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Der Einsatz gentechnischer
Methoden in der Landwirtschaft
und bei der Nahrungsmittelherstellung
(Joachim Krause)
© Joachim Krause 2005
Inhalt (reinklicken)
1. Unser tägliches Brot
…………………………………………………………..
3
2. Die Gentechnik hält im Alltag
Einzug
……………………………………….
4
3. Herstellung von Hilfs- und
Zusatzstoffen in der Lebensmittelindustrie …. 6
5. Gentechnik in der Anwendung bei
Tieren …………………………………
8
6. Gentechnik in der Anwendung an
Pflanzen
……………………………….
9
7. Gentechnisch veränderte
Nahrungsmittel – Chancen oder Gefahren? . 10
8. Nahrung aus dem Genlabor? –
Trends und Perspektiven ……………... 13
9. Weitere Informationsquellen
………………………………………………..
14
10. Anhang (Zitate,
Anwendungsbeispiele, Gesetze, Prüfkriterien) …….… 14
Bei Ernährungsfragen geht es um
„unser tägliches Brot“. Essen ist etwas alltägliches, und doch
geht es auch um etwas existenziell Not-wendiges, oft spielt heute auch Genuss
eine Rolle.Hände, die Brot brechen – sie sind Symbol für die Sehnsucht des Menschen, das Notwendige zum Leben zu haben. Vielleicht haben wir uns ein Gefühl von Dankbarkeit erhalten, auch wenn wir genug zu essen haben. Wir wissen, dass menschliche Arbeit nötig ist, aber wir wissen auch, dass wir abhängig geblieben sind, z.B. davon, dass uns gedeihliches Wetter geschenkt wird.
Und nun ertönt als letzter Schrei die Parole: Essen aus dem Genlabor!
Für manche Zeitgenossen ist das ein
Jubelruf: Endlich können wir unsere Nahrungsmittel maßgeschneidert verändern und
in beliebiger Menge produzieren - Krankheiten und Schädlingen zum Trotz!
Manche erleben den Ruf aber auch als Bedrohung: Welche Neben-
und Folgewirkungen für Mensch und Natur mag es haben, wenn wir so tief und
einschneidend in Lebensprozesse eingreifen?
Gentechnische Methoden in der Erzeugung unserer Nahrungsmittel
– das Thema erfreut sich seit Jahren großer Aufmerksamkeit. Angesichts
der Mitteilungen in den Medien kommt Aufregung auf, manchmal auch gereizte
Stimmung und Streit.
Bedeutet die Nutzung der Gentechnik unverzichtbaren
Fortschritt – oder werden wir zu Versuchskaninchen einer Technik, die wir
gar nicht brauchen?
Zeitungsmeldungen:
Gentomaten erstmals auf dem
US-Markt
Keine Gentechnik auf Kirchenland
2. Die Gentechnik hält im Alltag Einzug
Längst haben wir alle praktische Erfahrungen mit
gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln gemacht. Der „Butterfinger“
von Nestlé war (Ende der 1990er Jahre) das erste Produkt auf dem deutschen
Markt, das nicht nur gentechnisch veränderte Bestandteile enthielt, sondern bei
dem diese Tatsache auch (gleich in drei Sprachen) auf der Verpackung mitgeteilt
wurde. Oder denken wir an die Unruhe, die nach 1996 in sächsischen Dörfern
aufkam, als Gentechnik nicht mehr etwas Fremdes, Neues, ganz weit weg war
– nun blühte gleich hinter dem eigenen Gartenzaun auf Versuchsfeldern
Raps mit gentechnisch veränderten Eigenschaften.
Seit den 1990er Jahren hat sich ein Markt für
Agro-Biotechnologie entwickelt, der seine Produkte in ständig steigendem Umfang
in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelbranche platzieren konnte.
Farmer – vor allem in den USA, Argentinien, Kanada und China - säen in
immer größerem Umfang neue Sorten von Soja, Mais, Baumwolle und Raps auf ihren
Feldern aus. Die weltweit mit gentechnisch veränderten Pflanzen bestellte
Ackerfläche nahm von 2 Millionen Hektar im Jahr 1996 auf 134 Millionen Hektar
im Jahr 2009 zu.
Der rasche weltweite
Anstieg des Anbaus transgener Pflanzen lässt vermuten, dass die Landwirte von
der Anwendung der Technologie wirtschaftlich profitieren
(Deutsche Forschungsgemeinschaft: Grüne Gentechnik, Wiley-Verlag Weinheim,
2010, S.72)

(in Millionen Hektar; zum
Vergleich: 134 Mill. ha entsprechen etwa 10% der weltweiten Ackerfläche)
|
Bundesland |
Anbaufläche
|
Anbaufläche
in Prozent |
|
Brandenburg |
2.150 |
58 |
|
Mecklenburg- |
746 |
19 |
|
Sachsen |
591 |
16 |
|
Sachsen-Anhalt |
202 |
5 |
|
Zwischensumme |
3.689 |
99 |
|
Deutschland gesamt |
3.730 |
100 |
|
|
||
|
|
Hektar |
Prozent |
|
Ackerfläche in Deutschland |
13.000.000 |
100,00 |
|
davon gentechnisch |
3.730 |
0,03 |
Für die Anwendung der Gentechnik im Nahrungssektor gibt es
folgende grundsätzliche Möglichkeiten:
„NOVEL FOOD“, neuartige Nahrungsmittel
Anwendung gentechnischer Methoden in der Erzeugung und Aufbereitung von
Nahrungsmitteln
|
Anwendungs- |
Direkte Erbgutveränderungen |
gentechnisch veränderte Mikroorganismen |
gentechnisch veränderte Mikroorganismen (liefern im Bioreaktor Hilfs- und Zusatzstoffe für die
Nahrungsveredlung, z.B. Enzyme, Aromastoffe, Vitamine) |
gentechnische Methoden werden zur Untersuchung und Überwachung
von Lebensmitteln eingesetzt |
|
Beispiele |
Pflanzen und Tiere mit „neuen“, zusätzlichen
Eigenschaften |
Fermentationsprozesse |
Stoffe, die in der Aufbereitung von Nahrungsmitteln genutzt
werden (z.B. Herstellung von Sirup, Fruchtsaft, Schinken, Wein) |
z.B. Prüfung auf Keime und Krankheitserreger, Kontrolle
gentechnisch veränderter Bestandteile und „Verunreinigungen“ |
|
sind
gentechnisch veränderte Bestandteile in den Nahrungsmitteln enthalten
? |
JA |
JA |
NEIN |
NEIN |
Nicht immer muss der Verbraucher direkt in Kontakt mit gentechnisch
verändertem Erbmaterial kommen. Wenn Pflanzen und Nutztieren neue
Eigenschaften übertragen wurden, dann sind (zumindest bei rohem Verzehr) die
gentechnisch veränderten Zellen auch in den Nahrungsmitteln enthalten. Auch
wenn z.B. gentechnisch veränderte Milchsäurebakterien Milch zu Joghurt
vergären, sind im Endprodukt lebende Mikroorganismen mit verändertem Erbgut
enthalten. Anders ist das, wenn man das Erbgut von Bakterien oder Hefen
gentechnisch verändert, damit sie besonders effektiv bestimmte Substanzen
herstellen, die in der Aufbereitung von Nahrungsmitteln benötigt werden. Diese
Organismen leben in einem Bioreaktor und werden nach einiger Zeit abgetötet,
um aus ihren Zellen die gewünschten Stoffe zu gewinnen – in den
gereinigten Substanzen ist keine gentechnisch veränderte Erbsubstanz mehr enthalten
oder nachweisbar. Der Einsatz gentechnischer Methoden in der
Lebensmittelüberwachung macht es heute möglich, z.B. Krankheitserreger viel
früher als bisher zu identifizieren, ist aber auch notwendig geworden, um
gentechnische Veränderungen in Nahrungsmittelbestandteilen überhaupt
nachweisen zu können.
Wir wollen uns im weiteren einigen konkreten Anwendungen
zuwenden.
Dabei ist anzumerken, dass neben der Herstellung von
Zusatzstoffen in der Lebensmittelindustrie (Kap.3) die Gentechnik bisher
kommerziell in größerem Umfang nur bei der Veränderung des Erbgutes von
Pflanzen genutzt wird (Kap.6).
3. Herstellung von Hilfs- und Zusatzstoffen
in der Lebensmittelindustrie
Es mag überraschend sein, aber bei der Herstellung von
Enzymen, Aromastoffen, Vitaminen usw. ist der Einsatz von Gentechnik seit
Jahren selbstverständlich. Schon im Jahre 2000 wurde für Deutschland geschätzt,
dass 80% aller eingesetzten Enzyme gentechnisch hergestellt waren.
Als Zusatzstoffe
werden Stoffe bezeichnet, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um deren
Nutzbarkeit, Haltbarkeit, Ansehnlichkeit oder Stabilität zu verbessern. Das
trifft beispielsweise auf Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel,
Emulgatoren oder Stabilisatoren zu.
Zusatzstoffe werden
konventionell aus Pflanzen, Mikroorganismen oder Tieren extrahiert und dann
gereinigt, oder sie werden chemisch synthetisiert.
Effizienter und kostengünstiger
lässt sich die Produktion von Zusatzstoffen oft durch den Einsatz gentechnisch
veränderter Bakterien, Pilze oder Hefen gestalten.
Beispiel: Herstellung von Labferment für die Herstellung von Hartkäse
Früher erfolgte das
„Dicklegen“ der Milch, der erste Schritt der Gerinnungsprozesse in
der Käseherstellung, indem man das natürliche Labferment nutzte, das nur in
Kälber-Mägen vorkommt (es dient den Kälbern bei der Verdauung der mütterlichen
Milch). Das natürliche Labferment wurde aus den Mägen neugeborener geschlachteter
Kälber gewonnen. Die so zur Verfügung stehende Menge war schon vor 30 Jahren
nicht mehr ausreichend (man müsste heute weltweit jährlich etwa 70 Millionen
Kälber schlachten). Anfangs wurden als Ersatz Enzyme verwendet, die der Substanz
aus dem Kälbermagen ähneln und die durch mikrobielle Prozesse gewonnen wurden.
Im Jahr 1980 gelang es, im Labor das GEN zu isolieren, das im Kälbermagen
aktiv ist und das Labferment produziert. Wenig später gelang die gentechnische Produktion
der Substanz mit Hilfe von Mikroorganismen: ein Darmbakterium, ein Hefepilz
und ein Schimmelpilz werden inzwischen industriell eingesetzt.
Das nebenstehende Bild soll das Vorgehen skizzieren.
Zunächst wird (rechte Seite oben) aus einem Kälbermagen eine Zelle entnommen.
In ihrem Zellkern befindet sich das komplette Erbgut dieses Tieres – in
„chemischer Schrift“ sind auf einem langen Molekülfaden alle
„Bauanleitungen“ aneinandergefügt, die festlegen, wie der Körper
dieses Lebewesens aufgebaut ist und wie sein Stoffwechsel funktioniert. Im
Reagenzglas wird die Wand des Zellkerns zerstört, und das Erbmolekül (DNS)
wird freigesetzt. Inzwischen wissen Biologen, an welcher Stelle in der Erbsubstanz
sich der gesuchte Bauplan befindet, der die Information zur Herstellung von
Labferment enthält. Um den Bauplan zu isolieren, werden chemische
„Scheren“ eingesetzt, Enzyme, die in der Lage sind, die
Erbsubstanz an ganz bestimmten Stellen aufzutrennen. Einer der dabei
entstehenden „Schnipsel“ enthält die gesuchte Information. Nun
wird ein Organismus benötigt, der mit Hilfe dieser Bauanleitung den gewünschten
Stoff herstellt. Im dargestellten Fall wird eine Bakterie genutzt (ab hier
siehe Abbildung linke Spalte). Sie enthält einen Teil ihres Erbgutes in Form
kleiner, übersichtlicher Molekülringe. Ein solcher Ring („Plasmid“)
wird aus der Bakterienzelle entfernt und im Reagenzglas
„aufgeschnitten“. Dazu nutzt man das gleiche Enzym, mit dem schon
das Labferment-Gen ausgeschnitten wurde. Dass man die gleiche
„Schere“ einsetzt, hat den Effekt, dass Schnittstellen entstehen,
die genau gleich aussehen. Sie passen wie in einem perfekten Puzzle ideal
zueinander. Das nutzt man nun, indem in die offene Stelle des
Bakterien-Plasmids passgenau der Erbgutschnipsel mit dem Bauplan für
Labferment eingesetzt wird. Die Enden werden biochemisch verklebt, und der
durch zusätzliches Erbgut ergänzte Plasmidring wird in eine Bakterienzelle
der gleichen Art eingesetzt. Diese gibt bei jeder Zellteilung das neue Erbgut
an ihre Nachkommen weiter. Die Bakterien werden in einen Bioreaktor
eingebracht. Und ihrem Stoffwechsel stellen sie nun sehr effektiv einen Stoff
her, den sie selbst nicht benötigen: Labferment. Die Bakterienzellen werden
abgetötet, und nach einem Reinigungsprozess steht Labferment zur Verfügung -
chemisch rein, wie es sonst nur in Kälbermägen vorkommt, und in jeder gewünschten
Menge. Die Gentechnik spielt bei dieser Anwendung nur im (geschlossenen)
Herstellungsprozess eine Rolle, Reste der Mikroorganismen oder ihrer Erbanlagen
sind im Endprodukt Käse nicht zu finden.
