrechterhal­ten und von gesunden Kindern entbunden werden; so wurden bis 2003 zehn erfolgreiche Schwangerschaften von Hirntoten dokumen­tiert.;
Wie der Philosoph Ralf Stoecker bemerkt, ist die entscheiden-de Frage unbeantwortet geblieben, nämlich ob hirntote Menschen auch tatsächlich tot sind.  Kaschiert worden sei dieser Umstand dadurch, dass die Bundesärztekammer die Deutungshoheit an sich gezogen und konsta-tiert habe, dass „mit dem Hirntod naturwis-senschaftlich-medizinisch der Tod des Men-schen festgestellt“ sei.  De facto gilt seitdem der Hirntod (definiert als Ausfall von Groß-hirn, Kleinhirn und Hirnstamm) als Kriterium für eine legale Organentnahme.;
Die Bundesärztekammer hat 1998 den fol-genden Ablauf für die Feststellung des Hirn-todes vorgeschrieben: Im ersten Schritt ist zu prüfen, welche Art von Hirnschädigung vorliegt. Dabei sind bestimmte Befunde, de-ren Symptome denen des Hirntods ähneln, aber reversibel sind, auszuschließen (wie In-toxikation, Relaxation, metabolisches Koma, Hypothermie, Hypovolämie, postinfektiöse Polyneuritis). Im zweiten Schritt muss fest-gestellt werden, dass Koma (im Sinne einer tiefen Bewusstseinsstörung), Areflexie (Re-gungs- und Reflexlosigkeit) und Atemstill-stand vorliegen. Im dritten Schritt ist die Irreversibilität der Hirnschädigung festzu-stellen. Apparative Diagnostik ist dafür nur bei Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr sowie bei primärer Schädigung in der hinteren Schädelgrube zwingend vor­geschrieben. Andernfalls reicht eine Beob­achtungszeit von 12 bis 72 Stunden (je nach Art der Hirnschädigung). Die Bundesärz­tekammer legt explizit fest: „Der Hirntod kann in jeder Intensivstation auch ohne er­gänzende apparative Diagnostik festgestellt werden.“;
Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwi­schen den Richtlinien zur Hirntoddiagnostik verschiedener Staaten. Diese betreffen vor al­lem Grenzwerte für die diagnostischen Tests (wie zum Pupillenreflex, zum Atemstillstand und zur Kerntemperatur) sowie Bestimmun­gen, unter welchen Bedingungen apparative Diagnostik eingesetzt werden muss. Wäh­rend in vielen Staaten (wie in Norwegen, Lu­xemburg, Frankreich, den Niederlanden, Mexiko und Argentinien) apparative Zu­satzdiagnostik vorgeschrieben ist,  gilt das in Deutschland nur in den oben genannten Spezialfällen.;
In der Schweiz ist Vollnarko­se für hirntote Patienten zur Organentnah­me vorgeschrieben – in Deutschland nicht. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hält eine Narkose für „überflüssig“, schreibt aber vor, dass „der Organspender zur Opti­mierung der chirurgischen Tätigkeit sowie zur Vermeidung dieser spinalen Reflexe rela­xiert und ein Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg durch entsprechende Medikamente (z. B. Opiate) behandelt“ wird.;
Der President’s Council on Bioethics (das US-amerikanische Pendant zum Deutschen Ethikrat) hat im Dezember 2008 das Grund­lagenpapier Controversies in the Determi­nation of Death publiziert. Darin kons­tatiert er, dass der anhaltende Dissens zum Hirntodkriterium sowie neue empirische Ergebnisse zum integrierten Funktionie­ren des Körpers von Hirntoten eine erneute Debatte über den Hirntod erforderten. Der Rat räumt ein, dass das integrierte Funkti­onieren des Körpers nicht unbedingt kurz nach Eintritt des Hirntodes aufhört
28 – die Annahme des engen zeitlichen und kausa­len Zusammenhangs war bisher das Hauptargument für die Gleichsetzung von Hirn­tod und Tod.;
1. Option: Neudefinition von Leben und Tod: Um am Hirntodkriterium festhalten zu kön­nen, hat der Rat eine neue „philosophische“ Definition des lebenden Organismus formu­liert. Danach wird als notwendiges Kriterium für das Leben eines Organismus die Arbeit der Selbsterhaltung durch Auseinanderset­zung mit der Umwelt bestimmt. Diese setze drei fundamentale Fähigkeiten voraus: (1) Of­fenheit für die Welt, (2) die Fähigkeit, auf die Welt einzuwirken, und (3) die gefühlte Not­wendigkeit, die zum Handeln antreibt, um zu erlangen, was man braucht und als verfüg­bar erkennt. Diese Fähigkeiten zeigten sich in Anzeichen von Bewusstsein oder Wachheit, in Schmerzreaktionen und im spontanen At­men. Dies entspricht genau den Kriterien des Hirntod-Konzepts.;
2. Option: Abschaffung der Tote-Spender-Regel: Dieter Birnbacher, Philosoph und Mitglied der Zentralen Ethikkommis­sion der Bundesärztekammer, stellt fest, dass „der Hirntod als Kriterium des orga­nismischen Todes klarerweise ungeeignet“ ist. „Bei der Explantation von Organen von Hirntoten werden (…) diese Organe einem lebenden menschlichen Individuum entnom­men.“ Statt Hirntote entgegen der empiri­schen Evidenzen für tot zu erklären, fordert Birnbacher, die Tote-Spender-Regel aufzu­geben, das heißt die Vorschrift, dass nur aus Toten lebensnotwendige Organe entnom­men werden dürfen. Dennoch plädiert Birn­bacher für die Beibehaltung des Hirntod­kriteriums: In ethischer Hinsicht habe das bewusste Leben einen höheren Wert und eine höhere Schutzwürdigkeit als das unbe­wusste. Das Hirntodkriterium sei geeignet, den Bewusstseinstod festzustellen und da­her pragmatisch gerechtfertigt, um den Zeit­punkt für einen Behandlungsabbruch und gegebenenfalls eine Organexplantation zu bestimmen.;
Wenn hirntote Patienten als lebend anerkannt würden und dennoch die zum Tod führende Organentnahme aus ihnen legalisiert werden sollte, bedürfte dies einer höchstrichterlichen Entscheidung – und einer ethischen und gesellschaftlichen Debatte.
3. Option: Verbot von Organentnahme aus hirntoten Patienten: Soll am absoluten Tö­tungsverbot festgehalten werden, muss die Explantation von Organen aus hirntoten Pa­tienten verboten werden. Die Organentnah­me wäre dann nur noch zu erlauben, wenn Hirntod und Herzstillstand nachgewiesen worden sind. Das hätte allerdings zur Fol­ge, dass die „besten Organe“ nicht mehr für Transplantationen zur Verfügung stünden, insbesondere keine Herzen. …
Es sollte sicher ausgeschlossen werden, dass potenzielle Organspender gegen ihren Wil­len durch die Organentnahme getötet werden und dabei leiden. Daher sollten EEG, Angio­graphie und in ungeklärten Fällen funktio­nelle Bildgebung zur Sicherung der Hirntod­diagnose sowie Vollnarkose für die Entnahme gesetzlich vorgeschrieben werden. Eine Or­ganentnahme sollte nur erlaubt sein, wenn ein schriftliches Einverständnis vorliegt. Das bedeutet, dass die derzeit in Deutschland gel­tende erweiterte Zustimmungslösung durch die enge Zustimmungslösung ersetzt werden sollte.;

