weitere infos vorsorge, sterbebegleitung, sterbehilfe
Im Folgenden
finden Sie nur eine knappe Einführung und den Text der Musterformulare.
Eine
ausführlichere Erläuterung und Einführung können Sie HIER anklicken.
Betreuungsverfügung
Vorsorge-Vollmacht
Patientenverfügung
Ziel solcher Verfügungen bzw. Vollmachten:
Ich möchte selbst bestimmen,
·
WER im
Krisenfall für mich Entscheidungen treffen darf
·
und WIE im
konkreten Fall gehandelt werden soll.
1. erste Möglichkeit:
Ich vertraue der staatlichen Fürsorge.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1896ff) wird, wenn ich einmal nicht (mehr)
selbst für mich sorgen kann, ein BETREUER eingesetzt, der meine Interessen
wahrnimmt.
ABER:
Ich schreibe (für das Betreuungsgericht) eine Betreuungsverfügung:
·
Ich schlage eine Person meines Vertrauens als
BETREUER vor.
·
(zusätzlich bei Bedarf: Ich schreibe konkrete
Handlungsanweisungen nieder.)
FOLGE:
·
Das Betreuungsgericht wird im Krisenfall von meinem
Zustand informiert und setzt einen Betreuer für mich ein.
·
Das Gericht ist dabei an meinen Vorschlag einer
Person gebunden.
·
Das Gericht setzt fest, für welche Lebensbereiche und
wie lange eine Betreuung notwendig ist.
Der Betreuer ist zusätzlich an meine Anweisungen gebunden.
·
Der Betreuer steht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts
und muss über seine Tätigkeit Rechenschaft ablegen.
2. zweite Möglichkeit:
Ich möchte keine
staatliche Fürsorge.
Ich statte eine Person, die mein Vertrauen genießt, mit einer Vorsorge-Vollmacht aus.
·
Ich lege darin fest, in welchen Lebensbereichen der
Bevollmächtigte stellvertretend für mich handeln darf.
FOLGE:
·
Der Bevollmächtigte ist bei Vorlage der Urkunde berechtigt,
stellvertretend Rechtsgeschäfte für mich durchzuführen.
·
Für alle Lebensbereiche, die in der Vollmacht erfasst
sind, ist im Krisenfall keine BETREUUNG notwendig -
der Staat mischt sich nicht ein.
·
Der Inhaber der Vollmacht wird in seinem Handeln nicht
(staatlich) kontrolliert -
ich muss mir sicher sein, dass er das in ihn gesetzte hohe Vertrauen auch
rechtfertigt!
3. dritte Möglichkeit:
Eine Patientenverfügung kann eine
sinnvolle Ergänzung zur Vorsorge sein. Sie enthält genauere Anweisungen dazu, OB
und WIE ich medizinisch behandelt werden möchte – aufgeschrieben in „guten
Tagen“ für den Fall, dass ich mich in kritischen Situationen selbst nicht mehr
äußern kann.
In der Patientenverfügung sind die Krankheitssituationen, für
die die Verfügung gelten soll, eindeutig zu beschreiben. Es können Wünsche
benannt werden, welche Art der Behandlung angestrebt oder abgelehnt wird, durch
welche Personen ich begleitet werden möchte und welche Personen
(Vertrauenspersonen, Ärzte) stellvertretend für mich bei medizinischen
Entscheidungen befragt werden sollen.
Bausteine für eine Patientenverfügung
1. Beschreibung der
Situationen, in denen Willensbekundungen gelten sollen, z.B.:
·
Sterbephase
·
nicht aufhaltbare schwere Leiden
·
dauernder Verlust der Kommunikationsfähigkeit (z.B. Demenz,
apallisches Syndrom, Schädelhirntrauma)
·
akute Lebensgefahr
·
irreversible Bewusstlosigkeit
2. Anweisungen und Wünsche für ärztliche und
damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen
·
künstliche Ernährung
·
künstliche Beatmung
·
Dialyse
·
Organersatz
·
Wiederbelebung
·
Verabreichung von Medikamenten (z.B. Antibiotika, Psychopharmaka,
Zytostatika/Chemotherapie)
·
Art der Unterbringung und Pflege
·
Schmerzbehandlung
·
andere betreuerische und pflegerische
Maßnahmen
·
Hinzuziehung eines oder mehrerer weiterer Ärzte
·
alternative Behandlungsmethoden
·
Gestaltung des Sterbeprozesses
3. Benennung einer
Vertrauensperson als Gesprächpartner für den Arzt
Hilfreich kann die Benennung einer
Vertrauensperson sein, mit der der Patient die Patientenverfügung besprochen
hat und mit der ein Arzt die erforderlichen medizinischen Maßnahmen besprechen
soll, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu
äußern ...