In den USA ist gentechnisch hergestelltes Chymosin seit 1990 zugelassen. Inzwischen werden mehr als 70 % des amerikanischen Käses damit produziert. In der EU ist die Verwendung in allen Mitgliedsstaaten außer Frankreich und Österreich erlaubt und wurde z.B. in Großbritannien, Portugal, Irland und Dänemark verwendet. Seit 1997 ist das gentechnisch hergestellte Labferment („rekombinantes Chymosin“) auch in Deutschland grundsätzlich zugelassen. Ob es seitdem auch eingesetzt wurde, ist nicht klar, aber Importkäse ist sicher in manchen Fällen mit Hilfe solchen Chymosins gereift. Der Einsatz von gentechnisch hergestelltem Chymosin müsste nach der neuen Richtlinie der EU zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf der Käseverpackung nicht deklariert werden (siehe Anhang).
Am Beispiel der
gentechnischen Herstellung von artfremden Eiweißen durch Bakterien (hier
Labferment, das „natürlicherweise“ nur im Organismus von Rindern
produziert wird) werden die atemberaubenden Möglichkeiten der neuen Techniken
deutlich. In der Natur ist der Austausch von Erbgut über Artgrenzen hinweg
kaum möglich. Diese Barrieren existieren jetzt praktisch nicht mehr. Biologisch
betrachtet können Lebewesen nicht weiter voneinander entfernt sein als
Bakterien und Säugetiere. Und doch – das Labferment-Beispiel zeigt es
– ist es möglich, eine einzelne Erbinformation, die nur in gesunden
tierischen Zellen vorkommt, erfolgreich auf Bakterienzellen zu übertragen, und
sie vollführt dort die gleiche Funktion. Man kann demnach versuchen, jede
Erbeigenschaft, die in irgendeinem Lebewesen auf dieser Welt vorkommt und uns
nützlich erscheint, in das Erbgut von völlig anderen Organismen einzubauen,
also z.B. von Bakterien auf Maispflanzen oder von Fischen auf Tomaten zu übertragen.
Die Anwendung der
Gentechnik zur Herstellung von Medikamenten (z.B. von Humaninsulin für die
medikamentöse Behandlung der Zuckerkrankheit) ist inzwischen in unserer
Gesellschaft weithin akzeptiert. Diese Akzeptanz scheint auch für die
Herstellung von Substanzen zu gelten, die für die Nahrungsmittelherstellung
benötigt werden und deren Herstellung mit Hilfe gentechnisch veränderter
Mikroorganismen in Bioreaktoren der chemischen Industrie stattfindet. Dass in
diesen Anwendungsfällen kaum kritisch über den Einsatz der Gentechnik
diskutiert wird, könnte unter anderem zwei Gründe haben: Der Prozess findet
hier in geschlossenen Systemen statt. Die Mikroorganismen mit den veränderten Eigenschaften
sind außerhalb des Bioreaktors nicht lebensfähig und können sich daher in der
natürlichen Umwelt nicht ausbreiten. Die veränderten Gene spielen nur im
Produktionsprozess eine Rolle und sind in den Endprodukten (Lebensmittel für
den menschlichen Verzehr) nicht mehr enthalten.
Solche Anwendungen sind bisher relativ selten. Einige Beispiele
seien genannt:
·
In Großbritannien ist ein Bier auf dem Markt, bei dem
gentechnisch veränderte Hefen eine vollständigere Umsetzung der Kohlenhydrate
zu Alkohol bewirken und gleichzeitig die Trübstoffe beseitigen.
·
Die Holsten-Brauerei besaß ein
Patent auf eine anderweitig veränderte „Turbohefe“, die einen
besonders effektiv ablaufenden Gärprozess für die Herstellung alkoholfreien
Bieres bewirkt; das Produkt kam aber nicht auf den Markt.
·
In Dänemark und den USA werden gentechnisch
veränderte Schimmelpilze in der Käseproduktion eingesetzt.
·
Es gibt auch Gentech-Starterkulturen für
Joghurt.
Da bei solchen Anwendungen gentechnisch veränderte
Mikroorganismen und ihr Erbgut auch in den Produkten enthalten sind, der
Verbraucher also direkt mit ihnen konfrontiert wird, sind hier zusätzliche
Prüfungen zu fordern (Sicherheit – können sich solche Organismen
unkontrolliert ausbreiten? Verträglichkeit – gibt es Risiken für den
Verbraucher bei der Aufnahme und Verdauung solcher Nahrungsmittel?).
5. Gentechnik in der Anwendung bei Tieren
Herstellung von Rinderwachstumshormon durch Mikroorganismen
In den USA werden seit 1994 Rinder mit Wachstumshormonen
gespritzt. Dabei wird in der Regel so genanntes rBST (recombinant bovine somatropin
= gentechnisch hergestelltes Rinder-Wachstumshormon) eingesetzt. Der Stoff wird
den Tieren (10% aller Rinder; jede dritte Milchkuh) aller zwei Wochen gespritzt
und steigert Futterverwertung und Milchleistung um bis zu 20%, wobei allerdings
zusätzlich ein spezielles Kraftfutter notwendig ist. In Deutschland und der EU
ist das Spritzen solcher Hormone verboten. Zum einen ist die Wirkung der
Hormone, von denen Rückstände auch in Fleisch und Milch gefunden werden, auf
den Menschen umstritten (Krebsverdacht), und zum zweiten wird auf die nicht
artgerechte Tierhaltung hingewiesen (häufig tritt bei den behandelten Rindern
Mastidis, eine Euterentzündung, auf).
Das Wachstumshormon wird nach einem
sehr ähnlichen Verfahren hergestellt, wie es in Kapitel 3. für das Labferment
dargestellt wurde. Nur wird hier aus dem Erbgut von Rinderzellen das Gen
isoliert, das für die Produktion von Wachstumshormon „zuständig“
ist, auf dem geschilderten Weg in Bakterienzellen übertragen, und die Bakterien
produzieren im Bioreaktor rBST. Die Substanz, die nach Abtöten der Bakterien
gewonnen und gereinigt wird, ist ein naturidentisches Produkt, stimmt also in
seinen chemischen Eigenschaften zu 100% mit dem Wachstumshormon überein, das
auch von Natur aus in Rinderzellen produziert wird.
Direkte Veränderung des Erbgutes von Tieren
In den 1990er Jahren wurde mehrmals berichtet, dass es
erfolgreich gelungen war, Schweine durch gentechnische Eingriffe so zu verändern,
dass ihre eigenen Zellen vermehrt Wachstumshormon produzierten. Ein Verfahren
arbeitet so: Aus der Erbsubstanz von Schweinen (man hat aber erfolgreich auch
mit dem Erbgut anderer Lebewesen, auch dem des Menschen (!) gearbeitet) wird
das Gen für die Herstellung von Wachstumshormon gewonnen. Man stellt durch
gentechnische Verfahren davon Tausende von Kopien her. Nun wird zunächst im Labor
eine künstliche Befruchtung eingeleitet: Ei- und Samenzellen von Schweinen
werden zusammengegeben. Eine Samenzelle dringt in die Eizelle ein. Die
Zellkerne der Ei- und der Samenzelle liegen zunächst einige Stunden nebeneinander,
ohne dass ihr Erbgut miteinander verschmilzt („Vorkernstadium“).
Genau in dieser Phase wird versucht, das zusätzliche Erbgut (hier: weitere
Exemplare des „Bauplans“ für die Herstellung von Wachstumshormon)
in einen der „Vorkerne“ zu „schmuggeln“. Es steht also
nur ein relativ schmales „Zeitfenster“ zur Verfügung. Einige
Hundert Kopien des einzuführenden Gens werden mit Hilfe einer feinen hohlen
Glasnadel in den männlichen Vorkern eingespritzt
(„Mikroinjektion“). Die Hoffnung ist, dass dieses zusätzlich eingebrachte
Erbgut bei der anschließenden Verschmelzung der beiden Zellkerne mit in den
Gesamtbestand eingebaut, bei Zellteilungen vervielfältigt und weitergegeben
wird, folglich in jeder Zelle des sich entwickelnden Embryos enthalten ist und
dort wirksam wird.
Obwohl diese Methode schon länger bei Schafen, Rindern und
Schweinen eingesetzt wird, ist die Erfolgsrate noch immer gering: sie liegt
zwischen 0,1 und 5%. Außerdem lässt sich nicht steuern, wie viele der
eingebrachten „Baupläne“ integriert werden, und an welcher Stelle
der Einbau in das vorhandene Erbgut erfolgt. Eine „Überdosis“
(bewirkt durch den Einbau mehrerer Exemplare eines Gens) kann den Stoffwechsel
der Zelle aus dem Gleichgewicht bringen. Am Ort des Einbaus kann ein Einfluss
auf benachbarte Gene erfolgen, es können aber auch bisher funktionsfähige Gene
durch das Einfügen zusätzlicher Erbsubstanz „zerschnitten“ und unwirksam
gemacht werden. In vielen Fällen bleiben die übertragenen Gene auch nicht auf
Dauer aktiv.
In jüngerer Zeit wird über andere Methoden der Genübertragung berichtet, die erfolgreicher sein könnten, z.B. durch Nutzung bestimmter Viren als „Gen-Taxis“, die auf dem Weg der Infektion zusätzliche Gene in tierische Zellkerne übertragen.
Selbst wo die Genübertragung grundsätzlich gelingt, sind
immer wieder Probleme beobachtet worden. Die Tiere zeigen oft ein krankhaftes
Erscheinungsbild. So wiesen Schweine zwar die gewünschte Gewichtszunahme auf,
aber das Skelett wuchs nicht proportional mit und die Füße konnten den Körper
kaum tragen. Bei Rindern kam es zu Euterentzündungen und Huferkrankungen.
Erfolgreich war die Übertragung von Genen für die Produktion von zusätzlichem Wachstumshormon auch bei Lachsen: Im Alter von 14 Monaten waren die genmanipulierten Lachse im Extremfall 37mal schwerer als ihre normal gezüchteten Artgenossen. In den USA ist eine Genehmigung für die kommerzielle Züchtung und Nutzung solcher Fische bisher daran gescheitert, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie aus den Halte-Käfigen in die Weltmeere entweichen und ihr Erbgut (unkontrolliert und nicht rückholbar) an natürliche Artgenossen weitergeben könnten.
Es sind auch Tiere mit medizinischen Zielstellungen
genetisch „umprogrammiert“ worden. Dabei wird ihr Erbgut bereits
im Stadium des Embryos so verändert, dass es zusätzlich den
„Bauplan“ für einen Stoff enthält, der eigentlich nur in
menschlichen Zellen vorkommt. Durch weitere gentechnische Eingriffe wird
bewirkt, dass dieses Gen nur in bestimmten Zellen „angeschaltet“
wird und das gewünschte Eiweiß nur dort produziert wird. Bevorzugt orientiert
man sich auf Zellen in den Milchdrüsen, sodass die gewünschten Produkte
zusammen mit der Milch „abgemolken“ werden können. Ein wichtiges
Ziel ist die Herstellung von Eiweißstoffen, die als Medikament eingesetzt
werden können. So produziert z.B. das Schaf „Tracy“ in seiner
Milch das Medikament Alpha-1-Antitrypsin (35 Gramm in jedem Liter), das zur
Behandlung einer Reihe von erblich bedingten Lungenkrankheiten beim Menschen
genutzt werden könnte. Hier eröffnen sich sowohl neue Therapiemöglichkeiten
als auch große Märkte („Tracy“ ist immerhin für 30 Millionen DM
verkauft worden).
Nach der gleichen Methode versucht man auch, über die Milch genveränderter Tiere andere Substanzen zu gewinnen, z.B. das Material, aus dem Spinnenfäden bestehen, und das als „Biostahl“ eingesetzt werden soll.