S.10ff.: Anna Bergmann: Organspende – tödliches Dilemma oder ethische Pflicht?
Auch Ärzte haben Anstrengungen unter­nommen, um das Organaufkommen zu op­timieren: 2008 wurde in den USA der Spen­derkreis um eine vom Hirntod unabhängige Patientengruppe erweitert, die mittlerweile auch in einigen europäischen Ländern (Ös­terreich, Schweiz, Niederlanden, Belgien, Spanien) als Organspender dient: die non heart-beating donors. Hierbei handelt es sich um Patienten mit einem Herzstillstand, der durch eine medizinische Behandlung durch­aus reversibel sein kann. Dennoch wird ohne Reanimationsbemühungen mit der Organ­entnahme bei diesen Patienten schon zwei bis zehn Minuten nach der Todesfeststel­lung begonnen, wobei der Körper durch Be­atmung und Herzmassage weiterhin für den Transplantationszweck versorgt wird.;
Bis 2005 machten in Deutschland 60 Prozent al­ler Krankenhäuser mit Intensivstationen kei­ne Meldungen von hirntoten Patienten. Die klinische Beteiligung konnte auch bis 2009 kaum gesteigert werden.;
Wenn der Herztod eingetreten ist, wird in der Regel noch Gewebe entnommen: Augen, Knochen und selbst eine Häutung kann erfolgen.;
So verfügt der Spenderkör­per zwar weiterhin über Zeichen des Lebens, aber der „Tote“ hat die ihm bisher zugeschrie­benen Wesensmerkmale verloren, denn Still­stand der Atmung und des Herzens, Leichenblässe, Verwesung, Totenstarre und -flecken sind seit der Einführung der Hirntodkriteri­en im Jahre 1968 keine zwingenden Todeszei­chen mehr. Das Herz von Hirntoten schlägt, ihre Lungen atmen mit technischer Hilfe, sie verdauen, scheiden aus, werden bis zu ihrem Herztod medizinisch genährt und gepflegt – und sind von der Erscheinung her nicht von anderen Komapatienten zu unterscheiden.;

