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KURZFASSUNG!

Im Folgenden finden Sie nur eine knappe Einführung und den Text der Musterformulare.

Eine ausführlichere Erläuterung und Einführung können Sie HIER anklicken.

 

 

 

Gut gerüstet für den Ernstfall

Wie ich selbst VORSORGE treffen kann für Unfall, Krankheit und Alter

 

Muster-Formulare für:

Betreuungsverfügung

Vorsorge-Vollmacht
Patientenverfügung

 

 

Ziel solcher Verfügungen bzw. Vollmachten:
Ich möchte selbst bestimmen,

·        WER im Krisenfall für mich Entscheidungen treffen darf

·        und WIE im konkreten Fall gehandelt werden soll.

 

1. erste Möglichkeit:
Ich vertraue der staatlichen Fürsorge.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1896ff) wird, wenn ich einmal nicht (mehr) selbst für mich sorgen kann, ein BETREUER eingesetzt, der meine Interessen wahrnimmt.
ABER:
Ich schreibe (für das Betreuungsgericht) eine
Betreuungsverfügung:

·         Ich schlage eine Person meines Vertrauens als BETREUER vor.

·         (zusätzlich bei Bedarf: Ich schreibe konkrete Handlungsanweisungen nieder.)

FOLGE:

·         Das Betreuungsgericht wird im Krisenfall von meinem Zustand informiert und setzt einen Betreuer für mich ein.

·         Das Gericht ist dabei an meinen Vorschlag einer Person gebun­den.

·         Das Gericht setzt fest, für welche Lebensbereiche und wie lange eine Betreuung notwendig ist.
Der Betreuer ist zusätzlich an meine Anweisungen ge­bunden.

·         Der Betreuer steht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts und muss über seine Tätigkeit Rechen­schaft ablegen.

 

2. zweite Möglichkeit:
Ich möchte keine staatliche Fürsorge.
Ich statte eine Person, die mein Vertrauen genießt, mit einer
Vorsorge-Vollmacht aus.

·         Ich lege darin fest, in welchen Lebensbereichen der Bevollmächtigte stellvertretend für mich handeln darf.

FOLGE:

·         Der Bevollmächtigte ist bei Vorlage der Urkunde berechtigt, stellvertretend Rechtsgeschäfte für mich durchzuführen.

·         Für alle Lebensbereiche, die in der Vollmacht erfasst sind, ist im Krisenfall keine BETREUUNG notwendig -
der Staat mischt sich nicht ein.

·         Der Inhaber der Vollmacht wird in seinem Handeln nicht (staatlich) kontrolliert -
ich muss mir sicher sein, dass er das in ihn gesetzte hohe Vertrauen auch rechtfertigt!

 

3. dritte Möglichkeit:
Eine Patientenverfügung kann eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorge sein. Sie enthält genauere Anweisungen dazu, OB und WIE ich medizinisch behandelt werden möchte – aufgeschrieben in „guten Tagen“ für den Fall, dass ich mich in kritischen Situationen selbst nicht mehr äußern kann.

In der Patientenverfügung sind die Krankheitssituationen, für die die Verfügung gelten soll, eindeutig zu beschreiben. Es können Wünsche benannt werden, welche Art der Behandlung angestrebt oder abgelehnt wird, durch welche Personen ich begleitet werden möchte und welche Personen (Vertrauenspersonen, Ärzte) stellvertretend für mich bei medizinischen Entscheidungen befragt werden sollen.

 

Bausteine für eine Patientenverfügung

1. Beschreibung der Situationen, in denen Willensbekundungen gelten sollen, z.B.:

·         Sterbephase

·         nicht aufhaltbare schwere Leiden

·         dauernder Verlust der Kommunikations­fähigkeit (z.B. Demenz, apallisches Syndrom, Schädelhirntrauma)

·         akute Lebensgefahr

·         irreversible Bewusstlosigkeit

 

2. Anweisungen und Wünsche für ärztliche und damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen

·         künstliche Ernährung

·         künstliche Beatmung

·         Dialyse

·         Organersatz

·         Wiederbelebung

·         Verabreichung von Medikamenten (z.B. Antibiotika, Psychopharmaka, Zytostatika/Chemotherapie)

·         Art der Unterbringung und Pflege

·         Schmerzbehandlung

·         andere betreuerische und pflegerische  Maßnahmen

·         Hinzuziehung eines oder mehrerer weiterer Ärzte

·         alternative Behandlungsmethoden

·         Gestaltung des Sterbeprozesses

 

3. Benennung einer Vertrauensperson als Gesprächpartner für den Arzt

Hilfreich kann die Benennung einer Vertrauensperson sein, mit der der Patient die Patientenverfügung besprochen hat und mit der ein Arzt die erforderlichen medizinischen Maßnahmen besprechen soll, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern ...
Gegenüber dem Bevollmächtigten und dem Betreuer ist der Arzt zur Auskunft berechtigt und verpflichtet, da Vollmacht und Betreuung den Arzt von der Schweigepflicht freistellen ...