In der Medizin wird auch daran gearbeitet, vielleicht eines
Tages Tiere als Organspender für den Menschen zu nutzen
(„Xeno-Transplanation“; xenos = fremd). Schweine bieten sich dabei
(wegen ihrer Größe, ihres schnellen Wachstums und spezieller
Stoffwechselmerkmale) besonders an. Tierische Organe würden aber unter normalen
Bedingungen sehr schnell vom menschlichen Organismus abgestoßen werden. Um die
Immunabwehr des Menschen zu „überlisten“, werden per Gentechnik
die Schweinezellen so verändert, dass der menschliche Körper sie nicht mehr als
„fremd“ erkennt. Erste Versuche der Organübertragung von
genveränderten Schweinen auf Menschen scheitern derzeit noch an der ungeklärten
Frage, ob nicht in den übertragenen Organen Krankheitserreger
„schlummern“ könnten, die zwar für Tiere ungefährlich sind, sich
aber beim Menschen in unerwarteter und gefährlicher Weise
„entfalten“ könnten.
Zur Abrundung sei noch erwähnt, dass das KLONEN von
Tieren keine „echte“ Gentechnik darstellt. Bei dieser Technik
werden einem bereits vorhandenen Tier Körperzellen entnommen. Der Zellkern der
Körperzelle wird in eine Eizelle eingebracht, deren eigenes Erbgut entfernt
wurde. In der Umgebung der Eizelle durchläuft die Körperzelle gewissermaßen
einen „Jungbrunnnen“ mit dem Ergebnis, dass durch Zellteilung ein
Embryo entsteht und sich zu einem Lebewesen entwickelt, das ein „verspäteter
Zwilling“, eine genetische Kopie des Spendertieres ist. Mit dieser Technik
wäre es möglich, seltene „Glücksfälle“ von Tieren, die erfolgreich
genetisch verändert wurden (wie z.B. das medikamenten-liefernde Schaf
„Tracy“), dutzend- und hundertweise zu „kopieren“. In
Japan wird derzeit auch über eine Zulassung des Klonens im Ernährungsbereich
diskutiert: Es gibt Rinder mit einem ganz besonderen Fleisch
(rot-weiß-marmoriert), das bei Feinschmeckern sehr begehrt ist und für das
Phantasie-Preise bezahlt werden. Solche Rinder sollen in Zukunft durch
Klon-Techniken preisgünstiger angeboten werden können.
Als Fazit soll festgehalten werden, dass bisher die Nutzung
von „transgenen“ Tieren bisher nicht in wesentlichem Umfang
kommerziell genutzt wird und kaum Einzug in den Alltag gehalten hat.
6. Gentechnik in der Anwendung an Pflanzen
Bei Pflanzen und daraus hergestellten Nahrungsmitteln hat
der Einsatz gentechnischer Methoden bisher die weiteste Verbreitung gefunden.
Gentechnisch veränderte Pflanzen (vor allem Soja, Mais, Baumwolle, Raps) wurden
weltweit (vor allem in 6 Ländern: USA, Kanada, Argentinien, Brasilien, China
und Südafrika) im Jahre 2004 auf einer Fläche von 81 Millionen Hektar angebaut.
Zum Vergleich: Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche der Bundesrepublik
Deutschland umfasst 17 Millionen Hektar; nach den Kriterien des ökologischen
Landbaus werden weltweit etwa 22 Millionen Hektar bewirtschaftet.
einige Ziele beim Einsatz
gentechnischer Methoden in der Pflanzenzüchtung
+ Ertragsteigerung
+
Qualitätsverbesserung
(z.B. Zusammensetzung der Nährstoffe,
Stärkegehalt, Haltbarkeit -
Hintergrund: Verbraucherwünsche oder
Fragen der industriellen Verwertbarkeit)
+ verminderte Anfälligkeit
gegen Krankheiten und Schädlinge
+ verbesserte Anpassung an
Umweltfaktoren
(Kälte, Hitze, Wassermangel, salzige
Böden)
+ verbesserte
Anbaueigenschaften
(Widerstandsfähigkeit gegen Herbizide,
Stickstoffbindung aus der Luft,
Bildung von Giftstoffen gegen
Fraßschädlinge)
Ende der 1990er Jahre kam in
einigen Tankstellen- und Supermarkt-Ketten in Deutschland der
„Butterfinger“ in die Regale. Dieser Erdnussbutterriegel war
– wie gleich in drei Sprachen auf der Verpackung mitgeteilt wurde –
„aus genetisch verändertem Mais hergestellt“. Er war damit nicht
nur „ordentlich“ gekennzeichnet, sondern wurde vom Nahrungsmittelkonzern
Nestlé auch offensiv auf den deutschen Markt gebracht (auch als Test für das
Verbraucher-Verhalten).
Die Art und Weise, wie hier der verwendete Mais gentechnisch
verändert worden war, stellt bis heute die wichtigste Anwendung der Gentechnik
an Nutzpflanzen dar. Im Jahre 2002 trugen 83% aller gentechnisch veränderten
Pflanzen, die weltweit angebaut wurden, eine Veränderung mit der gleichen
Zielstellung in ihrem Erbgut.
Herbizidresistenz
Diese Pflanzen sind „resistent“ gegen
„Totalherbizide“. „Herbizide“ sind nüchtern übersetzt
„Pflanzentöter“, und bei „Totalherbiziden“
unterstreicht die Angabe „total“, dass diese Mittel zuverlässig
alle Pflanzen töten (sollen), die grüne Blätter haben (diese Mittel wirken nur
durch Aufnahme über Blätter). Seit über 20 Jahren setzen Landwirte solche
Mittel ein, um ihre Felder unkrautfrei zu bekommen. Lange Zeit gab es für sie
nur die Möglichkeit, die konkurrierenden Wildkräuter auf dem Acker durch
mechanische Bekämpfung oder Fruchtwechsel in Schach zu halten (das sind heute
noch die Methoden im „biologischen Anbau“). Der Nachteil beim
Einsatz solcher Spritzmittel liegt auf der Hand: der Landwirt kann
Totalherbizide nicht mehr einsetzen, wenn auf seinem Acker die Nutzpflanzen
aufgegangen sind – der „chemische Kampfstoff“ würde auch sie
vernichten. Nun aber bietet die chemische Industrie seit einigen Jahren
Saatgut für Pflanzen an, die mit Hilfe von Gentechnik widerstandsfähig (= resistent)
gemacht wurden gegen die verwendeten Pflanzengifte. Der Farmer kann gegen die
Unkräuter also auch dann noch spritzen, wenn die Nutzpflanzen schon dazwischen
wachsen – sie überleben nun die Giftdusche. Die Eigenschaft, das Gen, das
die Pflanzen mit diesem Schutzmechanismus ausstattet, wurde in Bodenbakterien
entdeckt, dort isoliert und in Pflanzenzellen übertragen.
Insektenresistenz
Eine zweite, inzwischen ebenfalls kommerziell genutzte
Eigenschaft, die mit Hilfe gentechnischer Methoden auf Pflanzen übertragen
wurde, ist die Fähigkeit, Fraßinsekten durch ein „eingebautes“ Gift
abzuwehren. Der Giftstoff stammt von dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis
(Bt). Das Gift ist schon seit mehr als 30 Jahren als natürlich gewonnenes
Spritzmittel gegen Schadinsekten im Einsatz. Jetzt aber wird das Gen, das im
Bakterium die Herstellung der giftigen Substanz bewirkt, gezielt in
Pflanzenzellen übertragen. Wenn ein Schadinsekt an der gentechnisch veränderten
Pflanze zu fressen beginnt, wird der Giftstoff von der Pflanze selbst
produziert und tötet das Insekt. Es gibt inzwischen mehr als 100 verschiedene
Bt-Toxine, die jeweils spezifisch gegen eine Insektenart wirken.
Einige Methoden der gentechnischen Übertragung von neuen
Eigenschaften in Pflanzenzellen werden im Anhang dargestellt.
7. Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel - Chancen oder Gefahren?
Am Beispiel gentechnisch veränderter Pflanzen soll –
auch wegen der praktischen Bedeutung durch ihren breiten Einsatz –
einigen grundsätzlichen Fragen näher nachgegangen werden.
Was bedeuten solche gentechnischen Eingriffe in das Erbgut
von Pflanzen? Tun sich hier neue Chancen auf, um die Ernährungssituation der
Menschheit zu verbessern, vollwertigere Nahrungsmittel mit neuen Inhaltsstoffen
herzustellen oder für die Landwirte bessere Produktionsbedingungen zu
realisieren? Oder überwiegen die Risiken und Gefahren, etwa durch
unkontrollierte Ausbreitung der neuen Eigenschaften in der Natur oder durch
gesundheitliche Auswirkungen auf den Verbraucher?
Allgemeingültige Antworten sind nicht einfach zu finden. Man
sollte genauer fragen: Wem nützt die Anwendung der Gentechnik im konkreten
Fall?
Bei herbizidresistenten
Nutzpflanzen hat einen finanziellen Nutzen zweifellos der Chemiekonzern, der
das unkrautvernichtende Herbizid und das dazu passend maßgeschneiderte Saatgut
für resistente Pflanzen quasi im Doppelpack anbietet. Das eine funktioniert nur
zusammen mit dem anderen (und beides wird nur zusammen verkauft und ist zudem
patentiert).
Die Landwirte könnten hier in neue Abhängigkeiten geraten
(sie dürften z.B. nicht mehr selbst mit gekauftem Saatgut züchten oder nach der
Ernte einen Teil der Früchte als Saatgut fürs nächste Jahr zurücklegen). Ob der
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sich für die Landwirte auszahlt, ist
umstritten. Es gibt Berichte, wonach Farmer trotz des erhöhten Aufwands für
teure Spritzmittel und Saatgut Nettogewinne erzielen konnten (stabile hohe
Erträge, verminderter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln). In der Praxis aber
scheinen die Fälle zu überwiegen, in denen die versprochenen Vorteile für die
Farmer nicht eintraten (keine höheren Erträge und kein verringerter Aufwand,
weil Unkräuter sich als widerstandsfähig erwiesen oder andere Schädlinge
auftraten, gegen die zusätzlich gespritzt werden musste).
Aus der Sicht des Normalverbrauchers ist diese konkrete
Anwendung der Gentechnik schlicht nicht not-wendig. In Mitteleuropa und
Nordamerika besteht keine Notsituation in Bezug auf die ausreichende Versorgung
der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Bereits mit herkömmlichen Anbaumethoden
werden Überschüsse erzeugt (die Bewirtschaftung von „Milchseen“,
„Butterbergen“ und überfüllten Kühlhäusern für Fleisch verursacht
in EU-Europa einen erheblichen Aufwand). Der Verbraucher erkennt keinen
unmittelbaren Nutzen für sich in dieser Anwendung der Gentechnik: seine
Nahrungsmittel werden dadurch nicht billiger (auf absehbare Zeit verspricht
das niemand), sie werden auch nicht vollwertiger (enthalten also keine
zusätzlichen Bestandteile wie etwa Vitamine oder cholesterinsenkende Mittel).
Im Gegensatz sehen Verbraucher aber die Gefahr, dass in Zukunft ohne Bedenken
in noch größeren Mengen Pflanzenschutzmittel auf den Feldern eingesetzt werden
könnten, mit weiteren schädlichen Auswirkungen auf die Artenvielfalt der
natürlichen Ökosysteme, und mit der Gefahr von Rückständen in Nahrungsmitteln
und im Trinkwasser.
Kein erkennbarer Nutzen also für den Verbraucher –
aber was bleibt, sind „Restrisiken“, die alle gemeinsam tragen, und
deren Bedeutung und mögliches Ausmaß noch nicht geklärt sind:
Was bedeutet es, wenn sich die neuen Eigenschaften
unerwünscht ausbreiten? So können z.B. über Pollenflug oder Bestäubung
Nachbarfelder betroffen sein, auf denen nun Produkte mit gentechnischen
Veränderungen geerntet werden, obwohl das gar nicht gewollt war
(Kennzeichnung, Haftungsregelungen?). Es könnte aber auch eine Übertragung der
neuen Eigenschaften auf biologisch verwandte Wildpflanzen erfolgen – die
Eigenschaft, besonders wenn sie in der freien Natur einen Überlebensvorteil
bedeutet, wäre dann kaum noch „rückholbar“.
Und was Verbraucher vor allem interessiert: Was bedeutet das
für meine eigene Gesundheit, wenn in Nahrungsmitteln neue Bestandteile
enthalten sind?
Drohen gesundheitliche
Gefahren beim Verzehr gentechnisch veränderter Nahrungsmittel?