Gegenüber dem Bevollmächtigten und dem Betreuer ist der Arzt zur Auskunft
berechtigt und verpflichtet, da Vollmacht und Betreuung den Arzt von der
Schweigepflicht freistellen ...
(nach: Bundesärztekammer:
Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der
ärztlichen Praxis; Deutsches Ärzteblatt 30.3.07 S.A891ff.; http://www.baek.de/downloads/Empfehlungen_Vorversion.pdf
)
Für die äußere Form aller drei Arten der Vorsorge gibt es keine Vorschriften, etwa in Gestalt eines verbindlichen Formulars. Eine handschriftliche Abfassung - wie sie für ein Testament zwingend vorgeschrieben ist – ist nicht erforderlich. Die Verfügungen bzw. Vollmachten sollten aber immer schriftlich abgefasst sein.
Ein Nebeneinander von Vollmacht und Betreuung sollte vermieden werden, also entweder das eine oder das andere!
|
entweder
|
|
oder |
|
Betreuungs-Verfügung
|
|
Vorsorge-Vollmacht |
staatliche Maßnahme? |
JA |
|
NEIN |
staatliche Kontrolle ? |
JA |
|
NEIN |
Vorrang |
Nein: |
|
Ja: |
Inkrafttreten |
erst, wenn ich
nicht mehr selbst handeln kann |
|
grundsätzlich ab Aushändigung der Vollmacht |
Lebensbereiche, für die die Stellvertretung gilt |
legt das Betreuungsgericht fest |
|
lege ich selbst fest |
Rücknahme der Stellvertretung |
das Gericht prüft, in welchen Lebensbereichen und wie
lange eine Betreuung notwendig ist |
|
ich kann die Vollmacht jederzeit widerrufen (Rückholen
der Urkunde!) |
Aus dem Text sollte hervorgehen, dass ich
„einwilligungsfähig“ war, das heißt diese Verfügung bei vollem Bewusstsein
und klarem Verstand getroffen habe. Es kann sinnvoll sein, das zusätzlich
durch die Unterschrift von Zeugen nach der Abfassung bestätigen zu lassen
(Angehörige, Seelsorger, Ärzte, Notar). Im Regelfall ist aber davon auszugehen,
dass ein Patient zur Zeit der Abfassung der Patientenverfügung
einwilligungsfähig war.
Die Angabe von Ort und Datum der Ausstellung und vor allem die eigenhändige
Unterschrift sind unverzichtbar. Diese Angaben sollten in Zeiträumen von
nicht mehr als zwei Jahren erneuert bzw. bestätigt werden, damit kein Zweifel
an der Aktualität meiner Willensbildung aufkommen kann. Eine klare juristische
Vorgabe für eine solche Aktualisierung gibt es allerdings nicht.
Alle Verfügungen können jederzeit von mir widerrufen werden.
Bei Widerruf einer Verfügung muss ich früher ausgehändigte Urkunden (Vollmacht
usw.) zurückverlangen.
Manche konkrete Entscheidungssituation (vor allem im Vorfeld des Sterbens) lässt sich nur schwer vorhersehen und in klare Worte und Anweisungen fassen. Daher kann es viel wichtiger sein, dass ich Personen meines Vertrauens, die aus Gesprächen meine Wertvorstellungen kennen, in Verfügungen auch amtlich als meine Vertreter benenne (als Betreuer, als Bevollmächtigte), damit sie im Krisenfall gemeinsam mit dem Arzt eine Entscheidung treffen können, die in meinem Sinne liegt. Diese Vertrauenspersonen sollten in jedem Fall vorher von der möglichen Stellvertretung informiert werden und ihre Zustimmung erteilt haben.