(nach: Bundesärztekammer: Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis; Deutsches Ärzteblatt 30.3.07 S.A891ff.; http://www.baek.de/downloads/Empfehlungen_Vorversion.pdf )

 

4. Formsachen –
was ist beim Erstellen von Verfügungen und Vollmachten zu beachten ?

 

Für die äußere Form aller drei Arten der Vorsorge gibt es keine Vorschriften, etwa in Gestalt eines verbindlichen For­mulars. Eine hand­schriftliche Abfassung - wie sie für ein Testament zwingend vorge­schrieben ist – ist nicht er­forder­lich. Die Verfügungen bzw. Vollmachten sollten aber immer schrift­lich abgefasst sein.

Ein Nebeneinander von Vollmacht und Betreuung sollte vermieden werden, also entweder das eine oder das andere!

 

VORSORGE:           Auswählen zwischen zwei grundsätzlichen Möglichkeiten

 

entweder

 

oder

 

Betreuungs-Verfügung

 

Vorsorge-Vollmacht

staatliche Maßnahme?

JA

 

NEIN

staatliche Kontrolle ?

JA

 

NEIN

Vorrang

Nein:
eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn keine Vollmacht erteilt wurde

 

Ja:
im Geltungsbereich einer Vollmacht darf keine Be­treuung angeordnet werden

Inkrafttreten

erst, wenn ich nicht mehr selbst handeln kann

 

grundsätzlich ab Aushändi­gung der Vollmacht

Lebensbereiche, für die die Stell­ver­tre­tung gilt

legt das Betreuungsgericht fest

 

lege ich selbst fest
(bei „Lücken“ ordnet das Gericht evtl. zusätzlich eine Betreuung an)

Rücknahme der Stellver­tretung

das Gericht prüft, in welchen Lebensbereichen und wie lange eine Betreuung notwendig ist

 

ich kann die Vollmacht jederzeit wi­derrufen (Rückholen der Urkunde!)

 

Aus dem Text sollte hervorgehen, dass ich „einwilligungsfähig“ war, das heißt diese Verfügung bei vollem Be­wusst­sein und kla­rem Verstand getroffen habe. Es kann sinnvoll sein, das zusätzlich durch die Unterschrift von Zeugen nach der Abfassung bestätigen zu las­sen (Angehörige, Seelsorger, Ärzte, Notar). Im Regelfall ist aber da­von auszu­gehen, dass ein Patient zur Zeit der Abfassung der Patien­tenverfügung einwilligungsfähig war.
Die Angabe von Ort und Datum der Ausstellung und vor allem die eigenhändige Unterschrift sind un­verzichtbar. Diese Angaben sollten in Zeit­räumen von nicht mehr als zwei Jahren erneuert bzw. be­stätigt werden, damit kein Zweifel an der Aktualität meiner Willensbil­dung aufkommen kann. Eine klare juristische Vorgabe für eine solche Aktualisierung gibt es allerdings nicht.

Alle Verfügungen können jederzeit von mir widerrufen werden. Bei Widerruf einer Verfügung muss ich früher ausge­händigte Urkunden (Vollmacht usw.) zurückverlangen.

Manche konkrete Entscheidungssituation (vor allem im Vorfeld des Sterbens) lässt sich nur schwer vorhersehen und in klare Worte und Anweisungen fassen. Daher kann es viel wichtiger sein, dass ich Personen meines Vertrauens, die aus Gesprächen meine Wertvorstellungen kennen, in Verfügungen auch amtlich als meine Vertreter benenne (als Be­treuer, als Bevollmächtigte), damit sie im Krisenfall gemeinsam mit dem Arzt eine Entscheidung treffen können, die in meinem Sinne liegt. Diese Vertrauenspersonen sollten in jedem Fall vorher von der möglichen Stellvertretung infor­miert werden und ihre Zustimmung erteilt haben.