Diese Frage ist derzeit nicht eindeutig zu beantworten. Auf
der einen Seite ist deutlich festzustellen, dass bisher große Katastrophen, die
gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln zuzuordnen wären, weltweit nicht
aufgetreten sind (etwa Todesfälle, Vergiftungen oder Missbildungen bei
Kindern). Das muss und kann aber kein Grund für Sorglosigkeit sein. Zum einen
ist der Zeitraum, in dem der „Großversuch Gentechnik“ läuft, noch
viel zu kurz, um schon endgültig Entwarnung geben zu können – erst
später auftretende oder chronische Folgewirkungen lassen sich derzeit nicht abschätzen.
Und zum Zweiten gibt es begründeten Anlass, weiterhin auf der Klärung von
Fragen zu bestehen, die noch nicht zufriedenstellend beantwortet sind. Einige
dieser Risiken listete das US-amerikanische Bundesgesundheitsamt in den 1990er
Jahren auf:
Mögliche Gefährdungen durch den Verzehr gentechnisch veränderter Nutzpflanzen
+ Veränderungen in der
Verträglichkeit und Verdaulichkeit
+ mögliche Bildung neuer,
unbekannter Inhaltsstoffe
+ Beeinflussung der Wirkung
von Antibiotika in Medikamenten
+ Bildung von
Eiweißstoffen, die Allergien auslösen können
(nach: Gentechnik –
was ist das? Umweltministerium Wiesbaden 1995, S.19)
Man beachte: es wird von möglichen Gefährdungen
gesprochen, es geht um die Klärung von mehr oder weniger deutlichen
Fragezeichen!
Klar ist: alle „fremden“,
„künstlich“ eingebrachten Gene kommen aus der Natur (z.B. wurden
die Resistenzgene gegen die Wirkung von Herbiziden in Bodenbakterien gefunden).
Es sind also keine vom Menschen neu konstruierten Gene. Aber sie wirken in
einer neuen Umgebung. Wenn in eine Pflanzenzelle ein artfremdes Gen eingebaut
wurde, stellt diese Zelle im Normalfall einen neuen Eiweißstoff her, der bisher
in dieser Pflanze nicht vorkam – unser Körper muss versuchen, damit
klarzukommen, und das kann zu Veränderungen in der Verträglichkeit und
Verdaulichkeit von Nahrungsmitteln führen.
Im Normalfall (in der Natur) ist es leider nicht so einfach,
dass ein Gen allein zuständig ist für die Herstellung nur eines ganz bestimmten
Eiweißes. Es kann sein, dass das übertragene Gen nicht nur die
„Botschaft“ enthält, wegen der es ausgewählt wurde, sondern dass
mit ihm auch der Bauplan für eine (oder mehrere) weitere Eigenschaft in die
Pflanzenzelle übertragen wurde. Dann wird dort ein weiteres Eiweiß
produziert, mit dem niemand gerechnet hatte, dessen (Neben-)Wirkungen auf
den Organismus also gar nicht im Blick waren!
Was hat die Wirkung von Antibiotika mit Gen-Pflanzen
zu tun? In der Züchtung von gentechnisch veränderten Pflanzen sind in der
Vergangenheit oft (zusätzlich zu der eigentlich gewünschten neuen Eigenschaft)
auch Gene „eingebaut“ worden, die die Pflanzenzellen
widerstandsfähig machen gegen die Wirkung von Antibiotika. Diese Eigenschaft
wird später auf dem Acker nicht benötigt, hilft aber im Labor: Man möchte im
Labor auf einfache Weise feststellen, bei welchen Zellen die neuen
Eigenschaften wirklich in das Erbgut eingebaut wurden. Dazu bringt man die
gentechnisch bearbeiteten Pflanzenzellen in Kontakt mit einem Antibiotikum
– dabei überleben nur die „gelungenen“ Exemplare, die
erfolgreich sowohl das Gen für Herbizidresistenz als auch das für Antibiotika-Resistenz
„eingebaut“ haben. Die vermittelte Antibiotika-Resistenz ist zwar
nur für das Selektieren im Labor erforderlich und nützlich, sie lässt sich aber
später schwer wieder aus dem Erbgut entfernen. Und so ist diese Eigenschaft in
vielen der heute kommerziell angebauten Pflanzen enthalten. Man hat folgende
Befürchtung: Wenn Pflanzenteile auf den Feldern verrotten, gelangt das Gen für
die Antibiotika-Resistenz in den Boden und könnte dort von Bakterien aufgenommen
werden (Bakterien „probieren“ ständig fremdes Erbgut aus). Und wenn
es sich bei solchen Bakterien um Krankheitserreger mit Bedeutung für den
Menschen handelt, dann könnten bald immer mehr Bakterien dem Angriff von
Antibiotika widerstehen, und lebensbedrohliche Erkrankungen wären nicht mehr
beherrschbar.
Durch die Bildung neuer Eiweißstoffe (an unerwarteter
Stelle) könnten sich neue Gefahren für Menschen ergeben, die empfindlich sind
für Allergien. Hierzu sei eine praktische Erfahrung geschildert. Die
Bohnen der Sojapflanze sind ein wertvoller Lieferant für viele lebenswichtige
Eiweißstoffe. Aber auch Soja ist kein Alleskönner. US-amerikanische Forscher
wollten die Sojabohne weiter aufwerten und der Pflanze eine zusätzliche
Eigenschaft „einbauen“: sie sollte auch noch die Aminosäure
Methionin bereitstellen, die der Mensch nicht selbst in seinem Stoffwechsel
produziert, sondern sich mit seiner Nahrung zuführen muss. Das Gen zur
Herstellung von Methionin fanden sie in Zellkernen der Paranuss. Die Erbanlage
aus der Nuss wurde erfolgreich isoliert und in das Erbgut der Sojapflanze
übertragen. Die Sojabohnen enthielten nun auch den gewünschten zusätzlichen
Stoff. Erfolg? Zum Glück führte man, ehe das neue Produkt angebaut und in den
Handel gebracht wurde, Versuche mit Allergikern durch. Und bei diesen traten
unerwartete Wirkungen auf. Menschen mit Nussallergien hätten unter Umständen
mit lebensbedrohlichen Allergieschocks auf den Verzehr von Sojaerzeugnissen
reagiert. Mit der gewünschten Eigenschaft (Methioninproduktion) zusammen war
auf dem gleichen Gen auch das allergieauslösende Potenzial von der Nuss auf
die Sojapflanze übertragen worden. Der Versuch wurde daraufhin beendet, und das
Produkt kam nicht in den Handel. Aber die Reaktionen auf diese Erfahrung sind
unterschiedlich: Die einen Beobachter verweisen anhand dieses Beispiels darauf,
dass es doch funktionierende Kontrollmechanismen gebe, die vor Gefahren
zuverlässig schützten. Andere fordern angesichts dieser Entdeckung eine viel
strengere Prüfung nicht nur aller gentechnisch hergestellten, sondern auch der
konventionell erzeugten Nahrungsmittel.
Entwarnung?
„Zusammenfassung:
Dieser Bericht untersucht auf der Grundlage vorhandener wissenschaftlicher
Literatur die potenzielle Gefährdung der Verbraucher beim Verzehr von
Produkten gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) im Hinblick auf Giftigkeit,
Krebserregung und Auslösung von Allergien sowie die Auswirkungen des Verzehrs
der Fremd-DNA, darunter auch der DNA von Antibiotika-Resistenzgenen. Der
Bericht kommt zu dem Schluss, dass beim Verzehr von Lebensmitteln aus in der EU
zugelassenen GVO ein erhöhtes Gesundheitsrisiko gegenüber dem Verzehr von Produkten
aus konventionellem Anbau nicht besteht, dass im Gegenteil in einzelnen Fällen
Lebensmittel aus GVO den konventionellen Lebensmitteln in Bezug auf die Gesundheit
sogar überlegen sind.“
(Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, Kommission Grüne Gentechnik,
Memorandum 25.8.2004:
„Gibt es Risiken für
den Verbraucher beim Verzehr von Nahrungsmitteln aus gentechnisch veränderten
Pflanzen?“)
Kennzeichnung von
gentechnisch veränderten Lebensmitteln
Mit der Einführung gentechnischer Veränderungen in
Nahrungsmitteln war von Anfang an die Forderung kritischer Verbraucher
verbunden, durch eine ordentliche Kennzeichnung dem Verbraucher klare Wahlmöglichkeiten
zu bieten – und durch eine begleitende Kontrolle auch eine Einhaltung der
Kennzeichnungsvorschriften zu gewährleisten.
Bereits 1997 trat die Novel-Food-Verordnung der EU in Kraft,
in der eine Kennzeichnungspflicht für Produkte mit gentechnisch veränderten
Bestandteilen festgelegt wurde (nur begrenzt auf Nahrungsmittelbestandteile,
wenn auch im Endprodukt die Erbgutveränderung noch nachweisbar war). Diese
Verordnung wurde in Deutschland nur halbherzig umgesetzt. Verschiedene
Untersuchungen brachten das Ergebnis, dass in vielen Produkten Spuren von
gentechnisch veränderten Bestandteilen gefunden wurden – aber in der
Regel keine Kennzeichnung erfolgte. Ende des Jahres 2003 sind zwei neue
EU-Verordnungen verabschiedet worden, die nicht nur für Lebensmittel, sondern
auch für Futtermittel und für viele Zutaten gelten. Es wurden Schwellenwerte
festgelegt, wonach bei einem Gehalt von weniger als 0,9% eine Verunreinigung
durch gentechnisch veränderte Bestandteile nicht gekennzeichnet werden muss. Gekennzeichnet
werden muss nicht mehr nur, wenn die veränderte Substanz im Endprodukt
nachweisbar ist, sondern auch, wenn sie im Herstellungsprozess irgendwo eine
Rolle gespielt hat, also vom Zuckerrüben-Saatkorn bis zum Zucker in der Tüte.
Genaueres zu den EU-Verordnungen siehe im Anhang.
Auch wenn mit den neuen Verordnungen nun vieles besser
geregelt ist, stellen sich Fragen. Liegen die Schwellenwerte nicht viel zu
hoch (wäre die Grenze der Nachweisbarkeit im Labor eine sinnvolle
Größenordnung, aber ist dann der Einsatz von Gentechnik vielleicht gar nicht
mehr möglich?)? Sind flächendeckende Kontrollen durchführbar, um abgegebene
Versicherungen auch nachzuprüfen? Wie kann sich ein Landwirt gegen unerwünschte
Verunreinigung seiner Produkte schützen? Zur „Koexistenz“
gentechnikfreier und Gentechnik-nutzender Landwirtschaft (wie lassen sich
„biologische Verunreinigungen“ vermeiden?) gibt es bisher keine
klaren und praktikablen Regelungen, genauso wenig sind Fragen von Haftung oder
Schadenersatz geklärt.
Gentechnik und ihr Einsatz
für die Dritte Welt
Es ist umstritten, welchen Beitrag die Gentechnik leisten
kann, um die Ernährungsprobleme in der Dritten Welt zu lösen. Sie kann und
wird sicher nicht das Allheilmittel sein. Zum einen besteht bei der Ernährung
der Weltbevölkerung weniger ein Problem der Versorgungsmöglichkeiten. Diese
Erde hält grundsätzlich genug Güter bereit, um die heute
„Goldener Reis“
Gentechnisch veränderter Reis – Hilfe für die Dritte Welt oder
neuer Kolonialismus?
·
Reis, der mehr Pro-Vitamin A enthält
(Mangelversorgung in vielen Ländern der Dritten Welt mit Reis als
Grundnahrungsmittel);
200 Gramm des neu gezüchteten Reises decken Tagesbedarf an Vitamin A)
·
Züchtung mit Gentechnik:
zwei Gene zur Bildung von Beta-Carotin (Provitamin A) aus Narzissen
übertragen,
ein weiteres Gen aus einem Bakterium
·
Finanzierung der Forschung:
ausschließlich aus öffentlichen Mitteln (2,6 Mill. Dollar)
·
Beteiligung der Gentechnik-Industrie
notwendig wegen Inanspruchnahme von 70 Patenten;
Industrie wirbt nun mit diesem Beispiel
·
Bauern in Entwicklungsländern bekommen das Saatgut
umsonst
(Ausnahme: Gewinn beträgt mehr als 10000 Dollar pro Jahr)
(Interview mit Prof.
Potrykus ETH Zürich, Natur&Kosmos 11/2001 S.58ff)
Nachtrag „Golden Rice
2“
·
Das Narzissen-Gen wurde gegen ein vergleichbares Gen
aus dem Mais ausgetauscht;
·
dadurch wird jetzt bis zu 23 mal mehr Provitamin A in
den Zellen gebildet, die Substanz, die im Körper in Vitamin A umgewandelt wird
(in 1 Gramm Reis sind jetzt bis zu 37 Mikrogramm Provitamin A enthalten);
das könnte den Tagesbedarf eines Kindes decken
·
umstritten:
wird das Provitamin A überhaupt vom Körper aufgenommen?
wird es in Vitamin A umgewandelt?
wie viel davon steht nach dem Kochen noch zur Verfügung?
gibt es gesundheitliche Risiken für den Verbraucher beim Verzehr?