S.15ff.: E. Nagel / K. Alber / B. Bayerl: Transplantationsmedizin zwischen Fortschritt und Organknappheit
Nicht beherrschbare Abstoßungsreaktionen blieben aber weiterhin das Grundpro­blem der Transplantationsmedizin, da ad­äquate Methoden der Immunsuppression nach wie vor fehlten. Die nicht zufrieden­stellenden klinischen Ergebnisse führten dazu, dass die Transplantationsmedizin An­fang der 1970er Jahre wieder stagnierte.
4 Erst durch die Entwicklung und klinische Einführung des Arzneistoffs Cyclosporin A gelang im Jahr 1981 ein Durchbruch in der Transplantationsmedizin. Durch dieses Im­munsuppressivum können Abstoßungsreak­tionen reduziert und die Transplantatüberle­bensraten deutlich verlängert werden. Durch die verbesserten Möglichkeiten der Immun­suppression stieg die Zahl der Transplanta­te, die länger als drei Jahre überlebten, bei der Nierentransplantation von 45 Prozent im Zeitraum von 1966 bis 1970 auf 84 Prozent im Zeitraum von 1996 bis 2000. Heute gilt die Transplantation von Spenderorganen als Goldstandard-Therapie bei terminalem Or­ganversagen. So sind alleine in Deutschland von 1963 bis 2010 insgesamt 103 125 Organe transplantiert worden.;
Für Deutschland wird die Allokation von Spenderorganen von der Eurotransplant In­ternational Foundation, eine private, gemein­nützige Stiftung niederländischen Rechts mit Sitz in Leiden, durchgeführt. Eurotrans­plant, das auf Initiative verschiedener Trans­plantationsmediziner 1967 gegründet wurde, war bereits vor dem Inkrafttreten des deut­schen Transplantationsgesetzes ohne formale Rechtsgrundlage für die Vermittlung von Organen an Patienten in deutschen Trans­plantationszentren zuständig. Ein Vertrag im Sinne von Paragraf 12 Absatz 1 und 2 TPG berechtigt Eurotransplant nun offiziell mit der Vermittlung von Organen im Geltungs­bereich des Transplantationsgesetzes.
Eurotransplant vermittelte zu Beginn aus­schließlich Spendernieren, dehnte seine Ak­tivitäten dann auf Leber-, Herz- und Pank­reastransplantationen, mittlerweile auch auf Lungen- und Zwölffingerdarmtransplanta­tionen aus. Am Eurotransplant-Programm nehmen neben den deutschen außerdem noch die Transplantationszentren aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Slowenien, Ös­terreich und Kroatien teil.;
Die Feststellung des Todes eines potenziellen Spenders ist einer der zentralen Prozesse in der Transplantationsmedizin. Die diesbezüg­liche Diagnostik ist dabei keineswegs unum­stritten. Grundsätzlich darf die Bestimmung des Todes nicht auf technisch-medizinische Erkenntnisse reduziert werden. Es spielen immer kulturelle, religiöse und soziale Fak­toren eine Rolle, die das Verständnis des To­des oder des Sterbeprozesses prägen.
In Deutschland gilt das Hirntodkriteri­um, um den Tod festzustellen. Diese Per­spektive auf den Tod des Menschen etablier­te sich weltweit durch einschlägige Arbeiten an der Harvard Medical School in den USA im Jahr 1968. Dieses gilt auch als Vorausset­zung für die Entnahme und Transplantation von Organen in Deutschland. Der Wissen­schaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte 1991 den Hirntod als den „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirn­stamms“ und legt in seiner Fortschreibung 1997 dar, dass „mit dem Hirntod (…) natur­wissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt“ ist.
Anders als in Deutschland dürfen beispiels­weise in Österreich, Belgien und den Nieder­landen Organe von sogenannten non heart-beating donors entnommen werden. Doch diese Herztoddiagnose gilt in vielen Län­dern als überholt, da durch die Möglichkeit der künstlichen Beatmung das Herz-Kreis­lauf-System aufrechterhalten werden kann. Das deutsche Transplantationsgesetz fordert deshalb die Diagnose des Hirntodes als To­desfeststellung für eine Organentnahme.  Dies hat zur Folge, dass Eurotransplant keine Organe, die Patienten mit Herz- und Kreis­laufstillstand entnommen wurden, nach Deutschland vermitteln darf.;
In einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) wa­ren im Jahr 2010 beispielsweise 74 Prozent der Befragten grundsätzlich damit einverstanden, dass man ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnimmt. Gleichzeitig hatten nur 25 Prozent der Befragten einen Organ­spendeausweis. Die Hälfte aller Befragten fühlte sich eher schlecht über das Thema Or­gan- und Gewebespende informiert.
Vor diesem Hintergrund wird in Deutsch­land immer wieder über eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Organspende diskutiert. Nach den Paragrafen 3 und 4 des Transplantationsgesetzes kann die Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern in Deutschland entweder mit direkter Einwil­ligung des Spenders (wie durch einen Organ­spendeausweis) erfolgen oder über die Zustim­mung von nächsten Angehörigen, die dann verpflichtet sind, den mutmaßlichen Willen des Organ- beziehungsweise Gewebespenders zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern. Der Spender muss nach Paragraf 8 TPG hierbei volljährig und entsprechend aufgeklärt sein. Vorausset­zung für die Lebendspende ist zudem eine po­sitive ärztliche Beurteilung. Sie ist außerdem nur zulässig, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt kein Spenderorgan eines verstorbenen Organ­spenders zur Verfügung steht.;
Die momentan in Deutschland herrschende erwei­terte Zustimmungslösung ist darauf angelegt, dass Angehörige im Todesfall gefragt werden müssen und damit auch eine Antwort geben müssen, sei sie nun positiv oder negativ. Wenn für Betroffene eine Äußerungspflicht besteht, so ist es eigentlich nur folgerichtig, dass von jedem selbst eine solche Entscheidungspflicht abverlangt werden kann.;

S.28ff.: Ingrid Schneider: Kann ein regulierter Organmarkt den Organmangel beheben – und zu welchem Preis?
Eine Studie an 305 Nierenverkäu­fern in Chennai (Indien), die sechs Jahre nach der Operation befragt wurden, ergab folgen­de Resultate: 71 Prozent der Nierenverkäu­fer waren Frauen, teilweise wurden sie vom Ehemann zur Veräußerung gedrängt; fast alle Personen waren durch Überschuldung der Fa­milie in den Verkauf getrieben worden; durch­schnittlich erhielt jede Person 1070 US-Dol­lar für ihr Organ; drei Viertel der Befragten blieben weiterhin verschuldet, die Zahl derer, die unter der Armutsgrenze lebten, nahm zu; 86 Prozent berichteten von einem verschlech­terten Gesundheitszustand nach der Nieren­entnahme; die meisten (79 Prozent) rieten vom Verkauf einer Niere ab.;
Iran ist das einzige Land weltweit, das ein staatlich organisiertes Ankaufsystem für die Nierenabgabe seit Ende der 1980er Jahre in­stitutionalisiert hat. Jährlich werden rund 1500 solcher bezahlten Nierentransplantatio­nen durchgeführt. Neben einer staatlich fest­gelegten Summe von rund 900 Euro erhalten Nierenverkäufer ein Jahr lang freie Gesund­heitsversorgung sowie in der Regel nach der Operation einen verhandelbaren Betrag vom Empfänger.;