Ich selbst bin dafür verantwortlich und muss
sicherstellen, dass eine getroffene Verfügung im Krisenfall schnell gefunden
und in Kraft gesetzt wird. Eine Möglichkeit ist ein Hinweis bei den
Ausweispapieren (Aufkleber auf dem Personalausweis bzw. auf der Karte der
Krankenkasse), auf dem notiert ist, dass eine Verfügung existiert und welche
Person (Adresse, Telefon!) Zugang zu der Verfügung hat.
Möglichkeiten der Hinterlegung: Vollmachten und Verfügungen können für den
Ernstfall zu Hause aufbewahrt werden (an einem zugänglichen Ort, den der
Bevollmächtigte kennt). Sie können dem Bevollmächtigten auch übergeben werden
mit der Maßgabe, erst im besprochenen Fall von ihnen Gebrauch zu machen.
Vollmachten und Verfügungen können aber auch bei einem Arzt (Patientenverfügung)
oder beim Betreuungsgericht (Betreuungsverfügung) hinterlegt werden.
5. Muster-Vorlagen:
Eine Verfügung oder Vollmacht kann in eigenen Formulierungen
niedergeschrieben werden. Man kann aber auch vorgedruckte Vorlagen benutzen
oder daraus einzelne Bausteine übernehmen.
In den folgenden Musterformularen können Sie die Aussagen ankreuzen, die Ihre
Willensbildung wiedergeben.
Sie können auch persönliche Ergänzungen einfügen oder anhängen.
Die Vorlagen wurden (mit geringfügigen Änderungen) übernommen aus der Broschüre des Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Herausgeber): „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“; 2004, 48 Seiten. Die Broschüre ist im Buchhandel erhältlich (mit herausnehmbaren Vordrucken): Verlag C.H.Beck, ISBN 3-406-53063-X, 3,90 Euro); Sie finden den Text dieser Broschüre und die enthaltenen Formulare auch zum Ausdrucken im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/buergerservice/broschueren/vorsorge_sept2005.pdf
(Autor:
Joachim Krause, Hauptstr. 46, 08393 Schönberg, Tel. 03764-3140, E:
krause.schoenberg@t-online.de)
Ich,
...............................................................
(Name, Vorname, Geburtsdatum)
......................................................................
(Adresse, Telefon, Telefax)
lege hiermit für den Fall, dass ich infolge
Krankheit, Behinderung oder Unfall meine Angelegenheiten teilweise oder ganz
nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer als gesetzlicher
Vertreter für mich bestellt werden muss, Folgendes fest:
Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor:
Name:
.............................................................
Geburtsdatum: ................................................
Straße:
............................................................
Wohnort:
.........................................................
oder, falls diese nicht zum Betreuer bestellt werden
kann:
Name: .............................................................
Geburtsdatum:
................................................
Straße:
............................................................
Wohnort:
.........................................................
Auf keinen Fall zur Betreuerin/zum Betreuer bestellt
werden soll:
Name:
.............................................................
Geburtsdatum:
................................................
Straße:
............................................................
Wohnort: .........................................................
Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den
Betreuer habe ich folgende Wünsche:
1. Ich habe meine Einstellung zu Krankheit und
Sterben in der beigefügten Patientenverfügung niedergelegt. Diese soll der
Betreuer beachten.
2.
...........................................................................
..............................................................................:
3.
...........................................................................
...............................................................................
..............................................................................
........................
.....................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Ich, ...................................
(Vollmachtgeber/in)
(Name, Vorname, Geburtsdatum)
.............................................................................
(Adresse, Telefon, Telefax)
erteile hiermit Vollmacht an
..................................... (bevollmächtigte
Person)
(Name, Vorname, Geburtsdatum)
................................................................................
(Adresse, Telefon, Telefax)
Nur für den Fall, dass die erstgenannte Person die
Vollmacht nicht wahrnehmen kann, soll diese Vollmacht gelten für
..................................... (bevollmächtigte
Person)
(Name, Vorname, Geburtsdatum)
................................................................................
(Adresse, Telefon, Telefax)
Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt,
mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt
oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht
angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft,
wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte.
Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die
bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines
Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.
Vermögenssorge
Sie darf mein Vermögen
verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und
Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie
Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich
(Achtung: Kreditinstitute
verlangen oft eine Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken! Für
Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine
notarielle Vollmacht erforderlich!)