(New Scientist UK 27.3.05)
·
trotz Vitaminverlusten beim Kochen sinnvoll; wird
2007 in Indien getestet; Marktreife wird in ca. 5 Jahren erwartet
ausführliche Darstellung zum „Golden
Rice“ siehe in: Der Spiegel 48/2008 S.90 ff. –
ganzer Text: http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=62236053&top=SPIEGEL
)
lebenden fast sieben Milliarden Menschen ausreichend zu
ernähren. Was fehlt, ist eine gerechte Verteilung zwischen Armen und Reichen
weltweit. Und es gibt in vielen Ländern der Dritten Welt soziale Strukturen,
die einer eigenständigen Versorgung entgegenstehen. Die derzeitige Nutzung
gentechnisch veränderter Pflanzen ist weitgehend für die Bedürfnisse der
Landwirte in den reichen Ländern entwickelt worden (industrielle
Landwirtschaft, große Flächen, einheitliche Bodenqualitäten) – sie ist
auf die Strukturen kleinbäuerlicher Landwirtschaft in den armen Ländern nicht
einfach übertragbar, und sie ist für Farmer in Asien oder Afrika viel zu
teuer.
Aber es gibt heute regional unbestreitbar schwer wiegende
Defizite in der ausreichenden mengenmäßigen Versorgung mit dem
„täglichen Brot“ (und der Druck wird in den nächsten Jahrzehnten in
dichtbesiedelten Regionen wachsen), und es gibt Fehl- und Mangelernährung in
Bezug auf bestimmte Inhaltsstoffe der Nahrung. Kann Gentechnik hier doch in
begrenztem Umfang helfen? Ist ein JA zur Nutzung von Gentechnik möglich, um
wirkliche Not in Ländern der Dritten Welt zu lindern, wenn Kriterien wie die
folgenden beachtet werden?:
·
Es besteht eine wirkliche Not-Situation, und es gibt
keine gleichwertigen Alternativen, um diese zu lindern.
·
Alle Risiken, Neben- und Folgewirkungen (für
ökologische und soziale Systeme) sind kritisch geprüft worden (nach den
gleichen Maßstäben wie in den reichen Ländern) und einer Güterabwägung im
Vergleich zu den erwarteten Vorteilen unterzogen worden.
·
Forschungsvorhaben werden zielgerichtet für die
konkrete Situation und die Bedürfnisse von Menschen in der Dritten Welt
betrieben.
·
Vordergründige Gewinnabsichten wie ideologische
Standpunkte dürfen keine Rolle spielen.
Ein umstrittenes Beispiel für solche zielgerichtete Hilfe
„Gentechnik für die Dritte Welt“ ist die Züchtung des so genannten
„Goldenen Reises“ (siehe Kasten).
8. Nahrung
aus dem Genlabor? - Trends und Perspektiven
Die kommerzielle „grüne Gentechnik“ steht unter
Druck. Zum einen versuchen die USA, unter Berufung auf den freien Handel auch
die zurückhaltenden europäischen Märkte für ihre gentechnisch veränderten
Produkte zu öffnen. Amerikanische Farmer hatten erhebliche Einbußen bei
Exporten hinnehmen müssen. Die EU hat diesem Druck jetzt nachgegeben, wenn
auch versucht wird, durch Verordnungen eine geordnete Einführung der neuen
Produkte (Anbau und Inverkehrbringen) zu erreichen.
Die Verbraucher in Europa – besonders in Deutschland – begegnen dem
Angebot gentechnisch veränderter Nahrungsmittel weiterhin zurückhaltend (70%
und mehr wollen nach Umfragen keine neuartigen Produkte kaufen). Die meisten
großen Handelsketten haben ihren Verzicht auf Gentechnik-Produkte erklärt.
In dieser Situation darf man gespannt sein, ob neue
Strategien der Nahrungsmittelhersteller das Eis beim Verbraucher brechen und
die Akzeptanz verbessern können. Als Stichworte für zukünftige Marktstrategien
gelten:
·
Functional
Food
„Funktionelle Nahrungsmittel sind Lebensmittel, die zusätzlich zu ihrer
ernährungsphysiologischen Bedeutung eine weitere Funktion erfüllen bzw.
gesundheitsfördernde Eigenschaften besitzen sollen“. Sie heißen auch
„Designer-Foods”, “Pharma-Foods” und sollen z.B. mit
einem höheren Gehalt an ungesättigten Fettsäuren oder einem erhöhten Eiweißgehalt
den Verbraucher überzeugen.
·
Nutraceuticals
Hier handelt es sich um ein Kunstwort aus nutrition (Ernährung) und
pharmaceuticals (Medikamente). Versprochen werden medizinische und
gesundheitliche Vorteile bei der Vorsorge und Behandlung von Krankheiten (Verzehr
von Bananen oder Kartoffeln mit gentechnischen Wirkstoffen als Ersatz für
herkömmliche Impfstoffe). Beispiele sind die Züchtung von allergiearmem Reis
oder solchem, der mit Vitamin A angereichert ist.
Gentechnische Methoden zur
Übertragung von neuen Erbeigenschaften in Pflanzenzellen
Gentechnische Eingriffe an Pflanzen haben das Ziel, die
Erbsubstanz im Zellkern der Pflanzenzellen so zu verändern, dass die Pflanze
eine neue Eigenschaft erhält. Im Folgenden sollen einige wichtige Verfahren
dargestellt werden.
A) Ein Bakterium spielt „Gen-Taxi“
Das Bodenbakterium agrobacterium
tumefaciens ist von Natur aus in der Lage, einen Teil „seiner“
Erbsubstanz in Pflanzenzellen zu übertragen. Bei Bakterien liegt ein Teil der
Erbsubstanz in Gestalt kleiner Molekülringe (Plasmide) vor. Von agrobacterium
tumefaciens wird ein solches Plasmid über Verletzungsstellen in Pflanzenzellen
übertragen (Infektion). Das Plasmid ist so etwas wie ein Trojanisches Pferd,
denn aus ihm werden nun innerhalb der Pflanzenzelle mehrere Bakterien-Gene
freigesetzt und in das Erbgut der Zelle eingebaut. Diese „fremden“
Gene bewirken zum einen eine tumorartige Wucherung am Pflanzenkörper, und zum
zweiten stellen die Pflanzenzellen nun bestimmte Stoffe her, die die Bakterien
für ihren Stoffwechsel benötigen. Gentechniker machen sich diese Art der
Gen-Übertragung zu nutze. Sie bauen in das Ti-Plasmid (= tumorinduzierend)
der Bakterien gezielt bestimmte Gene anderer Organismen ein, die in das Erbgut
von Pflanzen übertragen werden sollen. Dann werden z.B. Blätter der zu verändernden
Pflanzenart zerschnitten, um Zellen mit Verletzungen (als Einfallstor) zu
produzieren, und die Blattstücken werden in einer wässrigen Lösung geschüttelt,
in der sich Bakterien mit dem Überträger-Plasmid befinden. Die Plasmide dringen
in Zellen ein („Gen-Taxi“) und setzen dort die mitgebrachten Gene
frei. Die Pflanzenzelle baut das zusätzlich angebotene Erbgut in ihren
vorhandenen Bestand ein. Nun werden im Labor aus einzelnen Pflanzenzellen
jeweils ganze Pflanzen herangezogen (das ist durch Zugabe von bestimmten
Hormonen möglich). Die erfolgreich manipulierten Exemplare tragen in jeder
ihrer Zellen die neue Eigenschaft. Um den erfolgreichen Einbau neuer Gene
nachweisen zu können, wurde in vielen Fällen zusätzlich ein
„Marker-Gen“ übertragen, das der Pflanze z.B. Widerstandsfähigkeit
gegen die Wirkung eines Antibiotikums verleiht. Durch Kontakt mit dem
Antibiotikum können im Labor die erfolgreich veränderten Zellen ausfindig
gemacht werden; nur mit ihnen wird weiter gezüchtet.
Eine wesentliche Einschränkung dieser Methode ist, dass sie
bisher nur bei zweikeimblättrigen Pflanzen funktioniert (also nicht anwendbar
ist bei allen Getreidearten).
B) „Schrotschuss“ auf Zellkerne
Bei dieser Methode wird versucht, mit Hilfe einer
„Gen-Kanone“ zusätzliches Erbgut direkt in die Zellkerne von Pflanzenzellen
einzubringen. Man verwendet dabei gewissermaßen eine
„Schrotschuss-Technik“. In einer Patrone (einige Zentimeter groß)
befinden sich viele Tausend mikroskopisch kleine Metallkügelchen (sie bestehen
aus Gold oder Wolfram und haben einen Durchmesser von etwa 1/1000 Millimeter).
Jede Metallkugel ist auf ihrer Oberfläche mit „Erbgut-Schnipseln“
beklebt, mit vielen Exemplaren des zusätzlichen Gens, das in die Pflanzenzellen
übertragen werden soll. Unter der Patrone werden z.B. Blätter der zu verändernden
Pflanzenart ausgelegt. Die Patrone setzt mit Druckluft (bzw. im Vakuum) die
Metallkugeln frei, und diese werden in die Zellen „geschossen“.
Dabei erreichen die meisten das gewünschte Ziel, das Erbgut im Zellkern,
nicht. Nur etwa eine von 10.000 Kugeln landet einen Volltreffer und lädt das
transportierte Erbgut im Zellkern ab, wo es in den vorhandenen Bestand der
Pflanzenzelle eingebaut werden kann. Auch hier ist es anschließend nötig, im
Labor aus jeder einzelnen Zelle ein Pflänzchen zu ziehen und dann zu prüfen,
bei welchen Exemplaren die neue Eigenschaft erfolgreich eingebaut wurde. Diese
Technik wird vor allem bei einkeimblättrigen Pflanzen (z.B. Getreidearten)
eingesetzt.
C) direkte Übertragung von zusätzlichen neuen Genen in
Pflanzenzellen
Wenn man bei Pflanzenzellen die Zellwand entfernt
(Protoplasten) und bestimmte chemische Substanzen zugibt, sind sie in der Lage,
fremde Erbsubstanz aus der Umgebung aufzunehmen und in das eigene Erbgut
einzubauen. Das Verfahren ist grundsätzlich für alle Pflanzenarten geeignet,
führt aber nur bei einem bestimmten Prozentsatz der behandelten Zellen zum
Erfolg. Eine technische Hürde besteht bei dieser Methode darin, aus den
Protoplasten wieder zellwandtragende Zellen und daraus vollständige Pflanzen zu
gewinnen.
D) Es gibt auch erfolgreiche Versuche, fremde Gene mit Hilfe von Elektroschocks (die die Zellwände durchlässig machen) oder durch direktes Einspritzen einzelner Gene mit Hilfe feiner Glasröhrchen in Pflanzenzellen zu übertragen.
Gentechnisch veränderte Pflanzen auf Kirchenland ?
>> Die Synode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens bittet die Kirchgemeinden, sich mit der Problematik der Nutzung von Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung zu beschäftigen und sich gemeinsam mit den Pächtern ihrer landwirtschaftlichen Nutzflächen am gesellschaftlichen Dialog über dieses Thema zu beteiligen.
Das Landeskirchenamt wird
gebeten, dafür geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Die Synode empfiehlt den
Kirchgemeinden, im Blick auf die Vertragslaufzeit beim Neu-Abschluss bzw. bei
der Verlängerung von Pachtverträgen eine Entscheidung zu treffen, ob in den
Pachtvertrag folgende Formulierung aufzunehmen ist:
„Gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut
darf auf dem Pachtgrundstück nicht ausgesät und gepflanzt werden.“
Das Landeskirchenamt wird gebeten, diesen Beschluss
den Kirchgemeinden in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.<<
(Beschluss der
Landes-Synode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens in ihrer 39. öffentlichen
Sitzung am 10. April 2000 mit 8 Gegenstimmen, Drucksache Nr. 255)
(Beschlüsse aus anderen Landeskirchen: siehe
www.krause-schoenberg.de/gent_beschluesse_landessynoden_30042004.htm
)
Im
Musterpachtvertrag EKD-Ost 1/06 – Version Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
steht:
„§6
Bewirtschaftung, Unterhaltung
(1) … Dem Pächter ist
es nicht erlaubt, gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut auf der
Pachtfläche auszubringen bzw. anzubauen … „
10
Argumente gegen die Nutzung von gentechnisch veränderten Pflanzen
in
Landwirtschaft und Ernährung
Ein gemeinsames Positionspapier der
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der evangelischen Kirchen in
Deutschland (AGU), der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der deutschen
Diözesen, dem Ausschuss für den Dienst auf dem Lande in der Evangelischen
Kirche in Deutschland (ADL) und der Katholischen Landvolkbewegung (KLB)
Güstrow, 07.10.2003
Einführung
Die Arbeitsgemeinschaften der Umweltbeauftragten der
evangelischen Landeskirchen und der katholischen Diözesen in Deutschland
wissen sich mit den anderen Unterzeichnenden dem biblischen Schöpfungsauftrag
des Bebauens und Bewahrens der Erde verpflichtet. Sie beobachten daher seit
Jahren intensiv die Entwicklung der sogenannten Grünen Gentechnik. Die
bevorstehende Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der europäischen
Landwirtschaft nehmen die kirchlichen Umweltbeauftragten zum Anlass, auf die
Gefahren und Fehleinschätzungen dieser Technik hinzuweisen. Die Ehrfurcht vor
dem von Gott geschaffenen Leben hat Vorrang vor dem technisch Machbaren!