S.35ff.: E. Küttel-Pritzer / R. Tönjes: Tierorgane und Gewebezüchtung als Alternativen zum Spenderorgan?
In Deutschland liegt die jährli­che Sterberate von Patienten, die auf ein Herz warten, bei 17,1 Prozent. Die durchschnitt­liche Wartezeit für eine Niere beträgt fünf Jahre, was die Aussichten für Nierenpatien­ten erheblich reduziert, da die Transplantat­überlebenszeit nach länger andauernder Dia­lyse deutlich sinkt. Es wurden im Jahr 2010 2937 Patienten Nieren transplantiert, wäh­rend etwa 8000 Patienten auf der Wartelis­te verblieben, es gab 393 Herztransplantati­onen, während mehr als 700 Patienten für die Transplantation neu gemeldet waren, und 298 Lungen wurden transplantiert, während sich 420 Patienten neu registrierten. In den USA zeigen die Daten für alle Organe, dass im Jahr 2010 von 14 505 Spendern insgesamt 28 664 Organtransplantationen durchgeführt wur­den. Demgegenüber standen jedoch im März 2011 110 521 Patienten auf der Warteliste.;
Dem sogenannten anthropozentrischen steht der biozentrische Ansatz gegenüber. Wäh­rend der erste Ansatz die Natur insgesamt auf den Menschen aufgrund seiner „Geistbe­gabung“ hin ausgerichtet sieht, lehnt der bio­zentrische Ansatz eine Wertabstufung zwi­schen Tieren und Menschen grundsätzlich ab. Im Gegensatz zur anthropozentrischen Betrachtungsweise wird Tieren der gleiche Wertstatus wie dem Menschen eingeräumt. In Deutschland wird mehrheitlich ein integratives Konzept vertreten, das beiden Ansät­zen Rechnung trägt. Dem Menschen kommt eine besondere Stellung innerhalb der Natur zu. Tiere werden als Mitgeschöpfe mit eige­ner Würde und einem Anrecht auf deren Res­pektierung betrachtet, deren Wohl durch den Menschen in bestmöglicher Weise zu wahren und zu fördern ist. Wenn es jedoch um Er­haltung, Schutz und Rettung von menschli­chem Leben geht, ist die Nutzung von Tieren zu Versuchen und auch deren Tötung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnis­mäßigkeit erlaubt.;

S.40ff.: Dominik Groß: Zum Wandel im Umgang mit der menschlichen Leiche …
Lässt die Erdbestattung bereits eine zuneh­mende Zahl von Wahlmöglichkeiten zu, so gilt dies für die Feuer- beziehungsweise Ur­nenbestattung in weit größerem Maße. 1998 lag der Prozentsatz der Feuerbestattungen bei knapp 40 Prozent; in östlichen und nörd­lichen Bundesländern beträgt er inzwischen über 50 Prozent.;
In jüngster Zeit werden im Rahmen von Naturbestattungen auch schnell abbaubare Urnen eingesetzt; manchmal wird sogar ganz auf Urnen verzichtet. Findet die Beisetzung im Wurzelbereich von Bäumen statt, spricht man von Baumbestattung. Vor der amerikanischen Ostküste wird mittler­weile auch eine Korallenriff-Bestattung ange­boten. Bei der Almwiesenbestattung wird die Asche des Verstorbenen an einer bestimmten Stelle auf einer Almwiese in der Schweiz in die Erde eingebracht. Einer zunehmenden Beliebtheit unter den Bestattungsformen erfreut sich die Natur­verstreuung. So besteht beispielsweise in der Schweiz die Möglichkeit, die Asche auf aus­gewiesenen Aschestreuwiesen zu verstreuen. Bei der Himmelsbestattung
9 wird die Asche aus der Luft verstreut. Im Rahmen einer See­bestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne der See überge­ben. Die Übergabe erfolgt in der Regel in ge­sondert ausgewiesenen Gebieten in der Nord- oder Ostsee, auf speziellen Wunsch aber auch in allen Meeren der Welt. Die Zahl der See­bestattungen lag in Deutschland am Ende des 20. Jahrhunderts bei etwa 5000 jährlich.;
Eine größere quantitative Bedeutung kommt der Verwahrung der Asche im Privatbereich zu. Zwar verbietet der Friedhofszwang in Deutschland die Möglichkeit, die Asche ei-nes Verstorbenen im Privatbereich aufzube-wahren, doch steigt die Zahl der Menschen, die diese Regelung umgehen. Die Einäsche-rung muss hierbei entweder im Ausland vor-genommen werden, oder dem deutschen Krematorium geht eine ausländische Urnen-anforderung zu. Das Krematorium verschickt daraufhin die Asche in der Regel ohne weite-re Formalitäten per Post ins Ausland. Wird von den lokalen Behörden zur Ausstellung der Bestattungserlaubnis der Nachweis ei-ner Grabstätte im Ausland gefordert, werden oftmals kostengünstige ausländische Ver-streuungsgrabstätten angegeben. Anschlie-ßend holen Angehörige die Asche entweder selbst im Ausland ab oder sie wird ihnen vom ausländischen Bestatter per Post zugeschickt. Aufgrund der beschriebenen Praxis gewinnt die Verwahrung der Totenasche im Privatbe-reich zunehmend an Bedeutung – auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Kos-ten für diese Art der privaten „Bestattung“ vergleichsweise niedrig sind. Von der Ver-wahrung der Asche in einer Schmuckurne im Wohnzimmer, über die Beisetzung im eigenen Garten bis zur Aufbewahrung eines Teils der Asche in einem Amulett eröffnen sich hier vielfältige Optionen.

(Bundeszentrale für politische Bildung; Aus Politik und Zeitgeschichte; 20-21/2011 16.5.2011: „Organspende und Selbstbestimmung“; http://www.bpb.de/files/4PRV56.pdf)

