zur startseite

weitere infos umwelt klima energie

 

 

Ein Zeichen setzen und den Stromanbieter wechseln !

Wie Kirchgemeinden zu Ökostrom kommen

 

 

 

 

A) Ein Wechsel des Stromanbieters ist für einzelne Haushalte und Kirchgemeinden sofort und ohne Vermittler möglich

 

Der Wechsel zu einem neuen Anbieter ist inzwischen ganz einfach und funktioniert reibungslos:

1. Sie melden sich bei dem neuen Anbieter, dass Sie zu ihm wechseln möchten.

2. Sie erhalten ein Formular (1 Seite), auf dem Sie den Wechsel schriftlich beantragen.

3. Alle weiteren Formalitäten erledigt der neue Anbieter für Sie.

4. Dass Sie gewechselt haben, merken Sie nur daran, dass Sie jetzt bei jemand anderem bezahlen.

5. Es kann sein, dass der neue Anbieter Sie bittet, einmal im Jahr den Stromzähler abzulesen.

6. Wenn ein Stromanbieter im schlimmsten Fall Konkurs anmelden sollte, geht bei Ihnen nicht das Licht aus: Dann ist der Regionalversorger (also in der Regel Ihr „alter“ Lieferant) verpflichtet, Sie mit Strom zu beliefern.

Wenn Sie allgemein einen neuen Anbieter suchen, finden sie Angebote z.B. im Internet unter www.verivox.de oder www.stromseite.de/suchen/rechner22_neu.php

Alternative Stromanbieter („Ökostrom“)
Diese Anbieter können nachweisen, dass sie wirklich neue Erzeugungskapazitäten für Sonne, Wind, Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung usw. unter Vertrag haben bzw. selbst aufbauen und betreiben:
www.lichtblick.de , www.ews-schoenau.de, www.greenpeace-energy.de, www.naturstrom.de

 

 

B) Wechsel zu einem Ökostromanbieter mit Vermittlung und Rabatt durch die
Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (WGKD) Hannover

 

besitzt einen Rahmenvertrag zum Bezug von „grünem Strom“ mit dem Ökostromanbieter LICHTBLICK, (eine vergleichbare Regelung zwischen der WGKD und dem Anbieter NATURSTROM konnte nicht getroffen werden)

Strombezug bringt geringe Ermäßigung gegenüber den Normal-Konditionen,
Laufzeit 1 oder 2 Jahre,

jede Kirchgemeinde meldet sich einzeln als Kunde an

 

Schritte:

 

Vorteil: jede Kirchgemeinde entscheidet autonom

Nachteil:     jede Kirchgemeinde muss eigenen Vertrag abschließen

 

Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH
Sigrid Sandberg
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Telefon: 0049 511 2796 446, Fax:     0049 511 2796 447, E-Mail:  info@wgkd.de, http://www.wgkd.de

 

 

 

C) Wechsel zu einem Ökostromanbieter mit Vermittlung und Rabatt durch die Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie (HKD) Kiel

 

seit Anfang 2009 Status als (kirchlicher) Energielieferant
(derzeit etwa 1.100 Energiezähler; Lieferant z.B. für Nordelbische Kirche: Strom; für Pommersche Kirche: Gas, demnächst Strom)

 

ein Angebot: Bezug von „Ökostrom“ gemäß „Grüner-Strom-Label“;
hier wurde der Ökostromanbieter NATURSTROM als Partner gewonnen (die anderen Öko-Anbieter erfüllten die Forderungen der Kirchgemeinden nicht)

 

Laufzeit, Preisbindung für 12 oder 24 Monate;
keine Mindestmengen-Abnahme

 

Ablauf:

„Hier konnten wir (HKD) folgenden gut funktionierenden Ablauf für eine erfolgreiche Ausschreibung definieren und festlegen:

  1. Es werden durch einen Ansprechpartner der Kirche Daten wie die jetzigen Verbräuche, Zählernummern, Jahreskosten etc, die für eine Ausschreibung und anschließende Belieferung notwendig sind, in einer Excel-Datei (à Formular) zusammen getragen und HKD zur Verfügung gestellt.
  2. Es wird gemeinsam festgelegt, welche Ziele HKD erreichen soll
  3. Es wird festgelegt, wer bei Erreichung der Ziele Vertragspartner der HKD wird (z.B. das Konsistorium)
    (ein gemeinsamer Ansprechpartner, der z.B. alle beteiligten Einrichtungen bündelt und für sie sprechen kann JK)
  4. Der zukünftige Vertragspartner der HKD holt sich Handlungsvollmachten von den Gemeinden ein (à  Formular)
  5. HKD wird auf Basis der Vollmachten beauftragt, die festgelegten Ziele zu verhandeln
  6. Anhand des gemeinsamen Zeitplanes schreibt die HKD die Verbräuche aus und stellt die Ergebnisse vor
  7. Bei Erreichung der Ziele werden diese direkt nach der der Ergebnispräsentation von der HKD gesichert.
  8. HKD veranlasst die Kündigung der bisherigen Lieferverträgen, damit eine Belieferung und Abrechnung über die HKD erfolgen kann“

 

Rechnungsstellung ist sowohl an eine zentrale Stelle als Sammelrechnung wie auch als Einzelrechnung (an einzelne Gemeinden) möglich

 

Vorteil: Bündelvertrag (z.B. für die Mehrheit der Gemeinden einer Ephorie),
alles in einer Hand, dann sind für größeres „Paket“ günstigere Tarife auszuhandeln

Nachteil:Kirchgemeinden geben per Vollmacht Entscheidungshoheit an eine zentrale Stelle ab

 

HKD Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH
Hendrik Claaßen, Geschäftsführer
Herzog-Friedrich-Str. 45
24103 Kiel
Tel.: 0431 / 66 32 47 10, Mobil: 0170 / 563 74 68, Fax: 0431 / 66 32 47 12
E-Mail: Claassen@hkd.de, Internet www.hkd.de & www.kirchenshop.de
 

 

 

HIER Broschüre zur Frage von „Ökostrom“

 

 

Zusammenstellung:
Joachim Krause, Hauptstr. 46, 08393 Schönberg, Tel. 03764-3140,
Mailto: krause.schoenberg@t-online.de