Auf der Grundlage der folgenden zehn Argumente lehnen die
Unterzeichner den Anbau und die Verarbeitung gentechnisch veränderter
Pflanzen ab. Sie verbinden dies mit Empfehlungen an politische
Entscheidungsträger und an Kirchengemeinden.
1. Verbraucherautonomie in Gefahr
Durch neue EU-Verordnungen werden Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Produkte in der gesamten Kette der
Erzeugung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln geregelt. Hierdurch erhalten
Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich bewusst für oder gegen
gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Wenn es jedoch zu der
befürchteten schleichenden Vermischung konventioneller mit gentechnisch
veränderten Produkten kommt, so wird die dadurch gewonnene Entscheidungsmöglichkeit
wieder zunichte gemacht.
2. Gesundheitsrisiken beim Verzehr
Es besteht die Gefahr, dass durch die gentechnischen
Veränderungen in den Pflanzenzellen zusätzliche Eiweißstoffe produziert werden,
die zu Veränderungen in der Verträglichkeit der Erzeugnisse führen und Ursache
für das Auftreten neuartiger Allergien sind. Neue allergieauslösende Substanzen
konnten bisher in den Zulassungsprüfungen von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln verhindert werden, sind aber nicht vollständig auszuschließen.
Durch das Einfügen von zusätzlichen Genen in den vorhandenen Bauplan des
Pflanzengenoms kann es aber auch zu unvorhersehbaren sogenannten
Positionseffekten kommen, indem die Wirkung vorhandener Gene gestört oder
verändert wird.
3. Ökologische Risiken beim Anbau
Mit dem Anbau von Pflanzen, die entweder widerstandsfähig
gegen die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln gemacht worden sind
(Herbizidresistenz), oder die selbst Giftstoffe gegen Insekten produzieren
(Insektenresistenz), gehen ökologische Risiken einher, deren Ausmaß und Folgen
erst langfristig angemessen beurteilt werden können. So gibt es erste Hinweise
auf das Auftreten widerstandsfähiger Unkräuter bzw. Insekten und auf negative
Auswirkungen auf die Mikroorganismen des Bodens.
4. Gefahr für die Artenvielfalt
Durch den Anbau von herbizidresistenten oder
insektenresistenten Pflanzen finden Eingriffe in die Nahrungskette und die
Artenvielfalt im Ökosystem Acker statt, deren Tragweite für die Landwirtschaft
bisher schwer abzuschätzen ist. Natürliche ökologische Gleichgewichte zwischen
Schädlingen und Nützlingen werden gestört. Zusätzliche Gefahren gehen von der
Gen-Erosion durch die extreme Homogenität des Saatguts und dem großflächigen
Anbau aus.
5. Gentechnik fördert den Konzentrationsprozess in
der Landwirtschaft
Die bisher in Anwendung befindlichen Konzepte gentechnisch
veränderter Pflanzen sind nicht für die Bedürfnisse einer bäuerlichen
Landwirtschaft ausgelegt. Die globale Ausbreitung der einzelnen Techniken der
Grünen Gentechnik heizt den weltweiten Konkurrenzkampf unter den Landwirten an
und gefährdet die Existenz und die Marktfähigkeit von lokal angepassten,
standortgerechten Landbausystemen.
6. Gefahr für die gentechnikfreie Landwirtschaft
Die unkontrollierbare Ausbreitung gentechnisch veränderter
Pflanzen macht eine neutrale Koexistenz zwischen Landwirten, die gentechnisch
veränderte Pflanzen anbauen und solchen, die darauf verzichten wollen,
schwierig. Hierzu trägt auch die geplante EU-Saatgutrichtlinie bei, nach der
herkömmliches Saatgut ohne Kennzeichnung bis zu 0,7 Prozent gentechnisch
verändertes Saatgut enthalten darf. Insbesondere der ökologische Landbau, der
für seine Produkte die Freiheit von Gentechnik garantieren will, ist in seiner
Existenz bedroht. Eine Entschädigung für Verunreinigungen seiner Ernten mit
gentechnisch veränderten Produkten ist derzeit nicht in Sicht. Ein
Haftungsrecht für durch die Gentechnik in Landwirtschaft und Natur entstehende
Schäden gibt es noch nicht. Im Gegenteil: Der Ökolandbau wie auch die
gentechnikfrei arbeitenden konventionellen Bauern müssen die finanziellen Lasten
für die Erhaltung einer von Gentechnik unbelasteten Landwirtschaft und die
Kosten für den wissenschaftlichen Nachweis aufbringen.
7. Ökonomische Fehleinschätzung
Die von den Biotechnologiekonzernen angeführte ökonomische
Überlegenheit ihrer Sorten durch Ertragssteigerungen und Betriebsmitteleinsparungen
bewahrheitete sich kaum, wie das Beispiel des Anbaus von gentechnisch verändertem
Mais und Soja in Nordamerika zeigte. Die teilweise auftretenden Ertragszuwächse
werden meist mehr als kompensiert durch die steigenden Betriebskosten und den
Einbruch der Märkte. Während die Preise für gentechnisch veränderte Nahrungs-
und Futtermittel weltweit fallen, steigen die Kosten für zusätzliche
Managementmaßnahmen erheblich an.
8. Fehleinschätzung Pestizid- und Herbizideinsparung
Die versprochene Einsparung beim Einsatz chemischer Mittel
gegen Insekten und Unkraut kann oft nur kurzfristig erzielt werden. Neben der
Gefahr der Resistenzbildung bei Schadorganismen und Unkräutern wird beobachtet,
dass in den Feldern andere Schädlinge und Unkräuter vermehrt auftreten. Der
Einsatz anderer kostspieliger und umweltbelastender Chemikalien macht die erzielten
Einsparungen vielfach wieder zunichte.
9. Gefahr der Monopolisierung der
Nahrungsmittelerzeugung
Mit dem Vordringen der Gentechnik geht auch die Ausweitung
der rechtlichen Möglichkeiten einher, Pflanzen und ihre Gene zu patentieren.
Patente auf Nahrungsmittel bergen die Gefahr in sich, dass einige wenige
multinational agierende Weltkonzerne Ausschließungsrechte erwerben, die es
ihnen ermöglichen, die gesamte Kette der Nahrungsmittelherstellung von den
Genen bis auf den Esstisch zu kontrollieren. Erste Konflikte um die Ausübung
dieser Schutzrechte in Nordamerika dokumentieren, wie zukünftig die Rechte der
Bauern an ihrer Ernte eingeschränkt werden können. Patente auf Leben
widersprechen dem Konzept des gewerblichen Rechtsschutzes und gewähren Rechte,
die weit über die tatsächliche Leistung des “Erfinders”
hinausgehen.
10. Mythos Beseitigung des Hungers in der Welt
Das Versprechen, mit Hilfe der Gentechnik den Hunger in der
Welt zu besiegen, ist unglaubwürdig. Die Gentechnikforschung und -entwicklung
liegt in privatwirtschaftlicher Hand einiger weniger Großkonzerne des Nordens,
die ihre pflanzengenetischen Produkte durch Patente schützen. Die Entwicklung
richtet sich an den Bedürfnissen einer durchrationalisierten Landwirtschaft
der gemäßigten Breiten der Erde aus. Diese Produkte tragen bisher nichts zur
Problemlösung der Landwirtschaft der Tropen bei. Ein Technologietransfer von
Nord nach Süd wird durch Patente und Lizenzgebühren behindert. Unter- und
Mangelernährung sind kein Mengen-, sondern ein Macht- und Verteilungsproblem.
In der Welt werden nicht zu wenig Lebensmittel produziert, sondern es gibt
gravierende Defizite bei den Zugängen zur und der Verteilung von Nahrung.
Empfehlungen an die Politik
Die kirchlichen Umweltbeauftragten fordern die politischen
Entscheidungsträger auf, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie
der Bäuerinnen und Bauern, die folgenden Anliegen bei den gesetzlichen
Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellten
Produkten umzusetzen:
·
Herkömmliches Saatgut darf nicht mit gentechnisch
verändertem Saatgut verunreinigt sein, damit Landwirte sich bewusst für oder
gegen den Anbau gentechnisch veränderter Produkte entscheiden können. Daher
sollte der Entwurf der geplanten EU-Saatgutrichtlinie geändert werden.
·
Durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
darf keine Beeinträchtigung der gentechnikfreien Landwirtschaft erfolgen.
Daher ist eine klare, einheitliche Regelung der Koexistenz für alle Mitgliedsstaaten
der erweiterten EU durchzusetzen.
·
Eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip für
Schäden durch gentechnisch veränderte Pflanzen und Produkte ist einzuführen.
·
Leben ist keine Erfindung des Menschen und damit
nicht patentierbar. Deshalb ist eine Revision der EU-Biopatentrichtlinie und
des TRIPs-Abkommens in der WTO erforderlich.
·
Die Regulierung der Gentechnik darf nicht den
Handelsinteressen untergeordnet werden; dem Druck der USA in der WTO ist Stand
zu halten.
Empfehlungen an die Kirchengemeinden
Die kirchlichen Umweltbeauftragten bitten die
Verantwortlichen in den Kirchengemeinden, Einrichtungen, Ämtern und Werken, den
folgenden Anliegen im kirchlichen Handeln Aufmerksamkeit zu schenken:
·
Angebote zur Information und Diskussion zu Fragen der
Grünen Gentechnik bereit stellen
·
Ausschluss von gentechnisch verändertem Pflanz-
und Saatgut auf kirchlichen Ländereien durch entsprechende Klauseln in den
Pachtverträgen
·
Bewusster Einkauf von Lebensmitteln, die ohne
gentechnische Verfahren produziert worden sind.
Definition „GENTECHNIK“:
„Unter
dem Begriff Gentechnologie versteht man die Gesamtheit der Methoden zur Charakterisierung
und Isolierung von genetischem Material, zur Bildung neuer Kombinationen
genetischen Materials sowie zur Wiedereinführung und Vermehrung des neukombinierten
Erbmaterials in anderer biologischer Umgebung.“
(Enquete-Kommission
„Gentechnologie“ des Deutschen Bundestages 1987)
Stellungnahme von „Brot für die Welt“: Grüne Gentechnik taugt nicht zur Hungerbekämpfung
(http://www.brot-fuer-die-welt.de/druckversion/2730_DEU_Druckversion.htm)
1. Unter die neue Verordnung
fallen Lebensmittel und Zutaten,
·
die selbst gentechnisch veränderte Organismen (GVOs)
sind (z.B. Tomaten)
·
oder solche enthalten (z.B. Joghurt mit gentechnisch veränderten
Milchsäurebakterien)
·
die aus GVOs stammen oder
daraus hergestellt sind (z.B. Tomatenketchup, Maisstärke)
·
Zusatzstoffe und Aromen, die aus
gentechnisch veränderten Pflanzen stammen (z.B. Sojalecithin) oder mit gentechnisch
veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden (z.B. Glutamat).
Im Regelfall fallen
gentechnisch hergestellte Enzyme (in Nahrungsmitteln, z.B. Chymosin) nicht
unter die neue Verordnung.
2. Jede Zutat wird
einzeln gekennzeichnet
3. Für Futtermittel und Futtermittelzusätze
gelten im Kern die gleichen Bestimmungen wie für Lebensmittel.
(„30 bis 100 Prozent Gen-Soja im Tierfutter sind (bereits heute) keine
Seltenheit", sagte die Gentechnik-Expertin des Bundesinstitutes für
Risikobewertung)
4. Nicht kennzeichnungspflichtig
sind Lebensmittel von und aus Tieren, die GVO-haltiges Futter erhalten haben.