·         Seit dem Inkrafttreten des TPG im Jahr 1997 wird kritisiert, dass trotz der erzielten Rechtssicherheit für alle Beteiligten keine wesentliche Steigerung der Organ- und Gewebespenden zu verzeichnen ist. Insofern ist bei der TPG-Novellierung auch zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, die Spenderzahlen zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit der Transplantationsmedizin weiter zu fördern. ;
In Wahrnehmung dieser Verantwortung hat sich die Ständige Kommission Organtransplantation auf Veranlassung des Vorstands der Bundesärztekammer in intensiven und zum Teil kontroversen Diskussionen wiederholt mit den Beschlüssen des 110. und des 113. Deutschen Ärztetags befasst und um eine Lösung gerungen, die die positiven Aspekte sowohl der Zustimmungs- wie auch der Widerspruchslösung konstruktiv aufgreift und zusammenführt. Im Ergebnis der dazu veranstalteten Klausurtagung wurde das Modell einer Selbstbestimmungslösung mit Information und Erklärungspflicht entwickelt. Das Modell ist darauf ausgerichtet, die Information der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft so zu intensivieren und zu institutionalisieren, dass sich diese in Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechts möglichst im Sinne einer Zustimmungslösung zur Organ- und Gewebespendebereitschaft erklären. Wird dieses Recht nicht zu Lebzeiten wahrgenommen und liegt somit keine Erklärung vor, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe und/oder Gewebe entnommen werden. Der 114. Deutsche Ärztetag fordert dieses Modell einer Selbstbestimmungslösung mit Information und Erklärungspflicht zur Einwilligung in die Organ- und/oder Gewebespende.
(Beschluss-Protokoll des 114. Deutschen Ärztetages, Kiel 31.5.-3.6.2011, Organspende S. I-03; http://baek.de/downloads/114Beschlussprotokoll20110608.pdf )

·         78% der Menschen, die auf hospizliche oder palliative Begleitung angewiesen wären, haben derzeit keinerlei Zugang zu entsprechenden Angeboten, und das, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf haben. Nach der Deutschen Hospiz Stiftung betrifft das jedes Jahr knapp 400.000 Menschen
(taz 3.3.2011 S.12)

·         bei der angestrebten Neuregelung der Organspende unterstützt die katholische Kirche die sogenannte Erklärungslösung … Bischof Fürst, der die Unterkommission Bioethik der katholischen Bischöfe leitet, bezeichnete Organspende als „Akt der Nächstenliebe“
(Der Sonntag, Sachsen, 16.10.2011 S.2)

·         Jährlich warten in Deutschland 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, aber nur 3.000 können eines bekommen. Pro Tag sterben deswegen drei Menschen. Zugleich sagen in Umfragen 75 Prozent der Deutschen Ja zur Organspende, aber nur 25 Prozent haben einen Spenderausweis.
Wie also die Zahl der Spendewilligen erhöhen? Als fraktionsübergreifender Konsens zeichnet sich eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes ab. Danach soll jeder Bürger künftig alle fünf Jahre von seiner Krankenkasse zu seiner Organspendebereitschaft befragt werden und mit "Ja", "Nein" oder "Möchte mich noch nicht entscheiden" antworten können. Gespeichert werden soll das auf der Gesundheitskarte. Bislang war das Tragen eines Organspendeausweises freiwillig.
Eine Pflicht zu antworten soll es nicht geben. Diese würde dem verfassungsrechtlichen Grundsatz widersprechen, wonach das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich nicht zu verhalten. Wer sich jedoch enthält oder noch nicht entscheiden will, muss damit rechnen, dass seine Angehörigen im Todesfall über eine etwaige Organentnahme entscheiden
(taz 29.9.2011 S.6)

·         Nach monatelangem politischem Ringen ist der Weg für eine gesetzliche Neuregelung der Organspende frei. Die Spitzen aller Bundestagsfraktionen und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, dass künftig jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig darüber Auskunft geben soll, ob er im Fall seines Hirntods zur Organspende bereit ist. Ein entsprechender, fraktionsübergreifender Gesetzentwurf werde bis Jahresende von den Ethikexperten der Fraktionen erarbeitet. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass die Zahl potenzieller Organspender steigt.
Die Abfrage solle künftig etwa beim Versand der Versichertenkarte erfolgen, und zwar "mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben", heißt es in der Erklärung von Union, SPD, FDP und Linkspartei. Wer nicht antwortet, wird also auch nicht bestraft.
Mit der Neuregelung wird die heutige im Transplantationsgesetz verankerte "erweiterte Zustimmungslösung" ersetzt, nach der Organe nur entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene vor seinem Tod zugestimmt hat oder seine Angehörigen in eine Transplantation einwilligen. Künftig soll die "Erklärungslösung" gelten, nach der der Staat die Bürger zu einem Votum anhalten darf.
(taz 25.11.2011 S.7)

·         Sterben ist ein Prozess. Der Hirntod ist der Nachweis des Todes nicht durch den Stillstand des Kreislaufs, sondern durch den kompletten Ausfall des Hirnorgans. Dies ist der Fall, wenn das Hirn … länger als 8 Minuten nicht durchblutet (mit Sauerstoff versorgt JK) ist. Dann ist das Gehirngewebe irreversibel geschädigt. … Es geht beim Hirntod um den Zeitpunkt, an dem der Sterbeprozess unumkehrbar ist. Das ist nicht Hokuspokus.
(taz 4.10.2011 S.4)

·         Im Jahr 2009 wurden 1888 potentielle Organspender gemeldet, in 565 Fällen (29,9%) lehnten die Angehörigen die Spende ab;
(Der Spiegel 39-2011 S.46)

·         In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages sagte Bischof Huber, es gebe „eine ethische Entscheidungspflicht“ jedes Einzelnen, die von der Gesellschaft einzufordern sei.
(taz 8.7.2011 S.18)