Ich selbst bin dafür verantwortlich und muss sicherstellen, dass eine getroffene Verfügung im Krisen­fall schnell gefun­den und in Kraft gesetzt wird. Eine Möglichkeit ist ein Hinweis bei den Ausweispapieren (Aufkleber auf dem Personal­ausweis bzw. auf der Karte der Krankenkasse), auf dem notiert ist, dass eine Verfügung existiert und welche Per­son (Adresse, Telefon!) Zugang zu der Verfügung hat.
Möglichkeiten der Hinterlegung: Vollmachten und Verfügungen können für den Ernstfall zu Hause aufbewahrt wer­den (an einem zugänglichen Ort, den der Bevollmächtigte kennt). Sie können dem Be­vollmächtigten auch überge­ben wer­den mit der Maßgabe, erst im besprochenen Fall von ihnen Gebrauch zu machen. Vollmachten und Verfü­gungen können aber auch bei einem Arzt (Patienten­verfügung) oder beim Betreuungsgericht (Betreuungsverfügung) hinterlegt werden.

 

5. Muster-Vorlagen:
Eine Verfügung oder Vollmacht kann in eigenen Formulierungen niedergeschrieben werden. Man kann aber auch vor­gedruckte Vorlagen benutzen oder daraus einzelne Bausteine übernehmen.
In den folgenden Musterformularen können Sie die Aussagen ankreuzen, die Ihre Willensbildung wiedergeben.
Sie können auch persönliche Ergänzungen einfügen oder anhängen.

Die Vorlagen wurden (mit geringfügigen Änderungen) übernommen aus der Broschüre des Bayeri­schen Staatsminis­terium der Justiz (Herausgeber): „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreu­ungs­verfü­gung, Patienten­verfü­gung“; 2004, 48 Seiten. Die Broschüre ist im Buchhandel erhältlich (mit herausnehmbaren Vordrucken): Verlag C.H.Beck, ISBN 3-406-53063-X, 3,90 Euro); Sie finden den Text dieser Broschüre und die enthaltenen For­mulare auch zum Ausdrucken im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/buergerservice/broschueren/vorsorge_sept2005.pdf

 

(Autor: Joachim Krause, Hauptstr. 46, 08393 Schönberg, Tel. 03764-3140, E: krause.schoenberg@t-online.de)

 

 

 

 

BETREUUNGSVERFÜGUNG

 

 

Ich, ...............................................................

(Name, Vorname, Geburtsdatum)

 

......................................................................

(Adresse, Telefon, Telefax)

 

lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit, Behinderung oder Unfall meine Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter für mich bestellt werden muss, Folgendes fest:

 

Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor:

 

Name: .............................................................

Geburtsdatum: ................................................

Straße: ............................................................

Wohnort: .........................................................

 

oder, falls diese nicht zum Betreuer bestellt werden kann:

 

Name: .............................................................

Geburtsdatum: ................................................

Straße: ............................................................

Wohnort: .........................................................

 

Auf keinen Fall zur Betreuerin/zum Betreuer bestellt werden soll:

Name: .............................................................

Geburtsdatum: ................................................

Straße: ............................................................

Wohnort: .........................................................

 

Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den Betreuer habe ich folgende Wünsche:

1. Ich habe meine Einstellung zu Krankheit und Sterben in der beigefügten Patientenverfügung niedergelegt. Diese soll der Betreuer beachten.

2. ...........................................................................
..............................................................................:

3. ...........................................................................
...............................................................................
..............................................................................

 

........................ .....................................................

(Ort, Datum)    (Unterschrift)

 

 

 

VOLLMACHT

 

Ich, ................................... (Vollmachtgeber/in)

(Name, Vorname, Geburtsdatum)

 

.............................................................................

(Adresse, Telefon, Telefax)

 

erteile hiermit Vollmacht an

 

..................................... (bevollmächtigte Person)

(Name, Vorname, Geburtsdatum)

 

................................................................................

(Adresse, Telefon, Telefax)

 

Nur für den Fall, dass die erstgenannte Person die Vollmacht nicht wahrnehmen kann, soll diese Vollmacht gelten für

 

..................................... (bevollmächtigte Person)

(Name, Vorname, Geburtsdatum)

 

................................................................................

(Adresse, Telefon, Telefax)

 

Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.

 

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.

 

Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit

 

 

Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten

 

Behörden

Vermögenssorge

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich

 

(Achtung: Kreditinstitute verlangen oft eine Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken! Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich!)

 

Post- und Fernmeldeverkehr

Vertretung vor Gericht

Untervollmacht

 

Betreuungsverfügung

Weitere Regelungen


..............................................................................

