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Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin unter deutschen Ärzten

zu verschiedenen Formen der Sterbehilfe

(Dtsch Ärztebl 2004; 101: A-1077-1078 (Heft 16); Langfassung: http://www.aerzteblatt.de/plus1604)

 

Fragestellung

Ärzte der DGP

andere Ärzte

gut vertraut mit den in der Sterbehilfedebatte geläufigen Begriffen


76 %


49 %

vertraut mit
a) den „Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“

b) den „Handreichungen zum Umgang mit Patientenverfügungen“



64,5 %
61,4 %



26,7 %
42,4 %

gesetzliche Regelung zur Zulassung aktiver Sterbehilfe - „Zustimmung“ bzw. „teilweise Zustimmung“
(bei eigener Erkrankung)


9,6 %

(11,6 %)


26,3 %
(30,4 %)

gesetzliche Regelung zur Zulassung des ärztlich assistierten Suizids bei fortgeschrittener unheilbarer Erkrankung -
„Zustimmung“ bzw. „teilweise Zustimmung“
(bei eigener Erkrankung



25,2 %
(29,4 %)



40,1 %
(43,5 %)

für Zulassung der „terminalen Sedierung“ bis zum Tod bei unerträglichem Leid


> 90 %


> 90 %

Wunsch nach gesetzlicher Regelung für Möglichkeit der Therapiebeendigung in aussichtslosen Krankheitssituationen ohne ausdrückliche Willensbekundung des Betroffenen bzw. der Angehörigen




63,3 %




66,8 %

Maßnahmen aktiver Sterbehilfe bzw. Unterstützung einer Selbsttötung selbst durchgeführt


2,5 bzw. 1,1 %


2,5 bzw. 1,1 %

Therapieverzichtsmaßnahmen selbst durchgeführt ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen


> 50 %


> 50 %