·         Interview mit dem Organspende-Kritiker Richard Fuchs;
Derzeit gilt die "erweiterte Zustimmungslösung". Spender müssen zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich ihre Einwilligung geben, liegt keine Willenserklärung für oder gegen vor, haben die Verwandten das letzte Wort (rund 90 Prozent aller Organspender werden, mangels Einwilligung zu ihren Lebzeiten, von den Angehörigen freigegeben).;
Der kritische Kardiologe und Internist Paolo Bavastro übrigens spricht nicht von Hirntod, er nennt den Begriff eine arglistige Täuschung, weil es sich zwar um einen schwer hirngeschädigten Patienten handelt, der sozusagen ein Sterbender ist, aber noch nicht tot.;
veröffentlichte die Bundesärztekammer eine Erklärung, die besagte: "Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahme keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (z. B. Narkose) nötig;
(Hirntote) sind ja noch lebende Patienten, die schwitzen, sich bewegen, ihre Wunden könnten verheilen, Frauen können noch ein Kind austragen, Männer könnten im Prinzip noch ein Kind zeugen. Es sind Lebende bzw. Sterbende, die letztlich durch die Organentnahme - ich sage es mal so schlicht - getötet werden. Die, bis das letzte Organ entnommen ist, beatmet werden. Erst dann sind sie wirklich tot;
Also im Land der ,ungebremsten Möglichkeiten' (USA), in dem ja sozusagen der Hirntod ins Leben gerufen wurde, ist er nach 30 Jahren zwar nicht begraben, aber doch stark relativiert worden. Seit 2008 der Nationale Bioethikrat bekannt gab, dass der Hirntod doch nicht der wirkliche Tod des Menschen zu sein scheint, und 2010 die American Academie of Neurology ihm die naturwissenschaftliche Begründung absprach, haben sich viele wissenschaftliche Stimmen gegen die Hirntoddefinition ausgesprochen.
Das hatte aber nur zur Folge, dass man in den USA nun darüber nachdachte, wie man das Problem löst, wie man das Hirntodkonzept umfirmiert, indem man sagt: ,JUSTIFIED KILLING' also ,gerechtfertigtes Töten'. Das stößt natürlich auf ethische und rechtliche Probleme. In den USA ist übrigens, wie auch in einigen europäischen Ländern, die Organentnahme bei Herztoten - den sogenannten Non-heart-beating-donors - erlaubt, wo man dann 2 bis5 Minuten nach Herzstillstand explantiert.;
Die Transplantationen werden ja, wie alle Krankenhausleistungen, über Fallpauschalen abgerechnet. Ich habe mir mal Pauschalen für 2011 besorgt. Da kostet in NRW beispielsweise eine Transplantation von Leber, Herz, Lunge samt Knochenmark oder Stammzellinfusion und 999 Stunden Beatmung schon mal bis zu 215.000 Euro, aufgerundet. Eine Lungentransplantation mit Beatmung 140.000 Euro. Oder eine Nierentransplantation mit Komplikationen - postoperatives Versagen - kostet etwa 25.000 Euro;
Die Organempfänger benötigen ihr Leben lang immunsuppressive Medikamente, damit das fremde Organ nicht abgestoßen wird.; Es gibt eine Statistik, was der Konsum dieser Mittel kostet, und das liegt bei 1 Milliarde 600 Millionen im Jahr (nicht klar, ob auf Deutschland bezogen JK)
(taz 26.9.2011 S.15)

·         Beitrag von Prof. Eckhard Nagel;
In einer repräsentativen Umfrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung waren im Jahr 2010 74% der Befragten grundsätzlich damit einverstanden, nach ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden. Gleichzeitig hatten weniger als 25% der Befragten einen Organspendeausweis.;
Im Rahmen der Definitionsaufgabe des Transplantationsgesetzes wurde 1997 durch alle medizinisch-naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften in der Bundesrepublik festgestellt, dass „mit dem Hirntod … naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt“ werden kann.
Damit verbunden ist die Aussage, dass es sich um ein sicheres Todeszeichen handelt und ein irreversibler Eintritt des Todes auch medizinisch festgestellt werden kann. Dies ist strittig bei der reinen Herztod-Diagnose, so dass in Deutschland eine Organentnahme von Mensche, deren Herztod festgestellt worden ist, nicht erlaubt ist. Sogenannte „non heart-beating donors“ sind aber nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, Belgien und den Niederlanden möglich. Dies hat zur Folge, dass über die europäische Organverteilungszentrale in Leiden (Eurotransplant) Organe, die Verstorbenen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen wurden, inicht nach Deutschland vermittelt werden dürfen.;
Auch für die freiwillige Entscheidung zur Organspende gilt die „Goldene Regel“, in der Jesus das Gebot der Nächstenliebe zusammenfasst: Alles, was ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen (Mt. 7,12)
(Evangelische Verantwortung, Heft 9+10/2011 S.13ff.)