Vertretung vor Gericht
Untervollmacht
..............................................................................
..............................................................................
..............................................................................
..............................................................................
..............................................................................
.........................
.......................................................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift der Vollmachtgeberin /
des
Vollmachtgebers)
.........................
.......................................................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift der Vollmachtnehmerin /
des
Vollmachtnehmers)
Für den Fall, dass ich, ....................................
geboren am:
............................................................
wohnhaft in:
.............................................................
meinen Willen nicht mehr bilden oder
verständlich äußern kann, bestimme ich Folgendes:
Zutreffendes habe ich hier
angekreuzt bzw. beigefügt ↓
1. Situationen, für die diese
Verfügung gilt:
·
wenn
ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren
Sterbeprozess befinde
JA O
NEIN O
2. In allen unter Nummer 1
beschriebenen und angekreuzten Situationen verlange ich:
3. Eine Krankenhauseinweisung soll
nur erfolgen,
wenn die leidenslindernden Maßnahmen zu Hause
bzw. im Seniorenheim nicht durchführbar sind
O
4. In den unter Nummer 1
beschriebenen und angekreuzten Situationen wünsche ich:
5. In den von mir unter Nummer 1
beschriebenen und angekreuzten Situationen, insbesondere in den Situationen, in
denen der Tod nicht unmittelbar bevorsteht, wünsche ich sterben zu dürfen und
verlange:
Die Befolgung dieser Wünsche ist
nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe.
6. Ich wünsche eine Begleitung
·
durch
.....................................................
...............................................................
(Name, Anschrift,
Angaben für persönliche Wünsche und
Anmerkungen)
O
·
durch
einen Seelsorger (Name)
...............................................................
O
·
durch
einen Hospizdienst (Name, Institution)
................................................................
O
7.a Ich habe zusätzlich zur
Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht erteilt und den Inhalt dieser
Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen.
JA O
NEIN O
7.b Ich habe anstelle einer
Vollmacht eine Betreuungsverfügung erstellt
JA O
NEIN O
......................................................................
(Name)
......................................................................
(Anschrift)
..................
..................................................
(Telefon) (Telefax)
8. Sofern dieser Patientenverfügung Erläuterungen zu
meinen Wertvorstellungen, u.a. meiner Bereitschaft zur Organspende
(„Organspendeausweis“), meinen Vorstellungen zur Wiederbelebung (z. B. bei
akutem Herzstillstand) oder Angaben zu bestehenden Krankheiten beigefügt sind,
sollen sie als erklärender Bestandteil dieser Verfügung angesehen werden.
Ich habe diese Verfügung nach
sorgfältiger Überlegung erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts.
Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation der Nicht-Entscheidungsfähigkeit
eine Änderung meines Willens unterstellt wird, solange ich diesen nicht
ausdrücklich (schriftlich oder nachweislich mündlich) widerrufen habe.
Ich weiß, dass ich die
Patientenverfügung jederzeit abändern oder insgesamt widerrufen kann.
......................
.....................................................
(Ort, Datum) (Unterschrift)
mögliche Ergänzungen zur Patientenverfügung
Es empfiehlt sich, diese Verfügung
regelmäßig (z. B. alle ein bis zwei Jahre) durch Unterschrift zu bestätigen.
Eine erneute Unterschrift bzw. eine Überarbeitung ist sinnvoll, wenn eine
Änderung der persönlichen Lebensumstände eintritt. Eine ärztliche Beratung ist
dringend zu empfehlen, auch wenn sie keine Voraussetzung für die rechtliche
Wirksamkeit ist.
....................................................................................
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
...................................................................................
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
....................................................................................
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
Der Arzt / die Ärztin
meines Vertrauens ist:
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(Name)
..............................................................................................
(Anschrift)
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................................
(Telefon) (Telefax)
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(Ort)
(Datum) (Unterschrift)
...........................
............................. ..........................
(Name) (Anschrift) (Telefon)
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(Ort)
(Datum) (Unterschrift)
* (Eine Beratung vor dem Abfassen
einer Patientenverfügung ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ein
stattgefundenes Beratungsgespräch kann aber unterstreichen, dass Sie Ihre
Wünsche ernsthaft und im Bewusstsein ihrer Bedeutung zum Ausdruck gebracht
haben.)