5. Ausgenommen von der
Verordnung sind Lebensmittel und Zutaten mit geringfügigen
GVO-Beimischungen. Bleiben diese Anteile unterhalb eines Schwellenwertes von
0,9 Prozent, fallen die betroffenen Produkte nicht unter die Zulassungs-
und Kennzeichnungs-Bestimmungen. Zudem müssen diese GVO-Anteile zufällig und
technisch unvermeidbar in ein Produkt gelangt sein. Der Schwellenwert bezieht
sich auf die jeweilige Zutat. Beispiel: Bei einem Schwellenwert von 0,9% kann
Maismehl aus Mais hergestellt sein, der bis zu 0,9% zugelassene GVO-
Maispflanzen enthält.
6. Nicht mehr der
Nachweis eines GVOs im Endprodukt löst eine Kennzeichnungspflicht aus,
sondern jede GVO- Anwendung im Verlauf des Herstellungsprozesses. Dabei
spielt es für die Kennzeichnung keine Rolle, ob der jeweilige GVO im
Lebensmittel charakteristische stoffliche Spuren hinterlassen hat oder nicht.
Eine so umfassende
Kennzeichnung ist nur möglich, wenn geeignete Systeme zur Rückverfolgbarkeit
und lückenlose, warenstrombegleitende Dokumentationen etabliert sind.
7. Jede Genehmigung wird
auf 10 Jahre begrenzt; eine Verlängerung ist möglich.
Inwieweit darf der Mensch mit der Gentechnik in die Schöpfung eingreifen?
(aus: „Gentechnische
Nahrungsmittel“, 1997, Arbeitskreis Gymnasium und Wirtschaft, Bahnhofsweg
8, 82008 Unterhaching, erarbeitet von Franz Hauber, Studiendirektor Biologie,
Chemie, Religion)
·
Der Mensch besitzt aufgrund seiner
Sonderstellung (Geist, Personalität, Ebenbild Gottes) und wegen seines ihm von
Gott verliehenen Auftrags die Befugnis, auf die Welt schöpferisch gestaltend
einzuwirken. (Ein Atheist könnte argumentieren, der Mensch mit seiner
Intelligenz und Erfindungskraft ist Produkt der Evolution und damit
legitimiert, seine Fähigkeiten zur weiteren Gestaltung der Evolution auch
einzusetzen.)
·
Dieses Recht ist nicht gleichzusetzen mit
einer schrankenlosen und willkürlichen, egoistischen
Verfügungsgewalt über die Natur und Mitschöpfung.
·
Der Mensch ist Gott für sein Tun verantwortlich. Er
kann schuldig werden. Die menschliche Tätigkeit soll der Vervollkommnung der Schöpfung dienen.
·
Forschung, Technik und Eingreifen in die Natur
gehören zu den Wesensmerkmalen des Menschen und sind damit zu bejahen.
„Unnatürlichkeit" allein reicht normalerweise
nicht aus, um technische Eingriffe als unmoralisch zu bezeichnen. Die Technik
überschreitet jedoch ihre ethischen Grenzen, wenn sie nicht mehr der
Humanisierung der Welt dient, wenn durch sie die Qualität des
menschlichen Lebens (insgesamt gesehen) abnimmt und wenn durch sie
ein nicht mehr steuerbarer (und mit großem Schaden für den Menschen
verbundener) Zustand entsteht.
·
Aus ethischer Sicht gibt es keine Einwände gegen die
Anwendung der Gentechnik beim Menschen, wenn sie therapeutische Ziele hat und
dem Zugewinn an Humanität, Lebensqualität und dem Schutz der Person dient.
·
„Die Anwendung in der Pflanzen- und
Tierzüchtung sowie in der Pharmakologie richtet sich auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen und auf die Herstellung wirtschaftlicher und therapeutisch
wichtiger Produkte. Von dieser Zielsetzung her kann man die Gentechnologie in
diesen Bereichen nicht als sittlich verwerflich ansehen.“ (Kath.
Erwachsenen-Katechismus, 1995, S. 300)
·
Die Probleme des wissenschaftlich-technischen
Fortschritts sind entsprechend der christlichen Verantwortungsethik zu
bewerten. (Gut ist eine Handlung dann, wenn ihre Folgen in der Bilanz gut sind.
Das gilt u. U. auch, wenn dabei nicht zu vermeidende schlechte
Handlungselemente enthalten sind, die guten Gesamtfolgen jedoch nur so
erreicht werden können und letztlich hohe Wertziele [Nächstenliebe, Menschenwürde,
Gottesliebe] angestrebt werden.)
·
Die Einzelbewertung eines technischen oder wissenschaftlichen
Produkts ist auszurichten am Hauptgebot der Nächstenliebe, an der
Menschenwürde, an den drei Sozialprinzipien Personalität,
Solidarität und Subsidiarität und an hohen geistigen Werten wie Freiheit (für
sich selbst wie für andere), Frieden, Gerechtigkeit, Wahrheit usw. (und nicht
primär am wirtschaftlichen Gewinn oder der Möglichkeit, persönliche Wünsche wie
finanzielle Vorteile, Macht oder Triebe zu befriedigen).
·
Das Nächstenliebegebot schließt künftige Generationen
mit ein. Darum dürfen auf keinen Fall die Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen zerstört
werden. (Ehrfurcht vor der Unversehrtheit der Schöpfung.)
·
Das geschaffene nichtmenschliche Leben hat einen
„Eigenwert", ein eigenständiges Daseinsrecht, das vom Menschen
verantwortungsbewusst zu berücksichtigen ist. Die Mitgeschöpfe des Menschen
gehen in ihrem Nutzwert für den Menschen nicht auf. Tiere dürfen nicht zu
reinen „Produktionsmaschinen" entwürdigt werden.
·
Leidensfähigen Tieren dürfen ohne schwerwiegenden
Grund keine Schmerzen zugefügt werden.
„Im übrigen aber gehört es zum
verantwortlichen Umgang mit der ‚Freiheit eines Christenmenschen‘,
sich in jedem einzelnen Fall aufgrund der entwickelten Entscheidungshilfen
selbst ein Urteil zu bilden.“
(„Einverständnis
mit der Schöpfung – Ein Beitrag zur ethischen Urteilsbildung im Blick auf
die Gentechnik“, erarbeitet im Auftrag des Rates der Ev. Kirche in
Deutschland, Gütersloh 1997, S.168)
Umstrittene
Problembereiche bei der Nutzung der „grünen Gentechnik“:
·
Freisetzung (unkontrollierte Ausbreitung, „Verunreinigung“
von Nachbarfeldern?)
·
Verbraucherschutz
·
Vorsorgeprinzip
·
Wahlfreiheit (für Konsumenten und Landwirte?)
·
Kennzeichnung (Nahrungsmittel, Futtermittel, Saatgut?)
·
Haftung (Verursacher?, für Versicherungen Risiko derzeit nicht
berechenbar)
·
Koexistenz (Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und
herkömmlichen Sorten nebeneinander möglich?, Abstandsregelungen als Mittel?)
Gesetz zur Regelung der Gentechnik
§
1 Zweck des Gesetzes
Zweck
dieses Gesetzes ist,
1.
unter Berücksichtigung ethischer Werte, Leben und Gesundheit von Menschen,
die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge,
Tiere, Pflanzen und Sachgüter
vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu
schützen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen,
2.
die Möglichkeit zu gewährleisten, dass Produkte, insbesondere Lebens-
und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch
veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können,
3.
den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und
Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen.
(Gentechnikgesetz: http://bundesrecht.juris.de/gentg/__1.html)
einige Änderungen zum Gentechnikgesetz (2008):
+ die Kennzeichnung
„Ohne Gentechnik“ wird erleichtert: Produkte, die zu 100% gentechnikfrei
sind, können so gekennzeichnet werden; Tiere dürfen nicht mit gentechnisch
verändertem Futter ernährt werden (Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“
ist möglich für Rind- und Schweinefleisch, wenn die Tiere nur die letzten 12
bzw. 4 Monate kein Futter mit gentechnisch veränderten Bestandteilen erhalten
haben);
zugelassen ist jedoch die Verwendung von Vitaminen oder Aminosäuren, die
mithilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden; unter drei
Voraussetzungen: sie müssen nach der EU-Ökoverordnung zugelassen sein, dürfen
im Endprodukt nicht nachweisbar sein und es darf auf dem Markt keine
gentechnikfreie Alternative erhältlich sein;
+ Anbau von gentechnisch verändertem Mais; bisher nur eine Sorte zugelassen:
MON 810; Mindestabstand zum Nachbarfeld muss 150 m betragen, zu
Öko-Anbauflächen 300 m; benachbarte Bauern können aber geringeren Abstand
vereinbaren
+ der Anbau wird in einem zentralen Register erfasst
+ Nachbar, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, haftet für Schäden
(Süddeutsche Zeitung 26./27.1.08 S.6; Das Parlament 28.1.08 S.7, GID 192
Februar 2009 S.22)
Regelungen für Schadenersatz und
Haftung
beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
Der Betreiber
gentechnischer Anlagen und derjenige, der Freisetzungsversuche durchführt,
haftet für etwaige Personen- und Sachschäden (Schadensersatz,
Höchstbetrag 85 Mill. Euro).
Bei wirtschaftlichen Nutzungsbeeinträchtigungen (Produkte nicht
verkäuflich, zusätzliche Kennzeichnung erforderlich, eigentlich vorgesehene
Kennzeichnung nicht möglich) haftet der Landwirt, der Gentech-Pflanzen anbaut,
auch dann, wenn er alle Vorsorgemaßnahmen durchgeführt hat (wenn ein
Verursacher nicht festgestellt werden kann, haften alle GVO-Anbauer in der
Umgebung gemeinsam)
(Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft: „Gentechnik
– genial oder gefährlich?“, 2005, S.38ff)
einige Leit-Fragen zur Bewertung der
Gentechnik:
·
WAS geschieht
konkret (welcher Organismus, welche Veränderungen, geschlossene oder offene
Systeme) ?
·
WARUM, mit welcher
ZIELstellung wird Gentechnik
eingesetzt (wirkliche Ziele!)?
·
WEM NÜTZT diese
Anwendung?
·
Ist die Anwendung NOT-wendig?
·
Gibt es (gleichwertige) ALTERNATIVEN?
·
Gibt es RISIKEN,
wer trägt diese?
(ökologische, gesundheitliche, soziale Risiken; Auswirkungen auf spätere
Generationen)
·
Gibt es gefährliche
oder missbräuchliche
Anwendungsmöglichkeiten?
„Rücksicht“ auf die
Interessen der Verbraucher (?!)
Forschungsleiter
des Nahrungsmittel-Multis Nestle (Werner Bauer): „Wir werden in Europa
vorerst kein Genfood vermarkten, wenn es der Konsument nicht will, werde ich es
ihm nicht servieren.“
(Spiegel 14/2007 S.78)
Mais-Schädling I: Maiszünsler
+ Larven, Raupen eines Kleinschmetterlings; fressen erst an Blättern,
später an Stängel und Kolben;
Larve überwintert in den Stoppeln als
Altlarve und verpuppt sich im Mai
+ Maiszünsler vernichtet weltweit etwa 7% der Maisernte;
+ Befall in Deutschland: etwa 370.000 Hektar (22% der gesamten Maisfläche = 1,7
Millionen Hektar);
in einzelnen Gebieten Verluste bis zu
30%
+ Strategien zur Bekämpfung des Maiszünslers:
++ mechanisch: Pflanzenreste auf dem Feld zerkleinern und unterpflügen
++ chemisch: Einsatz von Insektiziden
++ biologisch: Schlupfwespen
++ auf Bacillus thuringiensis (Bt) beruhende Strategien:
a) Bt-Präparate einsetzen
(„Gift-Extrakt“ aus Bakterien)
b) Mais mit gentechnisch vermittelter
Insektenresistenz (Bt-Gift wird als Fraßgift direkt in Pflanzenzellen
produziert)
+ Der Mais der Sorte MON-810 der US-Firma Monsanto hat nur eine Zulassung als
Futtermittel
und für industrielle Verwendung (z.B.
Biogasanlagen)
+ MON-810 enthält kein Antibiotika-Resistenz-Gen
Mais-Schädling II: Der Westliche Mais-Wurzelbohrer
+ Fraßschäden durch Käfer- Larven
+ ist in den USA der gefährlichste Maisschädling:
Bekämpfungsmaßnahmen und
Ertragsverluste zusammen verursachen 1 Milliarde Dollar pro Jahr
+ beim Kosovo-Krieg über Belgrad in Europa eingeschleppt;
in Deutschland erster Käfer-Fund 2007
Baden-Württemberg
+ Maissorte MON-863 der US-Firma Monsanto ist giftig für den Schädling
+ seit Januar 2006 Import in die EU als Lebens- und Futtermittel zugelassen
(kein Anbau!)