..............................................................................

..............................................................................

..............................................................................

..............................................................................

 

 

......................... .......................................................................................................

(Ort, Datum)     (Unterschrift der Vollmachtgeberin /
                           des Vollmachtgebers)

 

......................... .......................................................................................................

(Ort, Datum)     (Unterschrift der Vollmachtnehmerin /
                          des Vollmachtnehmers)

 

 

 

PATIENTENVERFÜGUNG

 

Für den Fall, dass ich, ....................................

geboren am: ............................................................

wohnhaft in: .............................................................

 

meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich Folgendes:

                                                           Zutreffendes habe ich hier

                                                           angekreuzt bzw. beigefügt ↓

1. Situationen, für die diese Verfügung gilt:

·          wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde
JA
O    NEIN O

 

 

 

 

2. In allen unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen verlange ich:

 

3. Eine Krankenhauseinweisung soll nur erfolgen,
wenn die leidenslindernden Maßnahmen zu Hause
bzw. im Seniorenheim nicht durchführbar sind
O

 

4. In den unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen wünsche ich:

 

5. In den von mir unter Nummer 1 beschriebenen und angekreuzten Situationen, insbesondere in den Situationen, in denen der Tod nicht unmittelbar bevorsteht, wünsche ich sterben zu dürfen und verlange:

 

Die Befolgung dieser Wünsche ist nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe.

 

 

6. Ich wünsche eine Begleitung

·         durch .....................................................

             ...............................................................

              (Name, Anschrift,
                Angaben für persönliche Wünsche und Anmerkungen)
               
O

·         durch einen Seelsorger (Name)
...............................................................
O

·         durch einen Hospizdienst (Name, Institution)
................................................................
O

 

7.a Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen.
JA
O   NEIN O

 

7.b Ich habe anstelle einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung erstellt
JA
O   NEIN O

 

Mein Bevollmächtigter bzw. vorgeschlagener Betreuer ist (auch als Auskunftsperson gegenüber Ärzten)

......................................................................

(Name)

......................................................................

(Anschrift)

.................. ..................................................

(Telefon)         (Telefax)

 

8. Sofern dieser Patientenverfügung Erläuterungen zu meinen Wertvorstellungen, u.a. meiner Bereitschaft zur Organspende („Organspendeausweis“), meinen Vorstellungen zur Wiederbelebung (z. B. bei akutem Herzstillstand) oder Angaben zu bestehenden Krankheiten beigefügt sind, sollen sie als erklärender Be­standteil dieser Verfügung angesehen werden.

 

Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbst­bestimmungsrechts. Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nicht-Entschei­dungsfähigkeit eine Änderung meines Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht ausdrücklich (schriftlich oder nachweislich mündlich) widerrufen habe.

 

Ich weiß, dass ich die Patientenverfügung jederzeit abändern oder insgesamt widerrufen kann.

 

...................... .....................................................

(Ort, Datum) (Unterschrift)

 

 

 

 

mögliche Ergänzungen zur Patientenverfügung

 

Es empfiehlt sich, diese Verfügung regelmäßig (z. B. alle ein bis zwei Jahre) durch Unterschrift zu bestäti­gen. Eine erneute Unterschrift bzw. eine Überarbeitung ist sinnvoll, wenn eine Änderung der persönlichen Lebensumstände eintritt. Eine ärztliche Beratung ist dringend zu empfehlen, auch wenn sie keine Voraus­setzung für die rechtliche Wirksamkeit ist.

 

 

....................................................................................

(Ort)             (Datum)             (Unterschrift)

 

...................................................................................

(Ort)              (Datum)             (Unterschrift)

 

....................................................................................

(Ort)             (Datum)              (Unterschrift)

 

 

 

Der Arzt / die Ärztin meines Vertrauens ist:


..............................................................................................

(Name)

..............................................................................................

(Anschrift)

........................ ................................

(Telefon)                (Telefax)

 

.....................................................................................

(Ort)             (Datum)                (Unterschrift)

 

 

Bei der Festlegung meiner Patientenverfügung habe ich mich beraten lassen von*


........................... ............................. ..........................

(Name)                     (Anschrift)                    (Telefon)

....................................................................................

(Ort)             (Datum)                (Unterschrift)

 

* (Eine Beratung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ein stattgefundenes Beratungs­gespräch kann aber unterstreichen, dass Sie Ihre Wünsche ernsthaft und im Bewusstsein ihrer Bedeutung zum Ausdruck gebracht haben.)