·         Bericht über eine Frau in Belgien, die im Zusammenhang mit aktiver Sterbehilfe ihre Organe spendet;
… der Fall von Carine liegt besonders. Sie will nicht nur sterben, sondern auch ihre Organe spenden. Deshalb verbringt sie ihre letzten Stunden in der Klinik statt in der eigenen Wohnung. Carine wird die tödliche Injektion im Operationssaal erhalten.
Carines Fall ist eine Weltpremiere. Nie zuvor haben Ärzte einen Patienten aktiv getötet und ihm sofort danach Organe entnommen.
Von dieser Premiere soll die Welt allerdings vorerst nichts wissen. Die beteiligten Ärzte vereinbaren Stillschweigen, als sie Carine am 29. Januar 2005 gegen 13.30 Uhr töten und ihr dann die Nieren, die Leber und die Bauchspeicheldrüse entnehmen. Erst 2009 erscheint die erste Publikation über diesen Fall – und drei weitere – in der medizinischen Fachpresse;
In den USA haben Chirurgen todgeweihten Neugeborenen 75 Sekunden nach dem Herzstillstand die Herzen entnommen, um sie anderen Säuglingen zu transplantieren. In Spanien bringen Rettungsteams Menschen, deren Lage aussichtslos ist, in Kliniken, in denen sie unablässig weiter reanimiert werden – um die Organe zu retten. In den Niederlanden wird bewusstlosen Schwerstkranken gemäß ihrem mutmaßlichen Willen das Atemgerät abgeschaltet, sodass Chirurgen wenige Minuten nach dem Herzstillstand die Organe entnehmen können.
Warum sollten belgische Euthanasiepatienten nicht ihre Organe spenden dürfen, wenn sie es doch wünschen? Von Carines Tod, versichert Wyffels der ZEIT, hätten fünf Kinder profitiert. Vier Organe wurden entnommen, die Leber wurde geteilt.;
(Patrick Cras) ist Vorsitzender jener Ethikkommission an der Universitätsklinik Antwerpen, die entscheiden musste, ob die weltweit erste Organentnahme nach aktiver Sterbehilfe zulässig sei. Patiententötungen sind für ihn nichts Ungewöhnliches. Rund 50-mal war er nach eigener Schätzung daran beteiligt. Dennoch versichert er: »Euthanasie fühlt sich nicht richtig an für einen Arzt, sie hinterlässt immer eine Narbe.«;
Aber darf man einen Menschen töten, der an seiner Behinderung verzweifelt? Das belgische Euthanasiegesetz schließt diese Möglichkeit nicht aus. 2002 erklärte Belgien als zweiter Staat der Welt nach den Niederlanden die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Umständen für straffrei. Auch Patienten, deren Tod nicht absehbar ist, können Euthanasie beantragen. So starb 2008 der international angesehene Schriftsteller Hugo Claus durch eine tödliche Injektion, weil er das Fortschreiten seiner Alzheimer-Erkrankung nicht erleben wollte. Das Töten ist bei einem Patienten, der nicht im Sterben liegt, allerdings an besonders strenge formale Vorgaben gebunden. Er muss entscheidungsfähig sein, unerträglich leiden, ohne Aussicht auf Besserung, und seinen Sterbewunsch wiederholt äußern. Und all das muss von drei Ärzten geprüft werden – bei Sterbenskranken nur von zwei;
Eigentlich müsste es eine Kontrolle gegen Missbrauch geben. Jeder Sterbehilfefall in Belgien muss einer Kommission aus Ärzten, Krankenschwestern, Psychologen und Juristen gemeldet werden, damit diese überprüfen kann, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Doch nur jeder zweite Fall von geschätzt 1.040 Fällen im Jahr 2007 wird der Kommission überhaupt bekannt, so eine Untersuchung im Landesteil Flandern, die im angesehenen British Medical Journal veröffentlicht wurde. Und bei 17 Prozent der gemeldeten Tötungen fehlt sogar die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten. Die Kommission könnte zweifelhafte Fälle zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Sie hat es nach Auskunft ihres Vorsitzenden in neun Jahren nicht ein einziges Mal getan;
Der Hausarzt malt das Szenario aus: »Diese extrem reichen Menschen, die eine Bauchspeicheldrüse brauchen, und dann ist da jemand, der ein passendes Organ hat und nicht sterbenskrank ist... Vielleicht würden sie mir zehn Millionen Euro zahlen, um den Patienten zu überreden, seine Organe zu spenden.«;
In Belgien wurden bislang acht Patienten nach einer Tötung auf Verlangen zu Organspendern. Cras versichert der ZEIT, die Frage nach der Spende müsse stets von den Patienten gestellt werden, nicht von den Ärzten;
Die belgischen Ärzte schätzen das Potenzial zusätzlicher Organspenden hoch ein. 2008 wurden 705 belgische Patienten auf ihren Wunsch hin getötet. 141 davon, also rund ein Fünftel, hatten neuromuskuläre Erkrankungen – solche Patienten wären als Organspender infrage gekommen.
(DIE ZEIT 20.10.2011 S.17ff. - http://www.zeit.de/2011/43/DOS-Euthanasie )