+ im Tierversuch (Futter bei Ratten) schädliche Folgen beobachtet
+ (2007 wurde in Deutschland mit konventionellen Methoden ein ebenfalls gegen
den Maiswurzelbohrer resistenter
Mais gezüchtet)
Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln
“AMFLORA“ (BASF)
Zielstellung 1: Stärke-Kartoffel für technische Zwecke - Stärkeoptimierung
Das Problem:
+ In Europa stammt etwa die Hälfte der verarbeiteten
Stärke aus Kartoffeln; in Deutschland 700.000 Tonnen pro Jahr
+ die normale Kartoffel produziert zwei Stärke-Formen: Amylose (20%) und
Amylopektin (80%) -
Trennung der Komponenten nötig;
Amylopektin wird in technischen Prozessen häufiger eingesetzt
+ mit herkömmlicher Züchtung ist es nicht gelungen, den Amylopektingehalt der
Kartoffel zu erhöhen
Lösung:
Kartoffeln entwickelt, die ausschließlich eine der beiden Stärkearten
herstellen;
dazu wird in der Kartoffel das Gen blockiert, das für die Herstellung der
unerwünschten Stärkeform zuständig ist
Zielstellung 2: Pilzresistenz
Das Problem:
Kraut- und Knollenfäule ist die weltweit wichtigste Erkrankung der Kartoffel;
aktuelle Ernteverluste bis zu 20%
Resistenz-Züchtung:
+ südamerikanische Wildkartoffeln, die natürlicherweise unempfindlich
(resistent) sind gegen den Pilz;
lassen sich nicht direkt mit Ackerkartoffeln
kreuzen;
+ gentechnische Übertragung ermöglichte Einbau des Resistenz-Gens in einem
Schritt
Anbau wichtiger gentechnisch
veränderter Pflanzen weltweit 2009:
(Gesamtfläche:134 Mill. ha)
Soja 69 Millionen Hektar, Mais 42,
Baumwolle 16, Raps 6, Zuckerrübe 0,5
Wichtige Länder beim Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen 2009:
USA 64 Millionen Hektar, Argentinien 21, Brasilien
21, Kanada 8, Indien 8, China 4, (Deutschland 2008: 0,004)
Die Alternative?
Turbo-Züchtung ohne Gentechnik - Mutationen werden durch Chemikalien ausgelöst
Fraunhofer-Gesellschaft
erntete im Herbst 2009 100 Tonnen einer auf neue Art gezüchteten Kartoffel;
produziert hochreine Stärke; in ihrem Erbgut sind nur die Gene aktiv, die die
Bildung von Amylopektin auslösen, während die Amylose-Gene ausgeschaltet sind;
„Bisher enthielten Kartoffeln immer beide Stärkearten. Die Industrie
musste das Amylopektin von der Amylose abtrennen – ein energie- und
kostenintensives Verfahren", erklärt Prüfer. Da Tilling-Kartoffeln nur
Amylopektin enthalten, entfällt dieser Prozessschritt. Allein in Deutschland
benötigt die Papier- und Klebstoffindustrie jährlich 500 000 Tonnen hochreines
Amylopektin. Dazu kommen der Bedarf der Lebensmittelbranche und der
Textilindustrie - letztere nutzt die Stärke, um Garne vor dem Weben zu
glätten.;
Tilling - die Abkürzung steht für
"Targeting Induced Local Lesions In Genoms" - ist ein
Züchtungsverfahren, mit dem die Forscher der Evolution auf die Sprünge helfen.;
Allerdings wird die natürliche Mutationsrate beschleunigt: "Mit Hilfe von
Chemikalien lässt sich schnell eine große Anzahl von Mutanten gewinnen",
sagt Jost Muth vom IME, der an der Entwicklung der neuen Stärke-Kartoffel
beteiligt war. "Wir arbeiten hier mit natürlichen Prinzipien: In der Natur
löst das Sonnenlicht Veränderungen im Erbgut aus. Mit Chemie erreichen wir
dasselbe, nur schneller.";
Im Labor am IME werden die mutierten Samen zum Keimen gebracht. Sobald die
ersten Blätter erscheinen, ist Erntezeit: Die Forscher nehmen eine Blattprobe,
brechen die Zellstrukturen auf, isolieren das Genom und analysieren es.
Innerhalb weniger Wochen lässt sich auf diese Weise herausfinden, ob eine
Mutation die gewünschten Eigenschaften hat.; 2748 Keimlinge mussten untersucht
werden, bis derjenige identifiziert war, der ausschließlich die
Stärkekomponente Amylopektin produziert.;
"Die neuen Kartoffeln lassen sich wie gewohnt in den Fertigungslinien
verarbeiten", berichtet Muth. "Besondere Maßnahmen sind nicht
notwendig, weil die Tilling-Kartoffeln ganz normale Züchtungen sind, die kein
gentechnisch verändertes Material enthalten."
(8.12.09; Weitere Informationen: http://www.fraunhofer.de/presse/presseinformationen/2009/12/super-kartoffel.jsp,
http://www.ime.fraunhofer.de/
)
In Deutschland militanter Protest gegen die Forschung an gentechnisch
veränderten Pflanzen („Feldbefreiung“, Feldzerstörungen)
damit befestigen die Kritiker das, was sie beklagen:
+ da sich Forschungsinstitute kaum noch an neue Versuche wagen, wird die
Monopolstellung jener Unternehmen noch
gefestigt, die heute die Regeln des
Marktes bestimmen;
+ da die Versuchsfelder zerstört werden, bleibt jene Forschung aus, die zu
besseren als den heute kritisierten Pflanzen
führen könnte;
+ wir haben in Deutschland die Technik per se verdammt, bevor wir ihre Optionen
nachhaltig geprüft haben
(ZEIT 21.5.08 S.33)
Verwirrendes zum „Genmais“-Verbot in Deutschland 2009
a)
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat am 14.April 2009 ein
Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON 810 verhängt
b) zehn Forschungsinstitute
protestieren in einer gemeinsamen Erklärung gegen das Genmais-Verbot (u.a.
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Deutsche
Forschungsgemeinschaft, Fraunhofer Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft,
Wissenschaftsrat)
(taz 20.4.09 S.6)
c) in namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 13.5.09 entschieden, den
Antrag der Grünen, den Anbau von genverändertem Mais zu stoppen, abzulehnen
– von 502 anwesenden Abgeordneten stimmten 391 (78% JK) gegen ein
Anbauverbot, 78 dafür, 33 Enthaltungen;
(Das Parlament 18./255.09 S.10)
d)
Landwirtschafts-Ministerin Aigner erlaubt Anpflanzung von Gen-Kartoffeln der
Sorte AMFLORA zu Forschungszwecken auf 20 Hektar; von der Amflora-Kartoffel des
BASF-Konzerns gehe „keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt aus“, erklärte Aigner;
(Freie Presse Chemnitz 28.4.09 S.6)
e) auf einer Fläche von 2700
Quadratmetern wird in Zabeltitz in Sachsen (auch nach dem Verbot der Maissorte
MON 810) ein herbizidresistenter Mais des Herstellers Pioneer ausgesät
(Freie Presse Chemnitz 28.4.09 S.6)
Super-Mais mit 8 gentechnisch veränderten Eigenschaften
(23.12.2009) Die
Unternehmen Monsanto und Dow Agro Science wollen einen gemeinsam entwickelten
gentechnisch veränderten "Super-Mais" in den USA auf den Markt
bringen. 2010 soll die Anbaufläche dort bereits 1,6 Millionen Hektar betragen.
Der Mais mit dem Markennamen SmartStax besitzt Resistenzen gegen
zahlreiche Schädlinge sowie gegen zwei Herbizid-Wirkstoffe.
Der SmartStax-Mais
(MON89034 x TC1507 x MON88017 x DAS-59122-7) ist eine Kreuzung verschiedener
gv-Maislinien und besitzt mehrere neue, gentechnisch vermittelte Merkmale: Er
produziert sechs verschiedene Varianten des Bt‑Proteins, die gegen die
wichtigsten Schädlinge im Maisanbau gerichtet sind, darunter Insekten wie den
Maiszünsler und Käfer wie den Maiswurzelbohrer. Dazu kommen Resistenzen gegen
zwei Wirkstoffe zur Unkrautbekämpfung: Glyphosat (Roundup) und
Glufosinat (Liberty).
Inzwischen haben mehrere aus Sicht der USA wichtige Agrarexportländer wie
Australien, Neuseeland, Japan, Korea und Taiwan den Import von SmartStax-Mais
erlaubt. Damit ist die Nachfrage nach dem neuen Mais in den USA sprunghaft
gestiegen. Die beiden Unternehmen Monsanto und Dow Agro Science planen, SmartStax-Saatgut
bereits zur kommenden Anbauperiode auf den Markt zu bringen. Sie rechnen mit
einer Anbaufläche von mindestens 1,6 Millionen Hektar.
(http://www.transgen.de/aktuell/1144.doku.html )
Schädlinge entwickeln Resistenzen gegen
gentechnisch veränderte Pflanzen
In Indien sind Schädlinge aufgetaucht, die gegen das
Gift der gentechnisch veränderten Baumwollsorte „Bollgard“
resistent sind; nach nur 8 Jahren Anwendung sind mutierte Schädlinge
aufgetaucht, gegen die das in den Pflanzen produzierte Gift nicht (mehr) wirkt;
die Baumwoll-Sorte Bollgard produziert ein spezielles Gift, das unter anderem
die gefürchtete Rosarote Baumwollkapselraupe abtöten soll; in vier von neun
Bezirken des Bundesstaates Gujarat ist die Raupe seit vergangenem Jahr
resistent gegen dieses Gift; es handelt sich um Bt-Pflanzen (Gen zur Produktion
des Giftes stammt aus dem Bacillus thuringiensis);
Saatguthersteller MONSANTO: Solche Resistenzen sind vorhersehbar; die indischen
Landwirte hätten sich nicht exakt genug an die speziellen Anbauvorschriften
gehalten, die das Entstehen von Resistenzen verzögern soll (Bestellung eines
Teils der Flächen mit nicht gentechnisch veränderten Baumwoll-Sorten JK);
Lösung aus Sicht von Monsanto ist die Baumwollsorte „Bollgard II“,
die seit 2002 in den USA verkauft wird; produziert neben dem Bt-Gift noch einen
weiteren, ähnlichen Giftstoff (damit soll die Wahrscheinlichkeit für die
Bildung von Resistenzen vermindert werden); in den USA sind bisher keine
resistenten Schädlinge aufgetreten;
Monsanto arbeitet inzwischen an einer Sorte Bollgard III, die drei Giftstoffe
absondern soll
(taz 23.3.2010 S.09)
Weder Teufelszeug noch Wundermittel
Mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung mit dem Anbau gentechnisch veränderter
Sorten zeigen: Die von Kritikern postulierten negativen Folgen für Umwelt, Tier
und Mensch sind in keinem Fall eingetreten …
Bei der Bewertung der Grünen Gentechnik werden freilich häufig unerwünschte
Effekte ins Feld geführt, die gar nicht für gentechnisch veränderte Pflanzen
spezifisch sind, sondern die moderne Landwirtschaft generell kennzeichnen (z.B.
Entwicklung resistenter Unkräuter …); Schutzrechte und Monopole,
ökonomische Nachteile für ärmere Länder und Beeinträchtigungen jener Landwirte,
die gentechnisch veränderte Pflanzen nicht nutzen wollen oder können …
nicht die Technik an sich ist gut oder böse, sozial, gerecht oder unmoralisch
– diese Kategorien betreffen allein den Umgang mit ihr. Das gilt für die
Gentechnik genauso wie für andere Techniken auch. Betrachtet man
aber jene Sorgen und Ängste, die sich tatsächlich ganz speziell auf die Grüne
Gentechnik und ihre Folgen beziehen – die unkontrollierte Ausbreitung
gentechnisch veränderter Pflanzen zum Beispiel, die Übertragung der neu
eingeführten Gene auf andere Organismen des Lebensraumes oder die Zunahme von
Antibiotika-Resistenzen – so belegen die bisherigen Ergebnisse der
Forschung unzweifelhaft: Diese spezifischen Risiken sind mit entsprechenden
Maßnahmen und Sicherheitsstandards durchaus beherrschbar. Die Furcht vor
unabsehbaren Folgen gentechnischer Veränderungen an Pflanzen hat sich als
überzogen erwiesen.
(Deutsche Forschungsgemeinschaft: Grüne Gentechnik, Wiley-Verlag Weinheim,
2010, S.90ff.)