·         Max Siegel ist das Kind einer hirntoten Mutter. Seine Existenz verdankt er der Entschlossenheit von Ärzten, die vor 20 Jahren noch nicht ahnten, dass sie ein ethisches Minenfeld betreten.;
Gaby war eben nicht "tot", nur weil die Ärzte keine Hirnaktivität mehr nachweisen konnten - so zumindest sieht es Karl-Eugen Siegel. Denn wie sollte ein toter Körper das Wunder einer Schwangerschaft vollenden können?
Diese Geschichte hat mein Leben so auf den Kopf gestellt, dass kein Stein auf dem anderen geblieben ist", sagt Paolo Bavastro. Er ist Internist, 62 Jahre alt, ein hochgewachsener Mann mit dichtem weißem Haar, der das R tief rollt, ein Überbleibsel seiner italienischen Herkunft. Damals, 1991, erlebte er als Arzt die letzten Wochen von Gaby Siegel vor der Geburt. Seitdem beherrscht ein Satz sein Leben: "Hirntot ist nicht gleich tot.";
Der Arzt sagt, der Sauerstoffmangel habe ihr Gehirn schwer geschädigt. Sofort denkt Karl-Eugen an das Kind: "Bitte, tun Sie alles Erdenkliche für beide!" In den folgenden Tagen scheint es aufwärtszugehen. Gaby beginnt wieder selbst zu atmen, die Ärzte wollen sie sogar von der Beatmungsmaschine entwöhnen. Sie öffnet die Augen, manchmal glaubt Karl-Eugen, sie lächle - doch ihre Augen blicken ins Leere.
Die Ärzte sagen, dass sie wegen der Schwangerschaft wichtige Medikamente nicht geben könnten, und wollen das Kind abtreiben. Karl-Eugen ist empört - Gaby und er sind aktive Mitglieder in der neuapostolischen Kirche. "Schon der Gedanke an Abtreibung - nie hätte Gaby dem zugestimmt", sagt er. Am Morgen des 14. Juli, zehn Tage nach Gabys Zusammenbruch, reagieren ihre Pupillen nicht mehr auf Licht. Ein Anzeichen für ein Koma des Stadiums vier, die tiefste Form der Bewusstlosigkeit.
Der Sauerstoffmangel hat die Membranen der hochempfindlichen Nervenzellen geschädigt. Gewebswasser strömt ein, Gabys Gehirn saugt sich voll wie ein trockener Schwamm. Aber es kann sich nicht weit ausdehnen, stößt an die starren Schädelknochen. Schließlich tritt der Super-GAU der Intensivmedizin ein: Gabys Hirnstamm wird eingeklemmt und dauerhaft geschädigt. Jetzt sind lebenswichtige Funktionen betroffen.
Drei unendlich erscheinende Tage Hoffen und Bangen, dann schickt ein Neurologe Karl-Eugen vor die Tür und prüft, ob Gabys Hirnstamm noch intakt ist. Mit einem Spatel fährt er in ihren Mund, bestreicht ihren Gaumen und die Luftröhre - sogar Menschen im tiefen Koma reagieren darauf mit dem Würge- und Hustenreflex, Gaby nicht. Er klebt Elektroden auf ihren Kopf und misst die elektrische Aktivität des Gehirns - doch das EEG zeigt nur eine Nulllinie.
Vorgeschrieben wäre jetzt noch, die Beatmungsmaschine abzustellen und zu kontrollieren, ob die Patientin spontan zu atmen beginnt - aber diesen letzten Test, das haben die Ärzte vorher abgesprochen, soll er nicht durchführen, weil der Sauerstoffmangel den Fötus gefährden könnte.
Die Ärzte einigen sich auf Hirntod. Soll die Schwangerschaft jetzt noch fortgeführt werden? "Gaby ist ja jetzt wohl ein menschlicher Brutkasten, sagte ein Arzt zu mir", erzählt Karl-Eugen Siegel.;
Normalerweise erfordert es großen intensivmedizinischen Aufwand, die Körperfunktionen hirntoter Menschen auch nur einige Tage lang aufrechtzuerhalten. Denn ihr Körper strebt dem Tod entgegen. Oft stellt das Gehirn seine Hormonproduktion ein und koordiniert lebenswichtige Körperfunktionen nicht mehr: Blutdruck, Wasserhaushalt und Körpertemperatur können gefährlich entgleisen, manche Patienten bekommen Fieber, das auf kein Medikament anspricht, andere scheiden bis zu zehn Liter Urin am Tag aus. "Gaby Siegels Körper aber hat sich über lange Zeit weitgehend selbst reguliert", sagt Meyer.;
Unheimlich wird denjenigen, die Zeugen der täglichen Musiktherapie sind. Denn Gaby zeigt Reaktionen: Wenn ihr Puls rast und der Blutdruck gefährliche Spitzen erreicht, legt die Musiktherapeutin Monica ihre Hände auf die Brust ihrer Patientin und summt - der Kreislauf beruhigt sich. Täglich, wiederholbar, erzählt der Anästhesist, der damals die Patientin während dieser Phasen per Hand mit einem Beutel beatmet.
Erklären kann diese Reaktionen niemand - manche Ärzte und Wissenschaftler meinen später, vielleicht sei Gaby Siegel noch gar nicht hirntot gewesen, schließlich habe niemand den Atemtest durchgeführt.;
Das bisherige Hirntod-Konzept besagt, dass der Körper nach dem endgültigen Absterben des Gehirns unweigerlich und rasch in seine Einzelteile zerfällt, weil das zentrale Steuerungsorgan, das Gehirn, fehlt. Diese Vorstellung ist schwer zu vereinbaren mit den mittlerweile 30 Fällen von hirntoten Schwangeren, die zum Teil monatelang am Leben gehalten wurden.
Der Bioethikrat der USA erklärte deshalb bereits 2008 das traditionelle Hirntod-Konzept für widerlegt. Trotzdem bekannte sich damals die Mehrheit der beteiligten US-Wissenschaftler dazu, dass es so etwas wie den Hirntod zumindest gibt. Sie versuchten diesen aber nicht mehr streng naturwissenschaftlich, sondern eher philosophisch zu begründen. Demnach fehlen einem Hirntoten drei fundamentale Fähigkeiten des lebenden Menschen: die Empfänglichkeit für Reize aus der Umgebung, die Fähigkeit, auf die Welt einzuwirken, sowie der Drang des Organismus, seine Bedürfnisse zu befriedigen - zum Beispiel Hunger durch Essen zu stillen. Dieses neue Hirntod-Konzept ist jedoch unter Medizinethikern sehr umstritten.;
Am 26. September 1991, 84 Tage nach Gaby Siegels Zusammenbruch, setzen morgens vorzeitige Wehen ein. Ihr Blutdruck sinkt bedrohlich ab. Die Gebärmutter kann nicht ausreichend durchblutet werden.
Medikamente versagen, mittags entscheiden sich die Ärzte für einen Kaiserschnitt.;
Ein Jahr nach Max' Geburt verunglückt die 18-jährige Marion P. bei einem Verkehrsunfall. Diagnose: Hirntod. Sie ist in der 14. Woche schwanger. Die Ärzte der Erlanger Uni-Klinik überreden die Eltern, die Tochter am Leben zu erhalten, bis der Fötus entbunden werden kann.
Fünf Wochen später stirbt das Ungeborene durch eine Infektion der Mutter.;
Der Anästhesist Johannes Meyer hat einen anderen Weg beschritten - heute ist er Transplantationsbeauftragter der Filderklinik und trägt selbst einen Organspendeausweis. "Ich halte ,Hirntod' für ein unglückliches Wort, für mich sind Menschen wie Gaby Siegel irreversibel Sterbende. Aber mit dem Ablauf einer Organtransplantation habe ich kein Problem." Denn unbestritten ist für alle Wissenschaftler, Kritiker wie Befürworter, dass es für einen hirntoten Menschen keinen Weg zurück ins Leben gibt.
Die Frage, ob das Hirntod-Konzept haltbar sei, hat mittlerweile auch die Bundesärztekammer erreicht. Gerade hat sich ihre Zentrale Ethikkommission mit ihr befasst. Sie kommt zum Schluss, dass es unabdingbar sei, "sich einer öffentlichen Debatte über das Hirntod-Konzept zu stellen".
(Der Spiegel 25-2011 S.112 - http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-79051538.html )